30.05.1989

Bundestag - Drucksache 11/4610

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 2486   

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https://dejure.org/1989,14819
BGBl. I 1989 S. 2486 (https://dejure.org/1989,14819)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 30.12.1989, Seite 2486
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • vom 22.12.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15

    Rimowa - Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Vorliegen

    Wie sich aus der Begründung der fünften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergibt, mit welcher diese Beschränkung in das Gesetz aufgenommen wurde, hat der Gesetzgeber angenommen, einer gesetzlichen Belieferungspflicht bedürfe es gegenüber großen Unternehmen nicht, weil sie sich selbst bei bestehender Abhängigkeit auch ohne diesen Schutz behaupten könnten (BT-Drucks. 11/4610, S. 21 f.).
  • BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02

    Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem

    Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 22. Dezember 1989 (BGBl I S. 2486 - fünfte GWB-Novelle) hob zwar diese Regelvermutung wieder auf, ließ jedoch die grundsätzliche kartellrechtliche Freistellung von Konzessions- und Demarkationsverträgen bestehen.

    Auch nach der Gesetzesänderung würden in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle die Interessen des Leitungsinhabers den Vorrang genießen (vgl. BTDrucks 11/4610, S. 31).

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Diese Beweislastverteilung liegt als Grundsatz auch der Vorschrift des § 26 Abs. 5 GWB zugrunde, welche durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2486) in das Gesetz eingefügt wurde.
  • BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91

    Bindung der Vertragshändler an Leasingunternehmen des Kraftfahrzeugherstellers

    Maßgebend für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "kleine oder mittlere Unternehmen", das durch Art. 1 Nr. 8 Buchst. a des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2486, 2488) in § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB eingefügt wurde, muß Sinn und Zweck der Vorschrift und ihrer Neufassung sein.

    Die 5. GWB-Novelle hat daran nichts geändert (vgl. dazu auch die Begründung zu Art. 1 Nr. 9 Buchst. a des Regierungsentwurfs BT-Drucks. 11/4610 S. 21 = WuW 1990, 332, 345).

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Mit der Streichung der Regelvermutung mit Wirkung vom 1. Januar 1990 durch die 5. GWB-Novelle (Art. 1 Nr. 24 b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 22.12.1989, BGBl. I S. 2486, 2491) sollte die uneingeschränkte Einzelfallprüfung der Kartellbehörde, ob die Verweigerung der Durchleitung unbillig ist, ermöglicht werden (vgl. die Begründung zu Art. 1 Nr. 23 des Regierungsentwurfs der 5. GWB-Novelle, BT-Drucks. 11/4610 S. 30 f. = WuW 1990, 332, 357 f.).

    Dem Vorschlag des Bundesrates, die Regelvermutung aufrechtzuerhalten (BT-Drucks. 11/4610 S. 37 f.) hat die Bundesregierung nicht zugestimmt.

    Nach ihrer Ansicht sollte die Durchleitung an Dritte in Zukunft nicht von vornherein ausgeschlossen sein, wenn sie bei Berücksichtigung aller versorgungswirtschaftlichen Aspekte die energiewirtschaftlich rationellste Lösung darstellt (BT-Drucks. 11/4610 S. 42).

  • BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93

    "Hitlisten-Platten"; Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes; Ausnutzung

    Die Vorschrift des § 26 Abs. 4 GWB ist Schutzgesetz zugunsten der Wettbewerber; ihre Einfügung in das Gesetz durch die 5. GWB-Novelle (Art. 1 Nr. 8 Buchst. b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 22.12.1989, BGBl. I S. 2486, 2488) hatte auch zum Ziel, den betroffenen Wettbewerbern eine rechtliche Handhabe zu geben, sich gegen unbillige Behinderungen zu verteidigen (vgl. den Bericht des Bundestagsausschusses für Wirtschaft zu Art. 1 Nr. 9 Buchst. b des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 11/5949 S. 20; Hennig in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 35 Rdn. 19).

    Zur Beurteilung, ob die Ausnutzung einer überlegenen Marktmacht im Sinne des § 26 Abs. 4 GWB kleinere oder mittlere Wettbewerber unbillig behindert, ist demgemäß - ebenso wie im Rahmen des § 26 Abs. 2 GWB - eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes vorzunehmen (vgl. Begründung zu Art. 1 Nr. 9 des Regierungsentwurfs der 5. GWB-Novelle, BT-Drucks. 11/4610 S. 23 = WuW 1990, 332, 348; Markert aaO. § 26 Rdn. 372; Schultz aaO. § 26 Rdn. 247; Rittner, Wettbewerbs- und Kartellrecht, 4. Aufl., S. 396; Mees, WRP 1992, 223, 228).

    Nach der Begründung des Regierungsentwurfs war das Tatbestandsmerkmal entbehrlich, weil sowohl die sachliche Intensität der Beeinträchtigung als auch ihre zeitliche Dauer bei der Interessenabwägung hinreichend berücksichtigt werden könnten (Begründung zu Art. 1 Nr. 9, BT-Drucks. 11/4610 S. 23; vgl. auch Möschel, ZRP 1989, 371, 373; Leo in Festschrift für Benisch, S. 347, 362; Schmitz, WuW 1992, 209, 221 f.).

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Ob aus der Entstehungsgeschichte des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB Gründe für eine andere Auslegung angeführt werden können (vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesrates zu Art. 1 Nr. 22 a des Regierungsentwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 11/4610 S. 37), kann offenbleiben.
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Der Charakter der abschließenden Zusammenfassung der Entscheidungskompetenz für kartellrechtliche Fragen wird bestätigt durch das ein Jahr nach dem Gesundheits-Reformgesetz in Kraft getretene Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 22. Dezember 1989 (BGBl. Teil I S. 2486 ff.), mit dem der Gesetzgeber einer Beschlußfassung des Ausschusses für Wirtschaft folgend (BT-Drucksache 11/5949 S. 13), die umfassende Zuständigkeit der Kartellspruchkörper noch erweitert hat: § 97 GWB n.F. dehnt die ausschließliche Zuständigkeit der Kartellspruchkörper nach den §§ 87 ff. GWB auf kartellrechtliche Streitigkeiten aus Art. 85 und 86 des EWG-Vertrages aus, darüber hinaus wird die zwingende Aussetzungsvorschrift des § 96 Abs. 2 GWB auf Fälle erstreckt, in denen die Entscheidung eines Rechtsstreits ganz oder teilweise von der Anwendbarkeit der genannten Vorschriften des EG-Kartellrechts abhängt, gleichgültig in welchem Rechtsweg sich diese kartellrechtlich Vorfrage stellt.
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94

    Widerruf der Zulassung von Leistungserbringern in § 126 Abs. 4 SGB V

    Sie unterscheidet sich von der Regelung zu den Preisvereinbarungen dadurch, daß letztere die Kostendämpfung mit Mitteln des Wettbewerbs einer sozialen Marktwirtschaft in den Grenzen herbeiführen soll, die das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 27. Juli 1957 (BGBl I 1081), insbesondere in § 26 (geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1989 - BGBl I 2486), der Einsetzung der Marktmacht auch für staatliche Einrichtungen zieht, während das Zulassungsrecht den Verbänden der KKn mit den Instrumenten der Zulassung und des Widerrufs der Zulassung die Möglichkeit einer einseitigen hoheitlichen Regelung einräumt.
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Es bestehen auch keine Bedenken dagegen, den Betrieb des Klägers als ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB in der jetzt geltenden, durch die 5. Kartell-Novelle (Gesetz v. 22.12.1989, BGBl. I 2486) eingeführten Fassung anzusehen.
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - 2 Kart 10/04

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Untersagung des Erwerbs einer

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 10/92

    Unwirksame Ausschließlichkeitsbindung - Pauschalreisen-Vermittlung II

  • BGH, 18.05.1993 - KVZ 11/92

    Überprüfbarkeit von Wettbewerbsverboten in den Agenturverträgen durch die

  • OVG Niedersachsen, 11.12.1992 - 4 M 5204/92

    Niedersachsen; Kostenübernahme; Förderung von Kindern; Tagespflege; Hilfe zur

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