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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 VA 16/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3480
OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 VA 16/04 (https://dejure.org/2006,3480)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2006 - 15 VA 16/04 (https://dejure.org/2006,3480)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 15 VA 16/04 (https://dejure.org/2006,3480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 915, 915d, 915e; SchuVVO § 2
    Kein Anspruch eines Kreditinstituts auf Abdrucke aus dem gerichtlichen Schuldnerverzeichnis bei Möglichkeit der Einzelauskunft im automatisierten Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsersuchen der Banken aus Schuldnerverzeichnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 915, 915d, 915e; SchuVVO § 2
    Zum Anspruch eines Kreditinstituts auf Abdrucke aus dem gerichtlichen Schuldnerverzeichnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung des Bezuges von Abschriften aus dem Schuldnerverzeichnis gegenüber einer Bank; Voraussetzungen für die Erteilung von Einzelauskünften aus dem Schuldnerverzeichnis; Bestehen eines Ermessensspielraumes hinsichtlich der Entscheidung über die Erteilung einer ...

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1341
  • Rpfleger 2006, 481
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 11 VA 5/02

    Ermessensausübung im Rahmen des § 7 Abs. 1 SchuVVO

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 VA 16/04
    Wie bereits der Wortlaut der Vorschrift zeigt, handelt es sich insoweit um eine gebundene Entscheidung der Justizverwaltung, d.h. dass dieser kein Ermessensspielraum zusteht, sondern ein Antragsteller, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Erteilung der Bewilligung hat (OLG Brandenburg NJOZ 2003, 458f; OLG Stuttgart Justiz 1995, 227).
  • OLG Naumburg, 05.12.2016 - 1 VA 1/16

    Überprüfung der Angaben des Bieters zu seiner finanziellen Zuverlässigkeit in …

    Weitere Voraussetzung des Anspruchs auf Erteilung von Abdrucken ist sodann, dass dieses Interesse an der Erlangung von Informationen in einer Vielzahl von Einzelfällen durch Einzelauskünfte (auch von privaten Anbietern) und/oder den Bezug von Listen nicht hinreichend befriedigt werden kann, was naturgemäß von der Menge der Einzelfälle, den technischen Zugriffsmöglichkeiten und dem Inhalt der anderweitigen Informationsquellen abhängt (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Februar 2006, 15 VA 16/04, zitiert nach juris, RN 13).
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