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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,63927
VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488 (https://dejure.org/2003,63927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2003 - 12 C 03.488 (https://dejure.org/2003,63927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2003 - 12 C 03.488 (https://dejure.org/2003,63927)
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Wird zitiert von ... (23)

  • VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 14 K 11.02132

    "Besonderer Fall" im Sinne des § 9 Abs. 1 MuSchG

    Rn. 20 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.00947

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Inobhutnahme

    Rn. 31 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VG Ansbach, 08.03.2010 - AN 14 K 09.01758

    Todesfallbegünstigung nach § 4 Abs. 4 WoGG a. F. beschränkt sich ausschließlich …

    Rn. 20 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VG Ansbach, 18.12.2013 - AN 6 K 13.01024

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, bzw. Rundfunkbeitragspflicht; Student …

    Rn. 25 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VG Ansbach, 14.09.2017 - AN 6 K 16.01443

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Teilnahme am Integrationskurs

    Rn. 13 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - und B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch zum Beispiel dann, wenn die Entscheidung von rechtlich oder tatsächlich schwierigen Fragen abhängig ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VG Ansbach, 16.02.2017 - AN 6 K 16.01533

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen offener Erfolgsaussichten der …

    Rn. 12 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch z.B. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich oder tatsächlich schwierigen Fragen abhängig ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VG Ansbach, 28.04.2010 - AN 14 K 10.00468

    Wohngeldrecht

    Rn. 16 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VG Ansbach, 22.05.2025 - AN 15 K 25.909

    Einstweilige Anordnung, Antragsgegner, Gewährung von Prozesskostenhilfe, …

    Rn. 44 Der maßgebliche Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungsrespektive Bewilligungsreife (…BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - juris Rn. 1; B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488 - juris Rn. 2).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch etwa, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (BayVGH, B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488 - juris Rn. 3) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (…BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - juris Rn. 1).

  • VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789

    Erstattung von Fahrtkosten zu einem Integrationskurs

    Rn. 19 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (BayVGH, Beschlüsse v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - und v. 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (BayVGH, B. v. 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (BayVGH, B. v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227

    Ermessensentscheidung über die beantragte Zulassung im Falle einer Unionsbürgerin …

    Rn. 17 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VG Ansbach, 03.08.2011 - AN 14 K 10.01971

    Fehlende Klagebefugnis des Hilfeempfängers; Notwendigkeit und Geeignetheit einer …

  • VG Ansbach, 13.07.2011 - AN 14 K 10.01803

    Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfebewilligungsgesuch; Berechnung des …

  • VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 14 K 11.01795

    Kostenübernahme für Privatschule; selbstbeschaffte Hilfe; Mitwirkungspflichten

  • VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 14 K 11.01865

    Hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung, weil …

  • VG Ansbach, 14.06.2011 - AN 14 K 11.00908

    Kostenbeitrag zur Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

  • VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834

    Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfe; alleinerziehende, getrennt lebende Studentin; …

  • VG Ansbach, 22.07.2014 - AN 6 K 14.00205

    Integrationskurs; einmalige Zulassung zu 300 Wiederholungsstunden; maximales …

  • VG Ansbach, 14.08.2012 - AN 14 K 12.01195

    Prozesskostenhilfe; Integrationskurse; Fahrtkostenerstattung; Notwendigkeit der …

  • VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869

    Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht; teilweise Rücknahme der …

  • VG Ansbach, 03.05.2011 - AN 14 K 10.02175

    Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht

  • VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314

    Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebührenpflicht (Beginn und Ende); Bereithalten eines …

  • VG Ansbach, 03.07.2008 - AN 14 K 07.03176

    Prozesskostenhilfe; Eingliederungshilfe; Feststellung der …

  • VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536

    "besonderer Fall", hier bejaht

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