Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.03.1991 - 1 U 218/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung des Krankenhausträgers; Nichterkennen einer Krankheit; Sudecksche Erkrankung; Arzthaftung; Beweislastumkehr bei Dokumentationsmängeln; Grobe Behandlungsfehler
Papierfundstellen
- VersR 1992, 578
Wird zitiert von ... (2)
- AG Aachen, 23.02.2021 - 106 C 10/19
Fehlerhafte podologische Behandlung - Schadensersatz
Dies führt vorliegend zu einer Beweislastumkehr, d.h. die Beklagte muss beweisen, dass ein Standardfall vorliegt, bei dem die Anpassung der Spange ohne vorherigen Abdruck noch regelgerecht gewesen wäre (vgl. zur möglichen Beweislastumkehr bei Dokumentationsmängeln OLG Frankfurt, Urt. v. 14.03.1991, Az. 1 U 218/89, juris, m.w.N;… ebenso OLG Köln, Urt. v. 07.05.1984, Az. 7 U 306/83, juris). - OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 1 U 111/07
Abweisung der Arzthaftungsklage mangels Erschütterung der Beweisgrundlage des …
Es kann vorliegend dahinstehen, wie die Sachlage zu beurteilen wäre, wenn hier Radierungen oder sonstige Veränderungen vorgenommen worden wären (vgl. dazu Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Kapitel B. Rdnr. 202 mit Hinweis auf BGH VersR 1992, 578 ).
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