Rechtsprechung
| BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 598/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf tarifliche Schichtzulage im Pflegedienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 10.12.1992 - 5 Ca 228/92
- LAG Köln, 04.06.1993 - 12 Sa 255/93
- BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 598/93
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 294/92
Wechselschichtzulage im Pflegedienst
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 598/93
Von Schichtarbeit ist auszugehen, wenn mehrere Arbeitnehmer eine Arbeitsaufgabe in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erledigen und dabei auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit tätig sind (BAG Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP Nr. 1 zu § 24 BMT-G II; Urteil vom 13. Oktober 1993 - 10 AZR 294/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Wie der Senat in der Entscheidung vom 13. Oktober 1993 (- 10 AZR 294/92 -) bereits entschieden hat, ist für die Annahme von Schichtarbeit nicht vorauszusetzen, daß die verschiedenen Schichten (Tagesdienst, Zwischendienst, Spätdienst) in einem annähernd gleichen Umfang geleistet werden.
- BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 368/93
Schichtarbeit - Schichtzulage im Pflegedienst
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 598/93
Schichtarbeit im Sinne des § 15 BAT liegt danach auch dann vor, wenn Arbeitsbeginn und Arbeitsende täglich oder wöchentlich nach dem Dienstplan nur in einem geringen Abstand - von ein oder zwei Stunden - wechseln (BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 368/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Der Senat hat in dem Urteil vom 14. Dezember 1993 (- 10 AZR 368/93 -) ausgeführt, die Tarifvertragsparteien hätten in § 15 Abs. 8 Unterabs. 7 BAT bestimmt, was im Anwendungsbereich des BAT unter Schichtarbeit zu verstehen sei.
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 598/93
Dies folge aus der Auslegung der tariflichen Bestimmungen nach deren Tarifwortlaut, dem wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien und dem von ihnen beabsichtigten Sinn und Zweck der Tarifnormen (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 447/80
Anspruch auf Schichtlohnzulage
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 598/93
Von Schichtarbeit ist auszugehen, wenn mehrere Arbeitnehmer eine Arbeitsaufgabe in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erledigen und dabei auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit tätig sind (BAG Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP Nr. 1 zu § 24 BMT-G II; Urteil vom 13. Oktober 1993 - 10 AZR 294/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 22.03.1995 - 10 AZR 167/94
Voraussetzungen für die Gewährung einer tariflichen Schichtzulage im Pflegedienst
Ein annähernd gleichmäßiger Einsatz in den verschiedenen Schichten wird nach der Senatsrechtsprechung auch bei der Schichtzulage nach § 33 a Abs. 2 Buchst. b) bb) BAT tariflich nicht gefordert (BAG Urteil vom 14. September 1994 - 10 AZR 598/93 - nicht veröffentlicht). - BAG, 25.01.1995 - 10 AZR 173/94
Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Tarifliche Voraussetzungen für …
Der Senat hat dies in seinem Urteil vom 13. Oktober 1993 (- 10 AZR 294/92 - AP Nr. 2 zu § 33 a BAT) ausgeführt und im einzelnen begründet sowie in späteren Entscheidungen vom 18. Mai 1994 (- 10 AZR 391/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 14. September 1994 (- 10 AZR 598/93 - n.v.) bestätigt. - LAG Niedersachsen, 26.01.1996 - 16 (2) Sa 1573/95
Vorliegen von Schichtarbeit bei Überschreitung der tariflich festgelegten …
Entscheidend ist vielmehr, daß eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit des Angestellten hinaus anfällt und daher von mehreren Arbeitnehmerinnen in einer geregelten zeitlichen Abfolge erfüllt werden muß, wobei sich die einzelnen Schichten auchüberlappen können (so Urteil des BAG vom 14.12.1993 in AP Nr. 3 zu § 33 a BAT, vgl. hierzu auch BAG in AP Nr. 2 zu§ 33 a BAT sowie BAG vom 14.09.1994, Az. 10 AZR 598/93 in ZTR 1995, 75, 76). - LAG Niedersachsen, 26.01.1996 - 16 Sa 1572/95
Anspruch einer Erzieherin im Wohnheim für Behinderte auf Schichtzulage
Entscheidend ist vielmehr, daß eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit des Angestellten hinaus anfällt und daher von mehreren Arbeitnehmerinnen in einer geregelten zeitlichen Abfolge erfüllt werden muß, wobei sich die einzelnen Schichten auch überlappen können (so Urteil des BAG vom 14.12.1993 in AP Nr. 3 zu § 33 a BAT, vgl. hierzu auch BAG in AP Nr. 2 zu § 33 a BAT sowie BAG vom 14.09.1994, Az. 10 AZR 598/93 in ZTR 1995, 75, 76).
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