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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12022
LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96 (https://dejure.org/1997,12022)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96 (https://dejure.org/1997,12022)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. März 1997 - 19 Sa 1922/96 (https://dejure.org/1997,12022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Kraftfahrer; Stillegung des Fuhrparks; Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung; Umfang der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers; Voraussetzungen der Bildung eines einheitlichen Betriebs durch mehrere ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (24)

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Rn. 175 Die Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung setzt jedoch das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus (BAG…, Urteil vom 13.09.1973, DB 1973, S. 1635; BAG, Urteil vom 15.12.1994, DB 1995, S. 979).

    Als frei ist ein Arbeitsplatz ebenfalls dann anzusehen, wenn der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen wird (BAG…, Urteil vom 29.03.1990, DB 1991, S. 173; BAG…, Urteil vom 07.02.1991, DB 1991, S. 1730; BAG, Urteil vom 15.12.1994, DB 1995, S. 979).

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können mehrere Unternehmen einen Betrieb führen (BAG…, Urteil vom 23.03.1984, DB 1984, S. 1684; BAG, Beschluß vom 07.08.1986, DB 1987, S. 176; BAG…, Urteil vom 13.06.1985, DB 1986, S. 1287; BAG…, Urteil vom 18.01.1990, DB 1991, S. 500).

    Rn. 124 Betrieb wird dabei definiert als die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen oder immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG, Beschluß vom 24.09.1968 = AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; BAG, Beschluß vom 07.08.1986, DB 1987, S. 176).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Rn. 167 Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes ist entscheidenes Kriterium für die Frage der Annahme eines Übergangs, ob die Identität der wirtschaftlichen Einheit gewahrt wird (…EuGH, Vorabentscheidung vom 14.04.1994, DB 1994, S. 1370; EuGH…, Urteil vom 19.09.1995, DB 1995, S. 2117; EuGH…, Urteil vom 07.03.1996, DB 1996, S. 683; zuletzt EuGH, Urteil vom 11.03.1997, DB 1997, S. 628).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Als frei ist ein Arbeitsplatz ebenfalls dann anzusehen, wenn der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen wird (BAG, Urteil vom 29.03.1990, DB 1991, S. 173; BAG…, Urteil vom 07.02.1991, DB 1991, S. 1730; BAG…, Urteil vom 15.12.1994, DB 1995, S. 979).
  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Rn. 167 Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes ist entscheidenes Kriterium für die Frage der Annahme eines Übergangs, ob die Identität der wirtschaftlichen Einheit gewahrt wird (EuGH, Vorabentscheidung vom 14.04.1994, DB 1994, S. 1370; EuGH…, Urteil vom 19.09.1995, DB 1995, S. 2117; EuGH…, Urteil vom 07.03.1996, DB 1996, S. 683; zuletzt EuGH…, Urteil vom 11.03.1997, DB 1997, S. 628).
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Als frei ist ein Arbeitsplatz ebenfalls dann anzusehen, wenn der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen wird (BAG…, Urteil vom 29.03.1990, DB 1991, S. 173; BAG, Urteil vom 07.02.1991, DB 1991, S. 1730; BAG…, Urteil vom 15.12.1994, DB 1995, S. 979).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Hierzu ist es nicht erforderlich, daß alle Wirtschaftsgüter auf den neuen Betriebsinhaber übergehen; unwesentliche Teile können außer Betracht bleiben; BAG, Urteil vom 16.02.1993, DB 1993, S. 1374; BAG, Beschluß vom 27.07.1994, DB 1995, S. 431).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Rn. 143 Bei einer Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen ist deren Rechtfertigung dann gegeben, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrer Arbeitnehmer bei Ablauf der Kündigungsfrist entfällt (BAG, Urteil vom 07.12.1978 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Rn. 142 1. Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung können sich aus innerbetrieblichen Umständen, wie z.B. der Einführung von Rationalisierungsmaßnahmen im organisatorischen Bereich, der Einführung neuer Arbeitsmethoden oder Fertigungsverfahren oder durch außerbetriebliche Gründe, wie beispielsweise Auftragsmangel oder Umsatzrückgang ergeben (BAG, Urteil vom 07.03.1996, DB 1996, S. 1523).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …

    Auszug aus LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
    Rn. 147 Unter einer Stillegung ist aber die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihre Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (BAG…, Urteil vom 14.10.1982, a.a.O., BAG…, Urteil vom 27.09.1984, a.a.O.; BAG, Urteil vom 27.02.1987, DB 1987, S. 1896).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen …

  • EuGH, 19.09.1995 - C-48/94

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk …

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines …

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige - …

  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamm, 05.06.1985 - 3 TaBV 113/84

    Gemeinsamer betriebsratsfähiger Betrieb zweier juristischer Personen

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 561/85

    Anhörungsfrist für Betriebsrat bei Massenentlassungen

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 306/97
    hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 3. September 1998 durch den Vorsitzenden Richter Professor Dr. Ascheid, die Richter Dr. Müller-Glöge und Dr. Mikosch sowie die ehrenamtlichen Richter Knospe und Dr. Scholz für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 1997 - 19 Sa 1922/96 - wird zurückgewiesen.
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