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19.03.2002

Bundestag - Drucksache 14/8583

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionBündnis90/DieGrünen,FraktionderCDU/CSU,FraktionderFDP,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 2074   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,51782
BGBl. I 2002 S. 2074 (https://dejure.org/2002,51782)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 27.06.2002, Seite 2074
  • Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
  • vom 20.06.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 21.03.2002   BT   Beschäftigungszeiten von Beziehern von DDR-Invalidenrenten anerkennen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

 
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Wird zitiert von ... (99)

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente …

    Wäre zu diesem Zeitpunkt über ihren ursprünglichen Antrag vom September 2002 noch nicht bindend (hier: durch Urteil des SG vom 22.2.2007) - negativ - entschieden gewesen, hätte sie die Zahlung ihrer Rente rückwirkend ab 1.7.1997 (Inkrafttreten des ZRBG nach Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 20.6.2002, BGBl I 2074) beanspruchen können.
  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - …

    Seinen Antrag vom Juni 2003 auf Altersrente unter Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Ghetto Krakau nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vom 20.6.2002 (BGBl I 2074) [ZRBG] bzw Ersatzzeiten lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 28.7.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8.11.2004 ab: Die Tätigkeit im Ghetto Krakau könne nicht als Beschäftigungszeit anerkannt werden, weil eine Entlohnung nur in Form von Sachleistungen erfolgt sei, sodass es jedenfalls am Merkmal der Entgeltlichkeit fehle.
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet …

    Rn. 34 Beschäftigungszeiten in einem Ghetto konnten bereits vor dem rückwirkenden Inkrafttreten des ZRBG zum 1.7.1997 (Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch <ZRBG/SGB VI-ÄndG> vom 20.6.2002 <BGBl I 2074>) Beitragszeiten sein.
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