Rechtsprechung
| BVerwG, 03.08.1983 - 1 B 110.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Verwaltungsentscheidung über den Widerspruch für die Entstehung eines Kostenerstattungsanspruchs - Möglichkeit des Ausschlusses der Erstattung von Aufwendungen bei erfolgreichem Widerspruch - Annahme eines erfolgreichen Widerspruchs im Sinne von § ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 08.03.1983 - 8 B 73.82
- BVerwG, 03.08.1983 - 1 B 110.83
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 72.79
Widerspruch - Erledigung - Aufhebung - Kostenerstattung
Auszug aus BVerwG, 03.08.1983 - 1 B 110.83
Hierbei mag offenbleiben, ob in der Aushändigung des Passes an den Ehemann der Klägerin überhaupt eine für den "erfolgreichen" Abschluß des Widerspruchsverfahrens und damit auch für die Entstehung des Kostenerstattungsanspruchs aus § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG erforderliche Verwaltungsentscheidung über den Widerspruch (vgl. BVerwG, DÖV 1983, 32 [33] m.w.N.) gesehen werden kann.Entgegen der Auffassung der Beschwerde steht das Berufungsurteil auch nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 72.79 - (DÖV 1983, 32).
In diesem Zusammenhang hat es weiter ausgeführt: "Selbst wenn der objektive Erfolg des Widerspruchsführers grundsätzlich genügen sollte, um seinen Erstattungsanspruch dem Grunde nach entstehen zu lassen (anderer Auffassung zumindest für Fälle, in denen sein Erfolg auf dem Zutun eines Dritten beruht: BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 72.79 - [DÖV 1983, 32]), so waren die Aufwendungen der Klägerin im Vorverfahren aufgrund der Besonderheiten des Falles jedenfalls nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig" (Berufungsurteil, S. 4).
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