20.03.1986

Bundestag - Drucksache 10/5236

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1389   

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https://dejure.org/1986,16659
BGBl. I 1986 S. 1389 (https://dejure.org/1986,16659)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 30.08.1986, Seite 1389
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen
  • vom 27.08.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Es geht auch aus § 1 Abs. 1 MOG hervor, dessen ursprüngliche Fassung die einzelnen Marktorganisationen aufzählte (für Getreide, Reis, Fette, Obst und Gemüse, Wein, Saatgut usw.; Fassung vom 31. August 1972, BGBl I S. 1617); dass diese Aufzählung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktordnung vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1389) durch die heutige Fassung ersetzt wurde, sollte nicht den Anwendungsbereich des Gesetzes verändern, sondern lediglich ersparen, das Gesetz bei jeder künftigen Errichtung einer neuen gemeinsamen Marktorganisation ändern zu müssen (BTDrucks 10/5236, S. 11).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Zuvor hatte die Vorschrift in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl I S. 1146) gegolten, die insoweit auf das Zweite MOG-Änderungsgesetz vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1389) zurückgeht.
  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 C 11.99

    Prozeßzinsen; Geltendmachung ohne Vorverfahren; Verzinsung von

    Diese Bestimmung ist als § 8 b durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1389) erlassen und in der unter dem selben Datum veröffentlichten Neufassungsbekanntmachung (BGBl I S. 1397) mit der neuen Paragraphenbezeichnung versehen worden.

    Darüber hinaus läßt auch die Gesetzesbegründung erkennen, daß der Gesetzgeber für alle dem Gesetz unterfallenden Vergünstigungen und Abgaben eine einheitliche Verzinsungsregelung schaffen wollte (vgl. BTDrucks 10/5236 S. 14).

  • FG Hamburg, 01.03.2007 - 4 K 185/06

    Ausfuhrerstattung/Prozessrecht: Prozesszinsen bei allgemeiner Leistungsklage

    Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 MOG geht zurück auf den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen (BT-Drucksache 10/5236 vom 20.3.1986).

    Damit richtet sich in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten wegen derartiger Vergünstigungen und wegen Abgaben im Marktordnungsrecht die Verzinsung einheitlich nach der Abgabenordnung" (BT-Drucksache 10/5236 vom 20.3.1986, S. 14).

    Ansprüche auf Gewährung von besonderen Vergünstigungen, die "in Gerichtsverfahren ... geltend gemacht werden" (BT-Drucksache 10/5236 vom 20.3.1986, S. 14), können sich indes nicht nur aus dem Gemeinschaftsrecht selbst, sondern auch aus Bescheiden ergeben, die diese Ansprüche zugunsten des Begünstigten bereits festgesetzt haben, aber - wie hier - nicht zur Auszahlung gelangt sind.

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96

    Prozeßverzinsung von marktordnungsrechtlichen besonderen Vergünstigungen

    c) Das Ergebnis, daß eine Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Zinsanspruch nicht besteht, wird auch nicht durch den Hinweis auf die Rechtslage vor Inkrafttreten von § 14 MOG - § 8b i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 27. August 1986 (BGBl I 1986, 1389) - am 31. August 1986 in Frage gestellt.
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 14.12

    Landwirtschaft; Einlagerung von Zucker; Rückforderung von Lagerkostenvergütungen;

    Diese Formulierung, die auf § 8b MOG in der am 31. August 1986 in Kraft getretenen Fassung vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1389) zurück geht, wurde durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656) dahin geändert, dass Erstattungsansprüche vom Zeitpunkt "ihrer Entstehung" an zu verzinsen sind.
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Rücknahme;

    Diese Formulierung, die auf § 8b MOG in der am 31. August 1986 in Kraft getretenen Fassung vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1389) zurück geht, wurde durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 1996 (BGBl I S. 656) dahin geändert, dass Erstattungsansprüche vom Zeitpunkt "ihrer Entstehung" an zu verzinsen sind.
  • BFH, 06.05.2008 - VII R 10/07

    § 14 Abs. 2 MOG als Rechtsgrundverweisungsnorm - keine Prozesszinsen auf im Wege

    Der Senat folgt nicht der Ansicht des FG, dass der Gesetzesbegründung zu § 14 MOG (seinerzeit § 8b MOG; BTDrucks 10/5236 vom 20. März 1986), wonach für Ansprüche auf Gewährung von besonderen Vergünstigungen, die "in Gerichtsverfahren (...) geltend gemacht werden", eine Prozessverzinsung eingeführt werden sollte, zu entnehmen ist, dass § 14 Abs. 2 Satz 1 MOG eine eigenständige Regelung für Prozesszinsen enthält und nur hinsichtlich des Zinsendes und der Zinshöhe auf die Vorschriften der AO verweist.
  • BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92

    Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Kindernährmittel - Rechtswidrigkeit von

    Das FG hat zutreffend auch insoweit auf § 10 Abs. 1 MOG als Rechtsgrundlage für die Rücknahme der Bescheide über Ausfuhrerstattung abgestellt, als diese Bescheide bereits vor Inkrafttreten des MOG in der hier maßgebenden Fassung vom 27. August 1986 ergangen sind (Art. 1 Nr. 7 und 8, Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des MOG vom 27. August 1986, BGBl I 1986, 1389, und Bekanntmachung der Neufassung des MOG vom 27. August 1986, BGBl I 1986, 1397).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.1989 - 2 Ss 61/89

    Abfallbeseitigung; Umweltgefährdende; Abweichung; Abfall; Autowrak; Schrott

    a) Nach § 1 II AbfG in seiner seit 1.11.1986 geltenden Neufassung vom 27.8.1986 (BGBl I, 1389, 1410, 1501), sind Abfälle solche beweglichen Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will (subjektiver Abfallbegriff) oder deren geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, geboten ist (verwaltungsrechtsbezogener Abfallbegriff).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 284/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

  • FG Hamburg, 04.06.1996 - IV 147/91

    Anspruch auf Prozeßzinsen im Rahmen von Leistungsklagen ; Verzinsung von

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95

    Rechtsgrundlage für die Rückforderung einer Flächenstillegungsprämie

  • VG Göttingen, 22.02.2005 - 4 A 45/03

    Anwendbar; Beihilfe; Bescheid; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Biotop;

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