Rechtsprechung
| LG Ellwangen/Jagst, 01.03.2002 - 1 S 18/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Erhebung einer Klage vor Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung im Nachbarschaftsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2479 (Ls.)
- NJW-RR 2002, 936
- NZM 2002, 408
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- AG Nürnberg, 14.08.2001 - 29 C 3887/01
Nachholung des Schlichtungsverfahrens im Klageverfahren; Sinn und Zweck des …
Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 01.03.2002 - 1 S 18/02
Dadurch wäre nämlich die Erfolgsaussicht für diese Streitbeilegung von vornherein wesentlich geringer, weil der Kläger stets geneigt wäre, die Schlichtung schon deshalb scheitern zu lassen, um nicht seine Klage zurücknehmen oder mit der für ihn nachteiligen Kostenfolge für erledigt erklären zu müssen (vgl. dazu i.ü. auch AG Nürnberg NJW 01, 3489 und auch die der Entscheidung des Landgerichts Baden Baden WUM 201, 560 zugrundeliegende Amtsgerichtsentscheidung; das Landgericht Baden Baden hat im dort zu entscheidenden Fall die Klage nur deshalb für zulässig erachtet, weil eine Klageerweiterung auf über 1.500,00 DM vor Klageerhebung stattgefunden hat).
- LG Karlsruhe, 16.10.2002 - 1 S 103/02
Schlichtungsverfahren in Baden-Württemberg: Ansprüche auf Beseitigung von …
Rn. 18 d) Der Mangel des nicht durchgeführten vorgerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens kann nunmehr, nach Klageerhebung, nicht mehr geheilt werden (LG Ellwangen, NJW-RR 2002, 936; AG Kamen, Urteil vom 11.10.2001, Aktenzeichen 9 C 205/01 - juris. - AG Nürnberg, 09.04.2002 - 14 C 8577/01
Keine Nachholung der Schlichtung
(...) Anmerkung der Schriftleitung: ebenso auch AG Nürnberg, Urteil vom 14.2.2001 - 20 C 567/02 -, NJW-RR 2002, 430 , sowie LG Ellwangen, Urteil vom 1.3.2002 - 1 S 18/02 -, NJW-RR 2002, 936 . - LG Saarbrücken, 23.09.2004 - 11 S 18/04
Obligatorisches Güteverfahren: Erforderlichkeit der Durchführung eines …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl.: LG Saarbrücken, Urteil vom 23.10.2003, Az.: 11 S 150/03; LG Saarbrücken, Urteil vom 12.08.2004, Az.: 11 S 43/04), wobei diese Rechtsauffassung von der wohl überwiegenden Rechtsprechung geteilt wird (vgl.: LG Kiel, Urteil vom 04. September 2003, Az: 7 S 69/03, zitiert nach juris; LG Ellwangen, NJW-RR 2002, 936; LG Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2003, - 2 S 323/02- ; AG Nürnberg, MDR 2002, 233). - AG München, 30.09.2002 - 453 C 7515/02
Vereinbarung einer Staffelmiete durch Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag; Vorlage …
Ein obligatorisches Streitschlichtungsverfahren kann dann keinen Sinn mehr erfüllen, wenn man den Parteien nach Klageerhebung die Möglichkeit gibt, entweder die Streitschlichtung nachzuholen oder durch Klageerweiterung herbeizuführen, daß der Geltungsbereich des Schlichtungsgesetzes verlassen wird (LG Ellwangen, NZM 2002, 408). - LG Wuppertal, 18.10.2002 - 6 T 601/02 Daraus ergibt sich, dass es sich bei der Durchführung der Schlichtung nicht um eine einfache Prozessvoraussetzung handelt, die erst am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein muss (LG Ellwangen in NJW-RR 2002, 936).
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