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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30651
OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15 (https://dejure.org/2015,30651)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.2015 - 2 Bs 131/15 (https://dejure.org/2015,30651)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 2 Bs 131/15 (https://dejure.org/2015,30651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz - Stützmauer an der gemeinsamen Grundstücksgrenze und nachbarschützendes Zustimmungsrecht aus § 71 Abs 2 Nr 1 BauO HA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungserfordernis eines Nachbarns für die Errichtung von zur Absicherung einer Aufschüttung dienenden Stützmauern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Nachbarzustimmung für Stützmauer zur Absicherung einer Aufschüttung erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Nachbarzustimmung für Stützmauer zur Absicherung einer Aufschüttung erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmungserfordernis eines Nachbarns für die Errichtung von zur Absicherung einer Aufschüttung dienenden Stützmauern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 93
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2013 - 3 M 222/13

    Abstandsflächenrechtliche Einheit bei Aufschüttung und Errichtung einer …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15
    Die Betrachtung von Bauvorhaben - bei denen Gebäude auf einer die natürliche Geländeoberfläche verändernden Aufschüttung errichtet würden und wo eine Stützmauer zur Sicherung der Aufschüttung diene - als einheitliche bauliche Anlage entspreche der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.11.2013, 3 M 222/13, juris Rn. 10 ff.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988, BRS 48 Nr. 164;… OVG Münster, Beschl. v. 22.5.2005, 7 A 1408/04, juris Rn. 11; v. 22.1.2001, BRS 64 Nr. 126).

    Ein derartiger Fall einer Unterschreitung der Mindesttiefe von 2, 50 m ohne die erforderliche Zustimmung der Antragsteller als Eigentümer des angrenzenden Grundstückes ist vom Verwaltungsgericht angenommen worden, weil die Stützmauer an der gemeinsamen Grundstücksgrenze liegt und der Privilegierungstatbestand des § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 HBauO keine Anwendung finden soll, wenn Stützmauer, Aufschüttung und das auf der Aufschüttung ruhende Gebäude eine einheitliche bauliche Anlage bildeten, die insgesamt den Mindestabstand von 2, 50 m einzuhalten habe (so auch OVG Greifswald, Beschl. v. 14.11.2013, 3 M 222/13, juris Rn. 10 ff. für die Parallelvorschrift des § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 LBauO M-V).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15
    Ab diesem Zeitpunkt richtet sich die Frist zur Einlegung des Widerspruchs in der Regel nach den Vorschriften der §§ 70 Abs. 2 und 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO (so grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.1.1974, BVerwGE 44, 294, 298 ff.; bestätigt im Beschl. v. 28.8.1987, BVerwGE 78, 85, 88; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2013, 2 Bs 261/12, n.v.).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15
    Ab diesem Zeitpunkt richtet sich die Frist zur Einlegung des Widerspruchs in der Regel nach den Vorschriften der §§ 70 Abs. 2 und 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO (…so grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.1.1974, BVerwGE 44, 294, 298 ff.; bestätigt im Beschl. v. 28.8.1987, BVerwGE 78, 85, 88; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2013, 2 Bs 261/12, n.v.).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (siehe BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334, 339;… OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 457).
  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15
    Eine Einschränkung, dass Stützmauern nur das natürliche Gelände gegen ein Abrutschen absichern dürfen, nicht dagegen Aufschüttungen, sieht der Hamburgische Gesetzgeber in § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 HBauO nicht vor (so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011, 2 Bs 177/11, juris Rn. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15
    Sie kommt auch ohne einen solchen Antrag in Betracht, wenn der Beigeladene das Verfahren wesentlich gefördert hat (siehe VGH Mannheim, Beschl. v. 20.1.2011, VBlBW 2011, 279 f.;… zustimmend Neumann in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rn. 133).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15
    Die Betrachtung von Bauvorhaben - bei denen Gebäude auf einer die natürliche Geländeoberfläche verändernden Aufschüttung errichtet würden und wo eine Stützmauer zur Sicherung der Aufschüttung diene - als einheitliche bauliche Anlage entspreche der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.11.2013, 3 M 222/13, juris Rn. 10 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988, BRS 48 Nr. 164;… OVG Münster, Beschl. v. 22.5.2005, 7 A 1408/04, juris Rn. 11; v. 22.1.2001, BRS 64 Nr. 126).
  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (…siehe BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334, 339; OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 457).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 7 A 1408/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15
    Die Betrachtung von Bauvorhaben - bei denen Gebäude auf einer die natürliche Geländeoberfläche verändernden Aufschüttung errichtet würden und wo eine Stützmauer zur Sicherung der Aufschüttung diene - als einheitliche bauliche Anlage entspreche der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.11.2013, 3 M 222/13, juris Rn. 10 ff.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988, BRS 48 Nr. 164; OVG Münster, Beschl. v. 22.5.2005, 7 A 1408/04, juris Rn. 11; v. 22.1.2001, BRS 64 Nr. 126).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 15 CS 16.1883

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplans nur bei …

    Eine Beschränkung auf Stützmauern zur Absicherung lediglich eines natürlichen Geländes hat der Bayerische Gesetzgeber nicht vorgesehen; dies widerspräche auch dem gesetzgeberischen Ziel, durch die Sonderregelung des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 BayBO für untergeordnete bauliche Anlagen abstandsflächenrechtliche Erleichterungen zuzulassen, um praktischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen (vgl. LT-Drs. 15/7161 S. 38 und 44; ebenso OVG Hamburg, B.v. 14.7.2015 - 2 Bs 131/15 - NVwZ-RR 2016, 93 Rn. 11 zur gleichlautenden Bestimmung des § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 HBauO; Molodovsky/Waldmann in Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, Stand: November 2016, Art. 6 Rn. 284; a.A. OVG NRW, B.v. 22.2.2005 - 7 A 1408/04 - juris Rn.10; Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Stand Okt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19

    Baurechtliches Einschreiten und Beseitigungsverfügung

    Rn. 24 Das Zulassungsvorbringen knüpft an die Auffassung des Verwaltungsgerichts an, das Gesamtvorhaben halte die vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht ein, weil die zu diesem gehörende Aufschüttung mit Stützmauer sich innerhalb der Abstandsfläche von 3 m zur Grundstücksgrenze befinde, § 6 Abs. 5 LBauO M-V. Der Beklagte beruft sich darauf, dass das Oberverwaltungsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 Bs 131/15 - (juris) die gegenteilige Auffassung vertreten und eine Aufschüttung, die sie sichernde Stützmauer und die auf der Aufschüttung errichteten Gebäude nicht als einheitliche bauliche Anlage betrachtet habe.

    Rn. 28 Das Oberverwaltungsgericht Hamburg stützt sich in dem angesprochenen Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 Bs 131/15 - sowie dem weiter in Bezug genommenen Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Bs 177/11 - (juris) maßgeblich auf die Regelung über die abstandsflächenrechtliche Privilegierung der Stützmauer.

  • VG Neustadt, 08.09.2016 - 4 K 395/16

    Verwirkung materieller Abwehrrechte im Fall der baurechtlichen Nachbarklage gegen …

    Da die Klägerin rechtzeitig gegen die Baugenehmigung vom 15. Oktober 2015 Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben hat, scheidet eine - zur Unzulässigkeit der Klage führende (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 Bs 131/15 -, juris) - Verwirkung einer verfahrensrechtlichen Position aus (näher zur Unterscheidung von verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Rechtspositionen s. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1988 - 4 B 50/88 -, NVwZ 1988, 730).
  • VG Schwerin, 22.12.2022 - 2 A 2681/15

    Abstandsflächenverletzung durch Aufschüttung mit Stützmauer

    Zwar wird in der Rechtsprechung vertreten, dass eine Regelung, wie sie § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 LBauO M-V trifft, auch Stützmauern privilegiert, hinter denen sich eine (künstliche) Aufschüttung befindet (vgl. VG Ansbach…, Urteil vom 20. Juli 2021 - AN 17 K 20.00936 - juris Rn. 33 mit Hinweis auf VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 15 CS 16.1883 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 Bs 131/15 - NordÖR 2016, 24, juris Rn. 11).
  • VG Hamburg, 05.05.2021 - 6 E 1860/21

    Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

    Hat er allerdings sichere ("zuverlässige") Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt oder hätte er sie erlangen müssen, so kann ihm in aller Regel nach Treu und Glauben vor dem Hintergrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses (…s. dazu auch BVerwG, Urt. v. 19.9.1986, 4 C 8.84) die Berufung darauf versagt sein, die Baugenehmigung sei ihm - dem Nachbarn - nicht amtlich bekanntgegeben worden; dies hat zur Folge, dass für den Nachbarn die Widerspruchsfrist nach §§ 70 Abs. 1, 58 Abs. 2 VwGO so zu laufen beginnt, als sei ihm die Baugenehmigung in dem Zeitpunkt amtlich bekanntgegeben worden, in dem er von ihr sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (…BVerwG, Urt. v. 25.1.1974, IV C 2.72, BVerwGE 44, 294, Ls. sowie Rn. 25; Beschluss vom 28.8.1987, 4 N 3.86; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.2.2021, 2 Bs 4/21, n.v., S. 5; Beschluss vom 14.7.2015, 2 Bs 131/15; s. auch VGH München, Beschluss vom 30.4.2019, 15 ZB 18.979).
  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 2713/16

    Gebietserhaltungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben

    Es entspricht der Billigkeit, der Antragstellerin die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, da diese das Verfahren wesentlich gefördert haben (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2015, 2 Bs 131/15, juris, Rn. 15).
  • VG Hamburg, 06.03.2024 - 12 K 2215/19

    Erfolgreiche Klage einer Nachbarin gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Dies hat zur Folge, dass für den Nachbarn die Widerspruchsfrist nach §§ 70 Abs. 1, 58 Abs. 2 VwGO so zu laufen beginnt, als sei ihm die Baugenehmigung in dem Zeitpunkt amtlich bekanntgegeben worden, in dem er von ihr sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (…BVerwG, Urt. v. 25.1.1974, IV C 2.72, juris Rn. 25;… Beschl. v. 28.8.1987, 4 N 3.86, juris Rn. 13 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2015, 2 Bs 131/15 , juris Rn. 8 ).
  • VG Hamburg, 16.08.2024 - 12 K 4159/20

    Verfahren eines Konkurrenten gegen die Baugenehmigung für einen benachbarten …

    Dies hat zur Folge, dass für den Nachbarn die Widerspruchsfrist nach §§ 70 Abs. 1, 58 Abs. 2 VwGO so zu laufen beginnt, als sei ihm die Baugenehmigung in dem Zeitpunkt amtlich bekanntgegeben worden, in dem er von ihr sichere Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (…BVerwG, Urt. v. 25.1.1974, IV C 2.72, juris Rn. 25;… Beschl. v. 28.8.1987, 4 N 3.86, juris Rn. 13 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2015, 2 Bs 131/15 , juris Rn. 8 ).
  • VG Greifswald, 01.02.2016 - 5 B 1056/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; erdrückende Wirkung des …

    Dabei sind die Schutzwürdigkeit der Nachbarn, die Intensität ihrer Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn gegeneinander abzuwägen und dahingehend zu bewerten, inwieweit die von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 Bs 131/15 -, Rn. 13, juris; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 3 L 183/10 -, Rn. 71, juris; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 3 M 185/04 -, Rn. 37, juris;… Schrödter, BauGB, 8. Aufl. § 34 Rn. 45 & 126).
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