Rechtsprechung
| BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 545/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 10.02.1981 - Z Ca 2002/80
- BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 545/81
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80
Betriebsrat - Sozialplan
Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 545/81
Tut sie dies nicht oder nicht recht zeitig, so muß sie die daraus folgenden betriebsverfassungsrechtlichen Nachteile hinnehmen (Senatsbeschluß vom 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 -, zu B II 1 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt). - BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79
Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG
Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 545/81
Ein Betriebsteil ist ein wesentlicher im Sinne der genannten Bestimmung, wenn in ihm ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer des Gesamtbetriebes beschäftigt ist (Senatsurteil vom 21. Oktober 1980 - 1 AZR 145/79 -, AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972).
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