Gesetzgebung
| BGBl. I 1964 S. 145 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 25.03.1964, Seite 145
- Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- vom 17.03.1964
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (20)
- BFH, 12.11.2020 - IV R 36/19
Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für einen im landwirtschaftlichen Betrieb …
Gleichwohl habe der Gesetzgeber in dem geänderten § 2 Nr. 6 KraftStG i.d.F. vom 17.03.1964 (BGBl I 1964, 145) --KraftStG 1964-- erstmals Sattelzugmaschinen und Sattelanhänger ausdrücklich von der Befreiung ausgenommen.Diese Systematik ist durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17.03.1964 (BGBl I 1964, 145) nicht verändert worden.
- BFH, 23.01.1980 - II R 93/76
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung - Tiefladeanhänger - Bauunternehmer - Planierraupe - …
Um Zweifeln vorzubeugen, die aufgrund dieses Urteils entstehen konnten "hinsichtlich der Steuerfreiheit solcher Fahrzeuge ..., die von Lohnunternehmern ... zur Ausführung typisch landwirtschaftlicher Arbeiten (z. B. zum Pflügen, Dreschen, Mähen, Stallmiststreuen) gehalten werden", beantragten die Fraktionen der CDU/CSU, FDP am 16. Januar 1963, die Befreiungsvorschrift in dem Sinne neu zu fassen, daß befreit ist auch das Halten von Zugmaschinen und Anhängern, "solange diese Fahrzeuge ausschließlich ... zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verwendet werden" (Bundestags-Drucksache IV/902 neu).Der Finanzausschuß ist dem Antrag gefolgt mit dem gleichen Ziele wie die Antragsteller, nämlich "den Zustand wiederherzustellen bzw. zu gewährleisten, der in der Praxis bis zum Bekanntwerden des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 1. August 1962 bestanden hat" (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1281).
Eine Ausdehnung der Befreiungsvorschrift, wie sie im Zusammenhang mit der beantragten Gesetzesänderung verschiedentlich gewünscht worden war und wie sie auch dem Begehren des Klägers zugrunde liegt, hat der Finanzausschuß abgelehnt (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1281); sie ist nicht Gesetz geworden.
- BFH, 24.01.1973 - II R 2/72
Beförderung von Zuchttieren - Besonders hergerichtetes Kraftfahrzeug - …
Der Gesetzgeber will "grundsätzlich nur die Transporte der Landwirtschaft, nicht jedoch die gewerblichen Unternehmen begünstigen" (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses vom 17. Mai 1963, Bundestagsdrucksache IV/1281, Abschn. A S. 1 rechte Spalte unten).Die Vorschrift soll "nach ihrem Sinn und Zweck so weit wie nur möglich auf den Bereich der Land- und Forstwirtschaft beschränkt bleiben" (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses vom 3. Dezember 1963, Bundestagsdrucksache IV/1690 S. 2, linke Spalte).
Die ursprünglich vorgeschlagene Änderung der bisherigen (im wesentlichen gleichlautenden) Befreiungsvorschrift dahingehend, "daß es für die Anerkennung von Fahrzeugen als Sonderfahrzeuge genügen soll, daß die Fahrzeuge nach ihrer Bauart oder ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen regelmäßig -- nicht mehr ausschließlich -- für die steuerbegünstigte Verwendung geeignet und bestimmt sind" (Begründung zum Gesetzesantrag vom 16. Januar 1963, Bundestagsdrucksache IV/902 -- neu -- S 3, rechte Spalte), ist nicht Gesetz geworden, obwohl die dem Gesetzgeber bekannte Auslegung der erwähnten Befreiungsvorschrift durch den BFH (Urteil vom 30. Januar 1963 II 69/62 U, BFHE 76, 524, BStBl III 1963, 191) verschiedentlich als zu eng empfunden worden war.
- FG Münster, 25.01.2018 - 6 K 159/17
Anspruch der Halters eines mit einer Rollstuhlverladerampe ausgestatteten …
Denn die Worte "im Rettungsdienst" hinter den Worten "bei Unglücksfällen" wurden erst mit dem Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17.03.1964 (KraftStG 1964, BGBl I 1964, 145) eingefügt. - BFH, 05.03.1980 - II R 19/75
Zugmaschine - Landwirtschaftliche Genossenschaft - Kraftfahrzeugsteuerbefreiung - …
Bei der Anmeldung machte sie geltend, das Halten der beiden Fahrzeuge sei von der Steuer befreit gemäß § 2 Nr. 6 Satz 1 Buchst. b des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17. März 1964 - KraftStÄndG 1964 - (BGBl I 1964, 145, BStBl I 1964, 243), denn der Anhänger solle ausschließlich zum "Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft", die Zugmaschine ausschließlich zur "Durchführung v. Flüssig- und Gasdüngung im Lohn" verwendet werden.Das geht hervor aus dem schriftlichen Bericht des Finanzausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17. Mai 1963 (Bundestags-Drucksache IV/1281).
Im gleichen Sinne hat er in seinem weiteren Bericht vom 3. Dezember 1963 (Bundestags-Drucksache IV/1690 S. 2 li. Sp.) betont, die Vorschrift des § 2 Nr. 6 solle "nach ihrem Sinn und Zweck so weit wie nur möglich auf den Bereich der Land- und Forstwirtschaft beschränkt bleiben".
- FG Düsseldorf, 14.03.2018 - 8 K 3180/16
Beanspruchung einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für ein landwirtschaftlich …
Als Gesetz beschlossen wurde nämlich der in der Bundestagsdrucksache IV/1690 abgedruckte Entwurf des § 3 Nr. 6 KraftStG, der hinsichtlich der Sattelzugmaschinen den gleichen Klammerzusatz enthielt, wie die der heutige § 3 Nr. 7 KraftStG.Vielmehr heißt es in der Bundestagsdrucksache IV/1690 insoweit wörtlich:.
- BFH, 12.06.2012 - II R 40/11
Steuerbefreiung für Straßenreinigungsfahrzeuge - Anfechtungsklage
Zwar enthielt § 2 Nr. 3a KraftStG in der ab 1. Januar 1963 geltenden Fassung des Änderungsgesetzes vom 17. März 1964 (BGBl I 1964, 145) eine entsprechende Einschränkung für Fahrzeuge, die nicht für eine der dort näher bezeichneten Gebietskörperschaften zugelassen waren. - BFH, 18.01.2012 - II R 31/10
Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für ausschließlich zum Wegebau …
Rn. 15 Durch § 3 Nr. 3 KraftStG sollen Gebietskörperschaften für ihre im Dienst des öffentlichen Wohls erforderlichen Fahrzeuge bei Beachtung gewisser Voraussetzungen steuerlich entlastet werden (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1965 II 59/62 U, BFHE 82, 492, BStBl III 1965, 425, zu dem mit § 3 Nr. 3 KraftStG wortlautidentischen § 2 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1961 i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 17. März 1964, BGBl I 1964, 145, BStBl I 1964, 243 --KraftStÄndG 1964--). - BFH, 17.12.2020 - IV R 41/19
Steuerbefreite Krankenbeförderung bei ärztlicher Verordnung
Denn der Gesetzgeber hat den Rettungsdienst durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17.03.1964 (BGBl I 1964, 145) in die Steuerbefreiungsnorm als eigenständiges, weiteres Tatbestandsmerkmal eingefügt, ohne an der Befreiung für die Krankenbeförderung etwas zu ändern (wie hier im Ergebnis BFH-Urteile in BFHE 262, 532, Rz 12, und in BFHE 265, 466, Rz 14 f. - kein dringender Soforteinsatz erforderlich; anderer Ansicht noch BFH-Urteil vom 22.08.1989 - VII R 9/87, BFHE 158, 132, BStBl II 1989, 936, unter II. [Rz 6], für Fahrzeuge des kassenärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes als Rettungsdienst). - BFH, 17.12.2020 - IV R 37/19
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.12.2020 IV R 41/19 - Steuerbefreite …
Denn der Gesetzgeber hat den Rettungsdienst durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17.03.1964 (BGBl I 1964, 145) in die Steuerbefreiungsnorm als eigenständiges, weiteres Tatbestandsmerkmal eingefügt, ohne an der Befreiung für die Krankenbeförderung etwas zu ändern (wie hier im Ergebnis BFH-Urteile in BFHE 262, 532, Rz 12, und in BFHE 265, 466, Rz 14 f. - kein dringender Soforteinsatz erforderlich; anderer Ansicht noch BFH-Urteil vom 22.08.1989 - VII R 9/87, BFHE 158, 132, BStBl II 1989, 936, unter II. [Rz 6] - für Fahrzeuge des kassenärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes als Rettungsdienst). - BFH, 12.06.2012 - II R 41/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 06. 2012 II R 40/11 - …
- FG Münster, 12.07.2018 - 6 K 3668/16
KfZ-Steuer - Steuerbefreiung für Krankentransporter
- FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17
Der Eiltransport von im Notfall benötigten Blutkonserven stellt (anders als der …
- BFH, 12.05.1965 - II 59/62 U
Verwendung eines Lastkraftwagens einer Gebietskörperschaft ausschliesslich zum …
- FG Nürnberg, 30.11.2017 - 6 K 821/17
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
- BFH, 23.04.1980 - II R 176/75
Steuerfreiheit - Zugmaschine - Schausteller - Sattelzugmaschine
- BFH, 22.08.1989 - VIII R 9/87
- BFH, 16.07.1980 - II R 175/75
Schlammsaugfahrzeug - Industrielles Unternehmen - Kraftfahrzeugsteuer - …
- BFH, 28.01.1976 - II R 98/74
Halten eines Absetzkippers - Gewerblicher Müllabfuhrunternehmer - Befreiung von …
- BFH, 17.01.1973 - II R 53/68
Milchtank-Kraftfahrzeug - Eigenschaft als Sonderfahrzeug - Trittbahnen - …
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