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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26005
BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03 (https://dejure.org/2003,26005)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2003 - 1 WB 1.03 (https://dejure.org/2003,26005)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 1 WB 1.03 (https://dejure.org/2003,26005)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - Anforderungen an die Beurteilung einer Versetzungsverfügung und Kommandierungsverfügung - Voraussetzungen für das Vorliegen schwerwiegender Gründe gegen eine Versetzung

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Der Umstand, dass der für den Dienstposten ausgewählte Hptm Q. zwischenzeitlich zum StHptm ernannt worden ist, steht dem nicht entgegen, weil Verwendungs- und Beförderungsentscheidungen rechtlich voneinander zu trennen sind (Beschlüsse vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - m.w.N., vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 12.02 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 -).

    Ob und inwieweit die auf einem Dienstposten wahrzunehmenden Dienstaufgaben eine besondere Erfahrung, eine bestimmte Vorverwendung oder einen bestimmten Verwendungsaufbau erfordern, ist danach ebenfalls eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die inhaltlich keiner gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - m.w.N., vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 48.00 -, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 98.00 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - ZBR 2002, 183 = NVwZ-RR 2001, 675 = PersV 2002, 286> und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 -).

    Im Übrigen könnte die vom Antragsteller beantragte Versetzung auf den angehobenen Dienstposten vom Senat nur ausgesprochen werden, wenn der BMVg das ihm insoweit zustehende Ermessen fehlerfrei nur mit diesem Ergebnis hätte ausüben können, mithin jede andere Entscheidung als ermessenfehlerhaft anzusehen wäre (stRspr.: Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 12.02 - m.w.N. und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 -).

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - m.w.N. und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - vgl. ferner Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung in der Regel eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - NVwZ-RR 2003, 220>; vgl. ferner Urteile vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 C 41.00 - ZBR 2002, 211 [212]> und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -).

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - m.w.N. und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - vgl. ferner Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -).

    Diese Differenz ist nach der Rechtssprechung des Senats als geringfügig anzusehen (Beschlüsse vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 - und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - ).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 51.97

    Recht der Soldaten - Rechtsfolgen einer unterlassenen Anhörung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - NZWehrr 1998, 248>).

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich insoweit darauf zu beschränken festzustellen, ob der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - , vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 -BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 8.97

    Recht der Soldaten - Anspruch auf Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - NZWehrr 1998, 248>).

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich insoweit darauf zu beschränken festzustellen, ob der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - , vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

    Ob und inwieweit die auf einem Dienstposten wahrzunehmenden Dienstaufgaben eine besondere Erfahrung, eine bestimmte Vorverwendung oder einen bestimmten Verwendungsaufbau erfordern, ist danach ebenfalls eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die inhaltlich keiner gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - m.w.N., vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 48.00 -, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 98.00 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - ZBR 2002, 183 = NVwZ-RR 2001, 675 = PersV 2002, 286> und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 -).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung in der Regel eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - NVwZ-RR 2003, 220>; vgl. ferner Urteile vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 C 41.00 - ZBR 2002, 211 [212]> und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -).

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - m.w.N. und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - vgl. ferner Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -).

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 123.00

    Versetzung auf den Dienstposten des Kommandeurs - Grundsatz der Bestenauslese - …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Die gerichtliche Kontrolle hat sich insoweit darauf zu beschränken festzustellen, ob der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - , vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 -BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338 f.]>, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - NZWehrr 2001, 29 = NVwZ 2001, 329 = ZBR 2001, 142> m.w.N. und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - NZWehrr 2001, 123 = ZBR 2001, 141> m.w.N.).

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich insoweit darauf zu beschränken festzustellen, ob der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - , vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - , vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338 f.]>, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - NZWehrr 2001, 29 = NVwZ 2001, 329 = ZBR 2001, 142> m.w.N. und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - NZWehrr 2001, 123 = ZBR 2001, 141> m.w.N.).

    Dabei hat sie ihre Auswahlentscheidung am Leistungsprinzip auszurichten und im Übrigen nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten sie entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Leistungsprinzip als solches nicht in Frage gestellt wird (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - , Beschlüsse vom 30. August 1989 -BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]>, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00 -).

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 12.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Der Umstand, dass der für den Dienstposten ausgewählte Hptm Q. zwischenzeitlich zum StHptm ernannt worden ist, steht dem nicht entgegen, weil Verwendungs- und Beförderungsentscheidungen rechtlich voneinander zu trennen sind (Beschlüsse vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - m.w.N., vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 12.02 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 -).

    Im Übrigen könnte die vom Antragsteller beantragte Versetzung auf den angehobenen Dienstposten vom Senat nur ausgesprochen werden, wenn der BMVg das ihm insoweit zustehende Ermessen fehlerfrei nur mit diesem Ergebnis hätte ausüben können, mithin jede andere Entscheidung als ermessenfehlerhaft anzusehen wäre (stRspr.: Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 12.02 - m.w.N. und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 -).

  • BVerwG, 21.09.2000 - 1 WB 93.00

    Rückgängigmachung militärischer Verwendungsentscheidungen - Besetzung eines …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03
    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338 f.]>, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - NZWehrr 2001, 29 = NVwZ 2001, 329 = ZBR 2001, 142> m.w.N. und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - NZWehrr 2001, 123 = ZBR 2001, 141> m.w.N.).

    Der Umstand, dass der für den Dienstposten ausgewählte Hptm Q. zwischenzeitlich zum StHptm ernannt worden ist, steht dem nicht entgegen, weil Verwendungs- und Beförderungsentscheidungen rechtlich voneinander zu trennen sind (Beschlüsse vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - m.w.N., vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 12.02 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 -).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines …

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 48.00

    Besetzung des vom Antragsteller begehrten Dienstpostens - Bewirtschaftung von …

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 98.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89

    Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …

    Nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung ist im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten er entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N.; ferner Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19).

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N.; ferner Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237 § 8 NdsLBG Nr. 10).

    Ob und inwieweit die auf einem Dienstposten wahrzunehmenden Dienstaufgaben eine besondere Erfahrung, eine bestimmte Vorverwendung oder einen bestimmten Verwendungsaufbau erfordern, ist danach ebenfalls eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die inhaltlich keiner gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Bewertung der Eignung im Hinblick auf eine konkrete Verwendung auf den aktuellen Beurteilungsstand zum maßgeblichen Zeitpunkt abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung insoweit in der Regel eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbilds und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich, …

    Nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung ist im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten er entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N.).

    Rn. 42 Festlegungen über die Anforderungen an die Wahrnehmung eines Dienstpostens (etwa in Form einer Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung oder eines Anforderungsprofils) stellen organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe militärischer Zweckmäßigkeit dar, die inhaltlich keiner gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 a.a.O. m.w.N.).

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbilds und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N.; ferner Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10).

    Rn. 67 Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei im Wesentlichen gleicher Eignung von Bewerbern im Rahmen sachgerechter Erwägungen auch sonstigen sachlichen Gesichtspunkten ein (gegebenenfalls) entscheidendes Gewicht für die Auswahl beigemessen werden kann, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - und vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 1.07 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …

    Die Festlegung solcher Kriterien und Anforderungen ist grundsätzlich eine Frage militärischer Zweckmäßigkeit, die insoweit keiner inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegt (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N., vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 sowie zuletzt vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 1.07 -).
  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07

    Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.

    Die gerichtliche Kontrolle einer an den genannten Kriterien orientierten Auswahlentscheidung beschränkt sich darauf, ob der Vorgesetzte bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 40, 41 und 42.99 - BVerwGE 111, 22 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 21 und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2009 - 1 B 1267/08

    Vornahme der Auswahl bei einer Entscheidung über eine beförderungsgleiche …

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - 1 WB 1.03 -, BVerwGE 128, 329, und vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -, Buchholz 449 § 3SG Nr. 41; Urteile vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22 = ZBR 2002, 211 = RiA 2002, 145, vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10, und vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99, 103.
  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 1.07

    Habilitation; Konkurrentenantrag; Leistungsprinzip; Personalberater-Ausschüsse; …

    Soweit die Verwendung auf dem in Rede stehenden Dienstposten ein bestimmtes Anforderungsprofil verlangt, ist ferner zu beachten, dass es eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit ist, die inhaltlich keiner gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, ob und inwieweit die auf einem Dienstposten wahrzunehmenden Dienstaufgaben eine besondere Erfahrung, eine bestimmte Vorverwendung oder einen bestimmten Verwendungsaufbau erfordern (vgl. zum Ganzen Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, jeweils m.w.N.).

    Im Bereich der Leistungsbewertung bzw. der gebundenen Beschreibung sind nach der Rechtsprechung des Senats Unterschiede im Beurteilungsbild als geringfügig anzusehen, wenn sie unterhalb eines halben Wertungspunkts liegen (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08

    Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Höchstaltersgrenze; …

    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung (hier insbesondere durch die Vorschriften der §§ 30 bis 33 SLV, der Nr. 618 bis 626 und des Kapitels 9 der ZDv 20/7 sowie der "Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen der Offiziere" vom 20. Juni 1997) und die Festlegung von Eignungskriterien und -anforderungen durch den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen sind grundsätzlich eine Frage militärischer Zweckmäßigkeit, die insoweit keiner inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegt (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N. und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).
  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 65.06

    Personalratsmitglied; Vergleichsgruppe; Versetzung; fiktive Verwendung

    Die gerichtliche Kontrolle einer an den drei genannten Kriterien orientierten Auswahl- und Verwendungsentscheidung beschränkt sich darauf, ob der Vorgesetzte bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43.04 - BVerwGE 123, 346 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 35 = NZWehrr 2006, 85).
  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05
    Der Beschwerdeanlass wird durch die Kenntnis von der streitbefangenen Maßnahme oder von den die Maßnahme auslösenden tatsächlichen Umständen ausgelöst (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - und vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 36.04 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 12.06

    Beschwerdeanlass; Beurteilung; Förderungswürdigkeit; getrennte Beschwerdefrist

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