Rechtsprechung
| KG, 26.05.2003 - 10 U 40/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung einer Geldentschädigung für Bildveröffentlichungen in Zeitungen; Besonderes öffentliches Informationsinteresse hinsichtlich des Privatlebens einer Person der Zeitgeschichte; Opfer einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Schutzbedürftigkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Es bleibt bei 150.000 Mark Entschädigung für Tochter von Caroline von Hannover
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1 § 847
Ansprüche von Kindern auf Geldentschädigung wegen Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.12.2001 - 27 O 461/01
- KG, 26.05.2003 - 10 U 40/02
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
- BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 3/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus KG, 26.05.2003 - 10 U 40/02
Der Bereich, in dem Kinder sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten dürfen, muss deswegen umfassender geschützt sein, als derjenige erwachsener Personen (vgl. BVerfGE 301, 361 ff = NJW 2000, 1021 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus KG, 26.05.2003 - 10 U 40/02
Bei der Beurteilung des Falles sind insbesondere Bedeutung und Tragweite des Eingriffs sowie Anlass und Beweggrund des Handelnden, ferner der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 861, 864 mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus KG, 26.05.2003 - 10 U 40/02
Es ist nämlich anerkannt, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen (vgl. BVerfGE 24, 119, 144; 57, 361, 383). - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus KG, 26.05.2003 - 10 U 40/02
Es ist nämlich anerkannt, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen (vgl. BVerfGE 24, 119, 144; 57, 361, 383).
- LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen
Eine Herabsetzung der Geldentschädigung im Hinblick auf die vom gezahlte Entschädigung ist schon deswegen nicht gerechtfertigt, weil die Veröffentlichung durch andere Verlage in anderen Presseorganen eigenständige Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellen und eine Privilegierung später in Anspruch genommener Schädiger nicht in Betracht kommt (Kammergericht, Urteil vom 26. Mai 2003, 10 U 40/02; BGH AfP 2005, 65, 67). - BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 3/05
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verurteilung zu Geldentschädigungen wegen …
gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 -, b) das Urteil des Kammergerichts vom 26. Mai 2003 - 10 U 40/02 -, c) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. Dezember 2001 - 27.O.461/01 - .
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