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Rechtsprechung
   LG Cottbus, 11.10.2017 - 1 S 99/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67415
LG Cottbus, 11.10.2017 - 1 S 99/17 (https://dejure.org/2017,67415)
LG Cottbus, Entscheidung vom 11.10.2017 - 1 S 99/17 (https://dejure.org/2017,67415)
LG Cottbus, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 1 S 99/17 (https://dejure.org/2017,67415)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher …

    Auszug aus LG Cottbus, 11.10.2017 - 1 S 99/17
    Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (…vgl. BGH Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06, AfP 2008, 193 Rn. 18;… Urteil vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07, VersR 2008, 1081 Rn. 12; BVerfGE 90, 241, 248 f.; 94, 1, 8; BVerfG, NJW 1993, 1845, 1846; NJW 2008, 358, 359 f., 38; NJW 2012, 1643 Rn. 34).

    Denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33; NJW 2013, 217, 218).

    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (…vgl. BGH Urteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, AfP 2013, 50 Rn. 12 m.w.N.; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33).

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …

    Auszug aus LG Cottbus, 11.10.2017 - 1 S 99/17
    Rn. 11 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben (vgl. BGH Urteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, AfP 2013, 50 Rn. 12 m.w.N.).

    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BGH Urteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, AfP 2013, 50 Rn. 12 m.w.N.;… BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33).

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …

    Auszug aus LG Cottbus, 11.10.2017 - 1 S 99/17
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. zu allem: BGH Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 1 W 14/18

    Einstweilige Verfügung: Streitwertbemessung im Bereich der …

    Auf die Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Streitwertbeschluss in dem Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 11. Oktober 2017 - 1 S 99/17 - abgeändert und der Gegenstandwert für das Berufungsverfahren auf 3.333,33 EUR festgesetzt.
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