Rechtsprechung
| KG, 13.10.2008 - 12 U 211/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung eines Beweisantritts auf Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verkehrsunfallprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung eines Beweisantritts auf Einholung eines Sachverständigengutachtens im Verkehrsunfallprozess
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.08.2007 - 59 O 56/07
- KG, 13.10.2008 - 12 U 211/07
Papierfundstellen
- NZV 2010, 395
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05
Beweisführung bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall; Fahrzeugschäden …
Auszug aus KG, 13.10.2008 - 12 U 211/07
10 Das Landgericht hat zu Recht davon abgesehen, ein Unfallrekonstruktionsgutachten einzuholen, da im Streitfall eine Aufklärung über die Richtigkeit der Unfalldarstellung der Beklagten (oder des Klägers) aus dem durch Fotos dokumentierten Schadensbild an den unfallbeteiligten Fahrzeugen nicht möglich ist; so hat das Landgericht auf S. 10 des angefochtenen Urteils zutreffend das Beweismittel als ungeeignet bezeichnet und betont, dass der Sachverständige aus dem Schadensbild hier nicht feststellen kann, welches der beteiligten Fahrzeuge - unzulässigerweise - in den Fahrstreifen des jeweils anderen gewechselt ist (vgl. zu Folgerungen von Fahrzeugschäden auf den Unfallhergang beim Fahrstreifenwechsel auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; Beschluss vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123). - KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06
Beweisaufnahme in einem Schadensersatzverfahren: Geeignetheit eines angebotenen …
Auszug aus KG, 13.10.2008 - 12 U 211/07
10 Das Landgericht hat zu Recht davon abgesehen, ein Unfallrekonstruktionsgutachten einzuholen, da im Streitfall eine Aufklärung über die Richtigkeit der Unfalldarstellung der Beklagten (oder des Klägers) aus dem durch Fotos dokumentierten Schadensbild an den unfallbeteiligten Fahrzeugen nicht möglich ist; so hat das Landgericht auf S. 10 des angefochtenen Urteils zutreffend das Beweismittel als ungeeignet bezeichnet und betont, dass der Sachverständige aus dem Schadensbild hier nicht feststellen kann, welches der beteiligten Fahrzeuge - unzulässigerweise - in den Fahrstreifen des jeweils anderen gewechselt ist (vgl. zu Folgerungen von Fahrzeugschäden auf den Unfallhergang beim Fahrstreifenwechsel auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; Beschluss vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123).
- KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09
Berufungsverfahren: Zurückweisung eines erstinstanzlich zurückgehaltenen …
Daher entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass das Gericht in einem derartigen Fall das Einholen eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit ablehnen kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123; vom 13. Oktober 2008 - 12 U 211/07 - ).
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