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Gesetzgebung
   BGBl. I 1974 S. 1481   

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https://dejure.org/1974,4705
BGBl. I 1974 S. 1481 (https://dejure.org/1974,4705)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 74, ausgegeben am 19.07.1974, Seite 1481
  • Gesetz über Konkursausfallgeld (Drittes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes)
  • vom 17.07.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Konkursausnahme

    in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 186c Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über das Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (BGBl. I S. 1481) mit dem Grundgesetz vereinbar ist, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Bundessozialgerichts vom 17. September 1981 (10/8b/12 RAr 17/79) -.

    § 186 c Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 186 c Absatz 2 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes, eingefügt durch das Gesetz über Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1481), ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit danach nur solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Konkurs nicht zulässig ist, und solche, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert, von der Pflicht zur Zahlung einer anteiligen Umlage für die Konkursausfallgeldversicherung ausgenommen sind.

    Rn. 2 1. Durch das Gesetz über Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (BGBl. I S. 1481) sind in das Arbeitsförderungsgesetz vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 582) - AFG - Vorschriften über eine Konkursausfallgeldversicherung eingefügt worden.

  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    in den Verfahren zur Prüfung der Frage, ob § 186 c Abs. 2 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz, eingefügt durch das Gesetz über das Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (BGBl. I S. 1481) insoweit das Grundgesetz verletzt, als diese Vorschrift nur einen Teil der Körperschaften des öffentlichen Rechts von der Pflicht ausnimmt - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts - 10. Senat - vom 17. September 1981: 1.10/8b/12 RAr 16/79 - 2 BvL 13/82 - 2.10/8b/12 RAr 2/79 - 2 BvL 14/82 - 3.10/8b RAr 16/80 - 2 BvL 15/82 -.

    Rn. 2 1. Durch das Gesetz über das Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (BGBl. I S. 1481) haben Arbeitnehmer, denen bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers für die vorangegangenen drei Monate noch Arbeitsentgelt zusteht, einen Anspruch auf Konkursausfallgeld erhalten.

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Das Gesetz über das Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (BGBl. I, 1481) erwähnt den Sozialplan und Interessenausgleich mit keinem Wort.

    § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO ist durch das Gesetz über Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (BGBl. I, 1481) eingefügt worden, ebenso wie § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO neu gefaßt worden ist.

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