Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 14.04.2011 - 12 U 177/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen Befangenheit ohne Vortrag von Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.08.2005 - XII ZB 159/05
Zurückweisung eines offensichtlich unzulässigen Befangenheitsantrags
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2011 - 12 U 177/10
Rn. 1 Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn Gründe für eine Befangenheit weder ersichtlich sind, noch der Antragssteller solche auch nur in Ansätzen vorgetragen hat (BGH FamRZ 2005, 1826).In diesem Fall kann die Entscheidung durch die abgelehnten Richter selbst getroffen werden (BGH FamRZ 2005, 1826).
- BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2011 - 12 U 177/10
Vielmehr kann sich die Begründung auf die für den Entscheidungsausgang wesentlichen Aspekte beschränken (BVerfG NJW-RR 1993, 383).
- VG Augsburg, 01.12.2011 - Au 6 M 11.1684
Kostenerinnerung; Beschwerde; Ablehnungsgesuch
In einem solchen Fall kann die Entscheidung durch den abgelehnten Richter selbst erfolgen (OLG Stuttgart vom 14.4.2011 Az. 12 U 177/10 RdNr. 1;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNr. 20 zu § 54).
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