Rechtsprechung
| VG Koblenz, 27.11.2003 - 1 K 1139/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzmaßnahme; Begrenzung der planerischen Gestaltungsfreiheit der Behörde bei der Planfeststellung durch gesetzliche Planungsleitsätze und das Abwägungsgebot; Vorrang eines effektiven ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hochwasserschutz: Anlieger müssen Schutzmaßnahmen dulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2004, 378 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VG Koblenz, 27.11.2003 - 1 K 1139/03
Letzteres ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge hätten berücksichtigt werden müssen, wenn die Bedeutung eines Belanges verkannt wird oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. des BVerwG, vgl. BVerwGE 34, 301 (304 ff.). - BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
Auszug aus VG Koblenz, 27.11.2003 - 1 K 1139/03
Denn nur derjenige, dessen Grundeigentum durch das planfestgestellte Vorhaben unmittelbar im Wege des Eigentumswechsels in Anspruch genommen werden soll, kann eine umfassende objektiv-rechtliche Planüberprüfung beanspruchen (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1996, 1011, BVerwGE 104, 236). - BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 28.95
Fernstraßenrecht: Unterirdische Inanspruchnahme einer privaten Grundstücksfläche …
Auszug aus VG Koblenz, 27.11.2003 - 1 K 1139/03
Denn nur derjenige, dessen Grundeigentum durch das planfestgestellte Vorhaben unmittelbar im Wege des Eigentumswechsels in Anspruch genommen werden soll, kann eine umfassende objektiv-rechtliche Planüberprüfung beanspruchen (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1996, 1011, BVerwGE 104, 236).
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