Rechtsprechung
| BVerwG - 10 C 16.14 |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.01.2012 - 16 K 76.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 12 B 8.12
- BVerwG - 10 C 16.14 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 17.01.2019 - 23 K 181.18 Denn die Ausschlussgründe wurden mit dem Ziel geschaffen, Personen von der Zuerkennung internationalen Schutzes auszuschließen, die diesbezüglich als unwürdig angesehen werden, und zu verhindern, dass die Anerkennung den Urhebern bestimmter schwerer Straftaten ermöglicht, sich ihrer strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung: BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - BVerwG 10 C 16.14 -, juris Rn. 26, 29 m.w.N.).
- VG Berlin, 05.03.2025 - 11 K 219.24 Denn die Ausschlussgründe wurden mit dem Ziel geschaffen, Personen von der Zuerkennung internationalen Schutzes auszuschließen, die diesbezüglich als unwürdig angesehen werden, und zu verhindern, dass die Anerkennung den Urhebern bestimmter schwerer Straftaten ermöglicht, sich ihrer strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung: BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - BVerwG 10 C 16.14 - juris Rn. 26, 29 m.w.N.).
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