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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33245
LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06 (https://dejure.org/2007,33245)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2007 - 12 Sa 681/06 (https://dejure.org/2007,33245)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2007 - 12 Sa 681/06 (https://dejure.org/2007,33245)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
    Entbehrlich ist eine solche mündliche Erörterung dann, wenn der Personalrat nach ordnungsgemäßer Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme dieser zustimmt oder die Maßnahme als gebilligt gilt, weil er innerhalb einer gesetzlichen Äußerungsfrist keine Stellungnahme abgegeben hat (vgl. BAG vom 15. August 2006, 9 AZR 571/05, AP Nr. 1 zu § 84 LPVG Berlin (demnächst); Fischer/Goeres, BPersVG, Lfg.

    Ein schützenswertes Vertrauen in eine bestehende Rechtsprechung, die in Fällen wie dem vorliegenden eine mündliche Erörterung für entbehrlich gehalten hat, ist daher nicht zu erkennen (vgl. im Übrigen die weiteren in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. August 2006, 9 AZR 571/05, a.a.O. genannten Nachweise).

    Als Sanktion für die unterlassene Erörterung bleibt daher nur die Unwirksamkeit der Maßnahme (BAG vom 15. August 2006, 9 AZR 571/05, a.a.O.).

    sind durch die zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. August 2006 (9 AZR 571/05) abschließend höchstrichterlich geklärt.

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. September 2004 - 86 Ca 4369/04 - wird - soweit sie durch die Entscheidung des LAG Berlin vom 7. Februar 2005 - 12 Sa 2241/04 - und des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - nicht erledigt ist - zurückgewiesen.

    Auf die vom Landesarbeitsgericht zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - diese Entscheidung aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, soweit das Landesarbeitsgericht die Zulässigkeit des gegen die Versetzung gerichteten Feststellungsantrags verneint hatte.

    Die Zulässigkeit steht aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Oktober 2005 zum Aktenzeichen 6 AZR 123/05 fest.

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
    Zwar darf die betroffene Partei grundsätzlich auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen, wenn die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BAG vom 21. September 2006, 2 AZR 284/06, n.v.; vom 23. März 2006, 2 AZR 343/05, AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969; BGH vom 29. Februar 1996, IX ZR 153/95, NJW 1996, 1467, jew. m.w.Nw.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn einer Partei rückwirkend Handlungspflichten auferlegt würden, die sie nachträglich nicht mehr erfüllen kann (BAG vom 21. September 2006, 2 AZR 284/06, n.v.; vom 23. März 2006, 2 AZR 343/05, a.a.O.).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
    Zwar darf die betroffene Partei grundsätzlich auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen, wenn die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BAG vom 21. September 2006, 2 AZR 284/06, n.v.; vom 23. März 2006, 2 AZR 343/05, AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969; BGH vom 29. Februar 1996, IX ZR 153/95, NJW 1996, 1467, jew. m.w.Nw.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn einer Partei rückwirkend Handlungspflichten auferlegt würden, die sie nachträglich nicht mehr erfüllen kann (BAG vom 21. September 2006, 2 AZR 284/06, n.v.;… vom 23. März 2006, 2 AZR 343/05, a.a.O.).

  • LAG Berlin, 07.02.2005 - 12 Sa 2241/04

    Zuordnung zum Personalüberhang; Versetzung zum Stellenpool

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. September 2004 - 86 Ca 4369/04 - wird - soweit sie durch die Entscheidung des LAG Berlin vom 7. Februar 2005 - 12 Sa 2241/04 - und des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - nicht erledigt ist - zurückgewiesen.

    Rn. 13 Mit Urteil vom 7. Februar 2005 - 12 Sa 2241/04 - hat das Landesarbeitsgericht Berlin das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage mangels Feststellungsinteresses als unzulässig abgewiesen.

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
    Zwar darf die betroffene Partei grundsätzlich auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen, wenn die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BAG vom 21. September 2006, 2 AZR 284/06, n.v.; vom 23. März 2006, 2 AZR 343/05, AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969; BGH vom 29. Februar 1996, IX ZR 153/95, NJW 1996, 1467, jew. m.w.Nw.).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 6 P 22.92

    Personalvertretung - Mitwirkungsverfahren - Äußerungsfrist - Beginn - …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
    Das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1995 (6 P 22/92, NVwZ-RR 1995, 405) ebenfalls davon ausgegangen, dass ein Erörterungstermin und damit eine mündliche Verständigung nur dann entfallen kann, wenn der Personalrat der beabsichtigten Maßnahme zugestimmt oder auf die Erörterung verzichtet hat oder die Maßnahme wegen Nichtäußerung als gebilligt gilt.
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 868/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 18. Januar 1996 (8 AZR 868/93) darauf hingewiesen, dass ein Schriftwechsel für eine gesetzlich vorgeschriebene Erörterung nicht ausreichend ist, wenn der Personalrat nicht erklärt, dass er eine schriftliche Stellungnahme als Erörterung ausreichen lassen will.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - 6 Sa 498/07

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages - arbeitsvertragliche Bezugnahme - …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 12 Sa 681/06
    36 Soweit das Landesarbeitsgericht Berlin dem beklagten Land bei den Anforderungen an die ordnungsgemäße Mitwirkung Vertrauensschutz zuerkannt hat, weil es der bisherigen Rechtsprechung entsprochen habe, dass eine schriftliche Auseinandersetzung mit den Einwänden der Personalvertretung jedenfalls in bestimmten Fällen ausreichend sei (LAG Berlin vom 1. September 2006, 6 Sa 1079/06), so handelt es sich bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt jedenfalls nicht um einen solchen Fall.
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