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| OLG Koblenz, 17.11.2021 - 12 U 1517/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Unfall - Rücksichtnahmegebot bei Spurwechsel an Kreuzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Abwägung von Verursachungsbeiträgen
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 22.07.2021 - 10 O 292/20
- OLG Koblenz, 17.11.2021 - 12 U 1517/21
- OLG Koblenz, 24.11.2021 - 12 U 1517/21
Papierfundstellen
- NZV 2022, 436
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2021 - 12 U 1517/21
Solche Zweifel setzen voraus, dass aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der nochmaligen Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden (BGH VI ZR 230/03, Urteil vom 08.06.2004, juris; BGH VI ZR 361/02, Urteil vom 15.07.2003, juris). - BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03
Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2021 - 12 U 1517/21
Solche Zweifel setzen voraus, dass aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der nochmaligen Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden (BGH VI ZR 230/03, Urteil vom 08.06.2004, juris; BGH VI ZR 361/02, Urteil vom 15.07.2003, juris). - BGH, 28.03.1989 - VI ZR 232/88
Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess - Verfahrenfehler wegen Abschneidung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2021 - 12 U 1517/21
Der Vorgang der Überzeugungsbildung ist insoweit auch nicht von objektiven Kriterien oder Wahrscheinlichkeitsberechnungen abhängig (BGH in NJW 1989, 3161 ), sondern beruht auf dem Erfahrungswissen und dem Judiz des erkennenden Richters (…Zöller/Greger, ZPO , 32. Auflage, § 286 Rdnr. 13). - OLG Koblenz, 21.06.2010 - 10 U 1411/09
Zivilprozeßrecht: Umfang der Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2021 - 12 U 1517/21
Auch insofern müssen mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, so dass sich eine erneute Beweisaufnahme gebietet (OLG Koblenz in r+s 2011, 522 ). - BayObLG, 28.12.1972 - RReg. 1 St 652/72
Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2021 - 12 U 1517/21
So ist unter anderem in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.12.1972 (BayeObLG 1 St 652/72 OWI, Beschluss vom 28.12.1972), ausgeführt, dass für den Fall, dass mehrere Verkehrsströme durch Grünlicht in dasselbe für ein Nebeneinander-Fahren in mehreren Spuren hinreichend breite Straßenstück eingelassen werden, um in ihnen in gleicher Richtung weiterzufahren, keinem der Fahrzeuge ein Vorrang vor dem anderen eingeräumt und keinem eine Wartepflicht auferlegt wird.
- OLG Saarbrücken, 20.10.2023 - 3 U 49/23
Haftungsabwägung bei Kollision zwischen vorfahrtsberechtigtem Rechtsabbieger und …
Der Beklagte zu 1 durfte in dieser Situation nicht darauf vertrauen, dass die von ihm anvisierte linke Fahrspur frei bleiben würde, sondern er musste mit einer weiteren Inanspruchnahme dieser Spur durch den Kläger und folglich mit einer Nichtbeachtung seines Vorrangs rechnen (zu einem vergleichbaren Fall OLG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2021 - 12 U 1517/21, Rn. 5 juris).
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