Rechtsprechung
| BVerfG, 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei unterlassener Vorlage der an das Fachgericht gerichteten Antragsschrift - bei Verwerfung eines Antrags gem § 23 EGGVG (juris: GVGEG) wegen unzureichender Begründung kann ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, §§ 23 ff GVGEG, § 23 GVGEG
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei unterlassener Vorlage der an das Fachgericht gerichteten Antragsschrift - bei Verwerfung eines Antrags gem § 23 EGGVG (juris: GVGEG) wegen unzureichender Begründung kann ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, §§ 23 ff GVGEG, § 23 GVGEG
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei unterlassener Vorlage der an das Fachgericht gerichteten Antragsschrift - bei Verwerfung eines Antrags gem § 23 EGGVG (juris: GVGEG) wegen unzureichender Begründung kann ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Anordnung der sofortigen Vollstreckung in einem Gnadenverfahren; Substantiierungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Anordnung der sofortigen Vollstreckung in einem Gnadenverfahren; Substantiierungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei unterlassener Vorlage der an das Fachgericht gerichteten Antragsschrift - bei Verwerfung eines Antrags gem § 23 EGGVG (juris: GVGEG) wegen unzureichender Begründung kann ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 12.06.2012 - 4 VAs 24/12
- BVerfG, 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12
Somit bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Nichteröffnung eines Rechtswegs gegen die Anordnung der sofortigen Vollstreckung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GnO mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wie es das Bundesverfassungsgericht für den Fall der ablehnenden Gnadenentscheidung bejaht hat (vgl. BVerfGE 25, 352 ; 30, 108 ; 45, 187 ; 66, 337 ). - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus BVerfG, 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12
Rn. 7 2. Nach den Ausführungen des Kammergerichts vermag die unzureichende Begründung des Antrags nach § 23 EGGVG dessen Verwerfung selbständig zu tragen (vgl. BVerfGE 105, 252 ). - BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63
Gnadengesuch
Auszug aus BVerfG, 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12
Somit bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Nichteröffnung eines Rechtswegs gegen die Anordnung der sofortigen Vollstreckung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GnO mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wie es das Bundesverfassungsgericht für den Fall der ablehnenden Gnadenentscheidung bejaht hat (vgl. BVerfGE 25, 352 ; 30, 108 ; 45, 187 ; 66, 337 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12
Die Verfassungsbeschwerde wirft keine entscheidungserhebliche Frage von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (vgl. § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz und anhand der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung beantworten ließe (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83
Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO
Auszug aus BVerfG, 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12
Somit bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Nichteröffnung eines Rechtswegs gegen die Anordnung der sofortigen Vollstreckung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GnO mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wie es das Bundesverfassungsgericht für den Fall der ablehnenden Gnadenentscheidung bejaht hat (vgl. BVerfGE 25, 352 ; 30, 108 ; 45, 187 ; 66, 337 ). - BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvR 520/70
Gnadenwiderruf
Auszug aus BVerfG, 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12
Somit bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Nichteröffnung eines Rechtswegs gegen die Anordnung der sofortigen Vollstreckung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GnO mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist, wie es das Bundesverfassungsgericht für den Fall der ablehnenden Gnadenentscheidung bejaht hat (vgl. BVerfGE 25, 352 ; 30, 108 ; 45, 187 ; 66, 337 ).
- KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13
Strafvollstreckung: Rechtswidrigkeitsfeststellung eines bereits vollzogenen …
Das Vorbringen des Antragstellers ist überwiegend bereits aus einem früheren Verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 4 VAs 24/12 - BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. November 2012 - 2 BvR 2412/12 -) bekannt und könnte dem beabsichtigten Antrag nicht zum Erfolg verhelfen. - VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 90/15 Dem Verfassungsgerichtshof sind mit der Verfassungsbeschwerde die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegenden Rechtsschutzanträge sowie andere Unterlagen, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig oder nicht offensichtlich unbegründet ist, vorzulegen oder durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (…vgl. BVerfGE 112, 304 - Juris Rn. 42;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20.3.2013 - 2 BvR 1202/12 -, Juris Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3.9.2014 - 1 BvR 3353/13 -, Juris Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12 -, Juris Rn. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".