11.12.1991
Bundestag - Drucksache 12/1790
Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderFDP,FraktionderSPD
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1992 S. 906 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 28.04.1992, Seite 906
- Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet
- vom 22.04.1992
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (18)
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 22 R 921/09
Anspruch auf eine Entschädigungsrente nach dem Entschädigungsrentengesetz - …
Rn. 63 Durch § 1 ERG wurde das Recht auf Entschädigung wegen NS-Verfolgung für Opfer im Beitrittsgebiet auf eine neue Grundlage gestellt: Soweit im April 1992 ein zuerkanntes Recht auf eine Ehrenpension oder Hinterbliebenenpension nach der EhPensAO bestand, wurde es nach § 2 ERG durch ein Recht auf Entschädigungsrente nach dem ERG ersetzt (so BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 33/95; Bundestags-Drucksache 12/1790, S. 6 zu § 1 ERG).Eine solche Auslegung, die vom BSG nicht näher begründet wird, wird jedoch weder dem Wortlaut des EV noch der Gesetzesbegründung zum ERG gerecht, denn nach der Bundestags-Drucksache 12/1790, Allgemeiner Teil, S. 5 wird ausgeführt: "Die bisherigen Ehrenpensionen sollen künftig als Entschädigungsrenten weitergezahlt werden, ......".
Rn. 90 Die Neubewilligung nach § 3 ERG bezweckt eine Gleichstellung vor allem der NS-Verfolgten im Beitrittsgebiet, denen die DDR ein Recht auf Wiedergutmachung in rechtsstaatlich unerträglicher Weise verweigert bzw. entzogen hatte, mit denjenigen, die nach § 2 ERG eine Anschlussbewilligung beanspruchen können (so BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 33/95; Bundestags-Drucksache 12/1790, S. 5 - Allgemeiner Teil).
- OLG Köln, 03.12.1998 - 7 U 222/97
Entschädigunspflicht wegen geleisteter Zwangsarbeit während der NS-Diktatur
Im Zuge der deutschen Einigung hat der Gesetzgeber durch Überleitung des Bundesentschädigungsgesetzes und Verabschiedung des Entschädigungsrentengesetzes (ERG) vom 22.04.1992 (BGBl. I S. 906) den in § 238 BEG enthaltenen Vorbehalt erfüllt. - LSG Sachsen, 29.11.2000 - L 4 RA 93/00
Recht auf Ehrenpension nach Recht der DDR; Voraussetzungen der Kürzung oder …
Streitig ist, ob die beklagte Bundesrepublik Deutschland berechtigt war, das der Klägerin seit Mai 1992 gegen die beigeladene Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zustehende Recht auf Entschädigungsrente nach § 5 des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (EntschRG) vom 22.04.1992 (BGBl. I S. 906) ab März 1998 auf 700, 00 DM zu kürzen.Die BfA erkannte ihr für die Zeit ab 01.05.1992 in Ersetzung des Anspruchs auf eine Ehrenpension nach dem EhPensAO eine Entschädigungsrente nach dem Gesetz über Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (EntschRG) vom 22.04.1992 (BGBl. I 906) in Höhe von 1.400,00 DM monatlich zu.
Es wurde materiell-rechtlich am 01.05.1992 mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (EntschRG vom 22.04.1992, BGBl. I S. 906) durch ein Recht auf Entschädigungsrente ersetzt (§§ 1, 2 Abs. 1 EntschRG).
- BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 2/01 R
Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das …
In Ersetzung dieses Rechts erkannte die Beigeladene zu 2) dem Kläger ab dem 1. Mai 1992 ein Recht auf Entschädigungsrente nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (EntschRG) vom 22. April 1992 (BGBl I S 906) in Höhe von 1.400,00 DM monatlich zu. - LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 8 R 437/05
Aberkennung der Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen Grundsätze der …
Rn. 67 Rechtsgrundlage der dem Kläger gezahlten Entschädigungsrente und der streitigen Aberkennung derselben sind die Vorschriften des ERG vom 22. April 1992 (BGBl. I. S. 906) Die Befugnis der Berufungsklägerin, den Rechtsstreit als Sonderrechtsnachfolgerin des Klägers weiterzuführen, ergibt sich aus § 6 Abs. 3 ERG i. V. m. § 56 Abs. Nr. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I). - BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 52/02 R
Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Verstoß gegen die …
Die Zahlung von Entschädigungsrenten beruht auf dem Monatsprinzip (vgl § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 3 Abs. 1 ERG; ergangen als Art. 1 des Gesetzes über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet vom 22. April 1992, BGBl I 906). - BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95
Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der …
Streitig ist, ob die beklagte Bundesrepublik Deutschland dem Kläger das ihm seit Mai 1992 gegen die beigeladene Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zustehende Recht auf Entschädigungsrente nach § 5 des Gesetzes über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (ERG) vom 22. April 1992 (BGBl I 906) auf Vorschlag der beigeladenen "Kommission zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz" aberkennen durfte. - BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
Anhörung bei Aberkennung einer Entschädigungsrente, Heilung
In Ersetzung dieses Rechts erkannte die Beigeladene zu 2) dem Kläger ab dem 1. Mai 1992 ein Recht auf Entschädigungsrente nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (EntschRG) vom 22. April 1992 (BGBl I S 906) in Höhe von 1.400,00 DM monatlich zu. - BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96
Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf …
Streitig ist, ob die beklagte Bundesrepublik Deutschland auf Vorschlag ihrer beigeladenen "Kommission zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz" dem Kläger sein gegen die beigeladene Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gerichtetes Recht auf Entschädigungsrente nach § 5 des Gesetzes über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet (ERG) vom 22. April 1992 (BGBl I 906) aberkennen durfte. - BSG, 30.01.1997 - 4 RA 33/95
Recht auf Entschädigungsrente bei Aberkennung der Eigenschaft als Verfolgter des …
Im Februar 1993 schlug die beigeladene Kommission der Bundesrepublik Deutschland zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz der Beklagten vor, dem Kläger - wie beantragt - mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 "eine Entschädigungsrente" gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus (NS) im Beitrittsgebiet (ERG) vom 22. April 1992 (BGBl I 906) zu bewilligen. - BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
- LSG Sachsen, 29.11.2000 - L 4 RA 94/00
Recht auf Entschädigungsrente; Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit …
- SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97
Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943 …
- SG Düsseldorf, 08.10.1998 - S 15 RJ 142/98
Rentenversicherung
- LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren auf Aussetzung der Aberkennung einer …
- BSG, 18.09.1996 - 4 RA 27/94
Rechtmäßigkeit der Einstellung einer Zahlung von Altersrente - Gewährung einer …
- LSG Sachsen, 29.11.2000 - L 4 RA 90/00
Aberkennung des Rechts auf Entschädigungsrente ; Zuerkennung einer Ehrenpension …
- OLG Jena, 05.09.1994 - 2 Ws Reha 81/94
Kostenerstattungsanspruchs und Auslagenerstattungsanspruch im Hinblick auf ein …
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