Rechtsprechung
| BVerwG, 09.06.1981 - 2 B 24.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Klärungsbedürftigkeit des rechtlichen Spannungsfeldes zwischen Ermessen und Verpflichtung zur Gleichbehandlung von Beamten durch den Dienstherrn - Ausspruch dienstlicher Missbilligung des Dienstherrn ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.1979 - IV 2437/77
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 B 24.80
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 B 24.80
Aus dem Beschwerdevorbringen ergeben sich keine grundsätzlichen, bisher höchstrichterlich nicht beantworteten Rechtsfragen, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedürfen und für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein können (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 08.11.1961 - VI C 231.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 B 24.80
Einer vorgängigen Prüfung der - von der Beschwerde nicht aufgeworfenen - Frage nach der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs gegen mißbilligende Äußerungen des Dienstherrn (vgl. hierzu BVerwGE 13, 150 ff. [BVerwG 08.11.1961 - VI C 231/58]; Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 6 C 48.66 - [Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 6]; VGH Baden-Württemberg, ZBR 1977, 165) bedarf es nicht. - BVerwG, 14.01.1966 - V B 148.65
Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 B 24.80
Die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde hat auf den Umfang der Rechtskraft des Berufungsurteils keinen Einfluß (vgl. Beschluß vom 14. Januar 1966 - BVerwG 5 B 148.65 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 50]). - BVerwG, 08.07.1970 - VI C 48.66
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 B 24.80
Einer vorgängigen Prüfung der - von der Beschwerde nicht aufgeworfenen - Frage nach der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs gegen mißbilligende Äußerungen des Dienstherrn (vgl. hierzu BVerwGE 13, 150 ff. [BVerwG 08.11.1961 - VI C 231/58]; Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 6 C 48.66 - [Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 6]; VGH Baden-Württemberg, ZBR 1977, 165) bedarf es nicht.
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