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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.01.1987 - 1 BvR 1343/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2983
BVerfG, 19.01.1987 - 1 BvR 1343/86 (https://dejure.org/1987,2983)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.1987 - 1 BvR 1343/86 (https://dejure.org/1987,2983)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 1987 - 1 BvR 1343/86 (https://dejure.org/1987,2983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regelung der Miethöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Grundeigentum - Verfassungsrechtliche Garantie - Wirtschaftlicher Nutzen - Anspruch auf größtmöglichen Nutzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1987, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1987 - 1 BvR 1343/86
    Die Beschwerdeführerin verkennt, daß die verfassungsrechtliche Garantie des Grundeigentums keinen Anspruch auf den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen einräumt (BVerfGE 58, 300 >345<).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1987 - 1 BvR 1343/86
    Das Oberlandesgericht Hamm hat hierzu in seinem Rechtsentscheid vom 14. März 1986, auf den das angegriffene Berufungsurteil gestützt ist, ausgeführt, die in § 2 des Darlehnsvertrags vom 15. November 1963 getroffene Vereinbarung über die Bindung an die Kostenmiete beanspruche nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien für die gesamte Laufzeit des Darlehens Geltung; diesem Ergebnis stehe auch nicht die erst nach Vertragsabschluß in Kraft getretene Regelung in § 87 a Abs. 4 II. WoBauG über den Wegfall der Preisbindung nach Ablauf des Wohnungsbesetzungsrechts entgegen, weil der Gesetzgeber - insoweit anders als in den den Verfahren 1 BvR 99/85 und 1 BvR 461/85 zugrunde liegenden Sachverhalten - nicht in bestehende Verträge habe eingreifen wollen.
  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige …

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1987 - 1 BvR 1343/86
    Sie umfaßt auch nicht die Möglichkeit des Vermieters, den am Wohnungsmarkt erzielbaren Mietpreis sofort und in voller Höhe auszuschöpfen (BVerfGE 71, 230 >253<).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum - …

    Die verfassungsrechtliche Garantie des Grundeigentums gewährt keinen Anspruch des Eigentümers auf die Nutzungsmöglichkeit mit dem größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 (345) [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78] und vom 19. Januar 1987 - 1 BvR 1343/86 - ZMR 1987, 133).

    Sie gewährleistet dem Eigentümer namentlich nicht, den am Wohnungsmarkt erzielbaren Mietpreis sofort und in voller Höhe ausschöpfen zu können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1985 - 1 BvL 23/84 u.a. - BVerfGE 71, 230 (253) und vom 19. Januar 1987, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 23. August 1991 a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 101.89

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Gesetzliches Verbot - Privatautonomie des …

    Die verfassungsrechtliche Garantie des Grundeigentums begründet keinen Anspruch auf die Nutzungsmöglichkeit mit dem größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 und vom 19. Januar 1987 - 1 BvR 1343/86 - ZMR 1987, 133).

    Sie gewährleistet dem Vermieter auch nicht, den am Wohnungsmarkt erzielbaren Mietpreis sofort und in voller Höhe auszuschöpfen (BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1985 - 1 BvL 23/84 u.a. - BVerfGE 71, 230 und vom 19. Januar 1987, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 16.09.1991 - 30 REMiet 6/90
    Die klare gesetzliche Regelung in § 87 a Abs. 4 II. WobauG, nach der die Preisbindung mit Ablauf des Besetzungsrechts endet, ist erst am 01.08.1968 in Kraft getreten und greift in abweichende Regelungen vorher abgeschlossener Verträge nicht ein (Rechtsentscheid des hiesigen 4. Zivilsenats vom 14.03.1986, u.a. ZMR 1986, 287/291) BVerfG, ZMR 1987, 133 ).
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