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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18660
VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02 (https://dejure.org/2002,18660)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.08.2002 - 1 K 1572/02 (https://dejure.org/2002,18660)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. August 2002 - 1 K 1572/02 (https://dejure.org/2002,18660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorliegen eines unbestrittenen Aufenthaltsrechts für die Begründung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    Dies gilt auch, wenn die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen nachträglich entfallen sind, der türkische Arbeitnehmer nicht treuwidrig über deren Fortbestand getäuscht hat und die Ausländerbehörde aus Rechtsgründen an der rückwirkenden Beseitigung der Aufenthaltsgenehmigung gehindert ist (Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 05.06.1997, RS C-285/95 - Kol -, NVwZ 1998, 50 sowie zu BVerwGE 107, 58, 72).

    Die dem gegenüber von der Antragsgegnerin in der Sache vertretene Auffassung, dass das Bestehen eines im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 unbestrittenen Aufenthaltsrechts unabhängig vom Bestand der formellen Aufenthaltserlaubnis voraussetzt, dass deren Erteilungsvoraussetzungen auch materiell vorgelegen haben, kann sich jedenfalls nicht unmittelbar auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urt. v. 05.06.1997 Rs C-285/95 - Kol -, NVwZ 1998, 50) stützen, nach der ein türkischer Arbeitnehmer die Voraussetzung der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht erfüllt, wenn er seiner Arbeitnehmertätigkeit aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis nachgegangen ist, die er allein durch eine - strafgerichtlich sanktionierte - Täuschung erwirkt hat (ebenso BVerwGE 107, 58, 72; OVG Nordrhein-Westfalen, AuAS 1999, 2, 3; Hess.VGH, DÖV 1999, 615, jeweils mit der Erweiterung, dass die strafrechtliche Verurteilung keine Voraussetzung für die Verneinung des ordnungsgemäßen Aufenthalts ist; im Ergebnis ähnlich VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1994, 171).

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 05.06.1997 (a.a.O.) das für die ordnungsgemäße Beschäftigung notwendige unbestrittene Aufenthaltsrecht trotz des Fortbestands der erschlichenen Aufenthaltsgenehmigung verneint und so die nach nationalem Recht gegebene Bindungswirkung dieser Genehmigung nicht als maßgeblich erachtet, doch unterscheidet sich die dort entschiedene Fallkonstellation von dem Fall des Antragstellers zum einen dadurch, dass dort wegen der anfänglichen Täuschung über das Bestehen einer Erteilungsvoraussetzung die Möglichkeit der Rücknahme der Aufenthaltsgenehmigung und damit kein "unbestrittenes", sondern ein rechtlich anfechtbares Aufenthaltsrecht gegeben war (…vgl. Rz. 26).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    Dies gilt auch, wenn die materiellen Genehmigungsvoraussetzungen nachträglich entfallen sind, der türkische Arbeitnehmer nicht treuwidrig über deren Fortbestand getäuscht hat und die Ausländerbehörde aus Rechtsgründen an der rückwirkenden Beseitigung der Aufenthaltsgenehmigung gehindert ist (Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 05.06.1997, RS C-285/95 - Kol -, NVwZ 1998, 50 sowie zu BVerwGE 107, 58, 72).

    Die dem gegenüber von der Antragsgegnerin in der Sache vertretene Auffassung, dass das Bestehen eines im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 unbestrittenen Aufenthaltsrechts unabhängig vom Bestand der formellen Aufenthaltserlaubnis voraussetzt, dass deren Erteilungsvoraussetzungen auch materiell vorgelegen haben, kann sich jedenfalls nicht unmittelbar auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (…Urt. v. 05.06.1997 Rs C-285/95 - Kol -, NVwZ 1998, 50) stützen, nach der ein türkischer Arbeitnehmer die Voraussetzung der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht erfüllt, wenn er seiner Arbeitnehmertätigkeit aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis nachgegangen ist, die er allein durch eine - strafgerichtlich sanktionierte - Täuschung erwirkt hat (ebenso BVerwGE 107, 58, 72; OVG Nordrhein-Westfalen, AuAS 1999, 2, 3; Hess.VGH, DÖV 1999, 615, jeweils mit der Erweiterung, dass die strafrechtliche Verurteilung keine Voraussetzung für die Verneinung des ordnungsgemäßen Aufenthalts ist; im Ergebnis ähnlich VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1994, 171).

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    Denn wenn dem Antragsteller - wie dargelegt - bereits ab dem 11.04.2001 und damit auch über den 06.04.2002 hinaus ein Anspruch nach § 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zustand, könnte die zeitliche Beschränkung seiner Aufenthaltserlaubnis selbst im Falle ihrer Bestandskraft das von den nationalen Regelungen losgelöste Aufenthaltsrecht des Antragstellers nicht mehr beeinträchtigen (EuGH, DVBl. 2000, 691 - Ergat - VGH Bad.-Württ., InfAuslR 2000, 476).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    Zwar dürfte hier die ordnungsgemäße Beschäftigung des Antragstellers - mangels vorläufigen Aufenthaltsrechts bereits im Genehmigungsverfahren (zu dessen Berücksichtigung im Falle einer späteren Genehmigungserteilung vgl. BVerwG, NVwZ 1995, 1119) - nicht mit dem Zeitpunkt der Stellung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis am 08.10.1999 begonnen haben, sondern erst mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis am 11.04.2000.
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    Ob ein solches Aufenthaltsrecht besteht, ist anhand der entsprechenden Rechtsvorschriften des Aufnahmestaats über den Aufenthalt und die Aufnahme einer Beschäftigung des türkischen Staatsangehörigen zu prüfen (EuGH, NVwZ 1995, 1093 - Bozkurt -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994 - 1 S 1053/93

    Ausschluß des Aufenthaltsrechts eines Türken nach dem Assoziationsratsbeschluß …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    Die dem gegenüber von der Antragsgegnerin in der Sache vertretene Auffassung, dass das Bestehen eines im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 unbestrittenen Aufenthaltsrechts unabhängig vom Bestand der formellen Aufenthaltserlaubnis voraussetzt, dass deren Erteilungsvoraussetzungen auch materiell vorgelegen haben, kann sich jedenfalls nicht unmittelbar auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (…Urt. v. 05.06.1997 Rs C-285/95 - Kol -, NVwZ 1998, 50) stützen, nach der ein türkischer Arbeitnehmer die Voraussetzung der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht erfüllt, wenn er seiner Arbeitnehmertätigkeit aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis nachgegangen ist, die er allein durch eine - strafgerichtlich sanktionierte - Täuschung erwirkt hat (ebenso BVerwGE 107, 58, 72; OVG Nordrhein-Westfalen, AuAS 1999, 2, 3; Hess.VGH, DÖV 1999, 615, jeweils mit der Erweiterung, dass die strafrechtliche Verurteilung keine Voraussetzung für die Verneinung des ordnungsgemäßen Aufenthalts ist; im Ergebnis ähnlich VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1994, 171).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2000 - 13 S 950/00

    Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    Denn wenn dem Antragsteller - wie dargelegt - bereits ab dem 11.04.2001 und damit auch über den 06.04.2002 hinaus ein Anspruch nach § 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zustand, könnte die zeitliche Beschränkung seiner Aufenthaltserlaubnis selbst im Falle ihrer Bestandskraft das von den nationalen Regelungen losgelöste Aufenthaltsrecht des Antragstellers nicht mehr beeinträchtigen (EuGH, DVBl. 2000, 691 - Ergat - VGH Bad.-Württ., InfAuslR 2000, 476).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93

    Rücknahme einer rechtswidrig befristeten Aufenthaltserlaubnis-EG nach VwVfG BW § …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    So setzt die Rücknahme einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 48 LVwVfG voraus, dass diese bereits im Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrig war (…h.M. vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 7. Aufl. 2000 § 48 Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.01.1995 - 13 S 2512/93 - Beschl. v. 16.01.1997 - 11 S 3170/96 - a.A. VG München, NVwZ-RR 2000, 722, 723), und die nachträgliche zeitliche Beschränkung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG ermächtigt nur zur Beendigung des Aufenthaltsrechts mit Wirkung für die Zukunft (VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1994, 170).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 11 S 3170/96

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz des GG Art 6 - Bestehen einer ehelichen …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    So setzt die Rücknahme einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 48 LVwVfG voraus, dass diese bereits im Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrig war (…h.M. vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 7. Aufl. 2000 § 48 Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.01.1995 - 13 S 2512/93 - Beschl. v. 16.01.1997 - 11 S 3170/96 - a.A. VG München, NVwZ-RR 2000, 722, 723), und die nachträgliche zeitliche Beschränkung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG ermächtigt nur zur Beendigung des Aufenthaltsrechts mit Wirkung für die Zukunft (VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1994, 170).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1994 - 13 S 101/94

    Aufenthaltsgenehmigung: rückwirkende Befristung - rückwirkende Rücknahme; …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
    So setzt die Rücknahme einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 48 LVwVfG voraus, dass diese bereits im Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrig war (…h.M. vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 7. Aufl. 2000 § 48 Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.01.1995 - 13 S 2512/93 - Beschl. v. 16.01.1997 - 11 S 3170/96 - a.A. VG München, NVwZ-RR 2000, 722, 723), und die nachträgliche zeitliche Beschränkung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG ermächtigt nur zur Beendigung des Aufenthaltsrechts mit Wirkung für die Zukunft (VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1994, 170).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1998 - 18 B 2300/97

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Täuschung; Auf falscher Erklärung beruhende …

  • VG München, 02.02.2000 - M 7 K 99.2059

    Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Nachträgliche …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - endgültig gesichertes nationales Aufenthaltsrecht

    Auf seinen Antrag vom 1.8.2002 ordnete das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des hiergegen eingelegten Widerspruchs an (vgl. den rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26.8.2002 - 1 K 1572/02 -).

    Dem Senat liegen die den Kläger betreffenden Ausländerakten der Beklagten vor sowie die Akten des Regierungspräsidiums Freiburg und die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Freiburg in den Verfahren 1 K 1747/02 und 1 K 1572/02.

  • VG Schwerin, 17.01.2008 - 6 B 446/07

    Verlängerung einer zur Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft …

    Dies kann in der Tat dazu führen, dass die erlangte Aufenthaltsposition in Frage gestellt werden konnte und somit nicht als Grundlage einer "ordnungsgemäßen" Beschäftigung geeignet war (…s. etwa das Urteil des EuGH in der Sache Suat Kol gegen Land B-Stadt vom 5. Juni 1997 - C-285/95 -, Slg. 1997 I-3069, Rdnr. 24 ff.; vgl. hierzu auch die Präzisierung von Art und Zeitpunkt der notwendigen Täuschungshandlung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. August 2002 - 1 K 1572/02 -, juris Rdnr. 13), während sonst dem Erlangen der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht entgegenstünde, dass die ursprüngliche einjährige Beschäftigung in einer aufenthaltsrechtlichen Position erfolgte, die zu anderen Zwecken verliehen worden war (…s. das Urteil Kuş des EuGH, a. a. O., Rdnr. 26).
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