Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.06.2026 - 19 W 5/26 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beschwerde gegen Aussetzung im Hinblick auf Leitentscheidungsverfahren BGH, Az. I ZR 216/25
- juris.de
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.06.2026 - 7 O 61/24
- OLG Köln, 29.06.2026 - 19 W 5/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.01.2025 - I ZB 39/24
Sofortige Beschwerde gegen einen isolierten Aussetzungsbeschluss aufgrund des …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2026 - 19 W 5/26
Unbeschadet der einschränkenden Auslegung von § 252 ZPO dahin, dass gegen eine Aussetzung in Verbindung mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht kein Rechtsmittel stattfindet, wird im Falle der Aussetzung im Hinblick auf ein Leitentscheidungsverfahren eine Beschwerde als statthaft erachtet (vgl. zur Vorlageverfahren: BGH, Beschluss vom 23.01.2025, I ZB 39/24, juris Rn. 14, juris)Senat, Beschluss vom 23.01.2024, 19 W 1/24, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.02.2022, 4 W 16/21, juris Rn. 34 ff.).Im Übrigen findet eine Überprüfung der Ermessensausübung im Beschwerdewege nicht statt; insbesondere ist das Beschwerdegericht nicht befugt, seine Zweckmäßigkeitserwägungen an die Stelle derjenigen des Ausgangsgerichts zu setzen (BGH, Beschlüsse vom 23.01.2025, I ZB 39/24, juris Rn. 25 …und vom 09.03.2021, II ZB 16/20, juris Rn. 20).
- BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04
Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2026 - 19 W 5/26
Rn. 9 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sowohl die Ausgangsentscheidung des Landgerichts über die Aussetzung des Verfahrens als auch das Beschwerdeverfahren Bestandteile des Hauptverfahrens darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2005, II ZB 30/04, juris Rn. 12). - BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2026 - 19 W 5/26
Im Übrigen findet eine Überprüfung der Ermessensausübung im Beschwerdewege nicht statt; insbesondere ist das Beschwerdegericht nicht befugt, seine Zweckmäßigkeitserwägungen an die Stelle derjenigen des Ausgangsgerichts zu setzen (…BGH, Beschlüsse vom 23.01.2025, I ZB 39/24, juris Rn. 25 und vom 09.03.2021, II ZB 16/20, juris Rn. 20).
- BGH - I ZR 216/25 (anhängig)
Leitentscheidungsverfahren zur Erstattung von Verlusten bei unerlaubtem …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2026 - 19 W 5/26
Die durch den Beschluss in Bezug genommenen Ausführungen in der richterlichen Verfügung vom 20.05.2026 (Bl. 377 der LG-Akte) lassen erkennen, dass die wechselseitigen Interessen berücksichtigt worden sind, zumal nicht nur auf die Anhängigkeit des Leitentscheidungsverfahrens für sich genommen, sondern daneben auch darauf abgestellt wird, dass der Bundesgerichtshof beabsichtigt, die zahlreichen bei ihm anhängigen Verfahren wegen Online-Glücksspielen, die bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-440/23 ausgesetzt waren, bis zur Erledigung des Leitentscheidungsverfahrens (Az. I ZR 216/25) auszusetzen, bzw. erneut auszusetzen. - OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 W 16/21
Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2026 - 19 W 5/26
Unbeschadet der einschränkenden Auslegung von § 252 ZPO dahin, dass gegen eine Aussetzung in Verbindung mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht kein Rechtsmittel stattfindet, wird im Falle der Aussetzung im Hinblick auf ein Leitentscheidungsverfahren eine Beschwerde als statthaft erachtet (vgl. zur Vorlageverfahren: BGH…, Beschluss vom 23.01.2025, I ZB 39/24, juris Rn. 14, juris)Senat, Beschluss vom 23.01.2024, 19 W 1/24, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.02.2022, 4 W 16/21, juris Rn. 34 ff.). - OLG Köln, 23.01.2024 - 19 W 1/24
Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen; Aussetzung des …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2026 - 19 W 5/26
Unbeschadet der einschränkenden Auslegung von § 252 ZPO dahin, dass gegen eine Aussetzung in Verbindung mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht kein Rechtsmittel stattfindet, wird im Falle der Aussetzung im Hinblick auf ein Leitentscheidungsverfahren eine Beschwerde als statthaft erachtet (vgl. zur Vorlageverfahren: BGH…, Beschluss vom 23.01.2025, I ZB 39/24, juris Rn. 14, juris)Senat, Beschluss vom 23.01.2024, 19 W 1/24, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.02.2022, 4 W 16/21, juris Rn. 34 ff.).
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