Rechtsprechung
| BVerwG, 17.06.2003 - 2 DW 1.03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beamtenrechtliche Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Dienstvergehens; Wiederaufnahme eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
Auszug aus BVerwG, 17.06.2003 - 2 DW 1.03
Unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 (BVerfG 2 BvR 327/02, 328/02 und 1473/02) macht er geltend, in seinem Falle habe die Verfahrensdauer sieben Jahre und vier Monate betragen, weshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine mildere Strafe oder auf eine Einstellung des Verfahrens habe erkannt werden müssen. - BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme
Auszug aus BVerwG, 17.06.2003 - 2 DW 1.03
Nach der Rechtsprechung des 1. Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts kann die lange Dauer des Disziplinarverfahrens lediglich bei Disziplinarmaßnahmen, die wie die Degradierung oder Gehaltskürzung eine Pflichtenmahnung bewirken sollen, zur Wahl einer milderen als der sonst zu verhängenden Maßnahme führen, nicht hingegen dann, wenn in Anbetracht der Schwere des Dienstvergehens die Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder der Aberkennung des Ruhegehalts geboten ist (Urteil vom 24. Juni 1998 - BVerwG 1 D 23.97 - ZBR 1999, 135 = DÖD 1999, 203). - BVerwG, 04.06.1998 - 2 DW 3.97
Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer …
Auszug aus BVerwG, 17.06.2003 - 2 DW 1.03
Tatsachen im Wiederaufnahmerecht sind Vorgänge, Ereignisse, Umstände, Eigenschaften und Zusammenhänge, die objektiv erkennbar oder allgemeingültig sind und im Gegensatz zu Beurteilungen oder Bewertungen stehen (Bundesverwaltungsgericht, 2. Disziplinarsenat, Beschluss vom 4. Juni 1998 - BVerwG 2 DW 3.97 - Buchholz 235 § 97 BDO Nr. 2). - BVerwG, 12.06.1997 - 1 D 10.95
Aus medizinischen Gründen keine Bedenken gegen Erreichbarkeit eines vom Wohnort …
Auszug aus BVerwG, 17.06.2003 - 2 DW 1.03
Seine Berufung hiergegen wurde durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - 1. Disziplinarsenat - vom 12. Juni 1997 rechtskräftig zurückgewiesen (BVerwG 1 D 10.95 ).
- BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04
Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug …
In dieser Auffassung sieht er sich durch den Gesetzgeber insofern bestätigt, als dieser auch in § 15 Abs. 1, 2 und 3 BDG trotz zahlreicher Milderungen daran festgehalten hat, dass es für die Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme kein Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs gibt (vgl. dazu Beschluss vom 17. Juni 2003 - BVerwG 2 DW 1.03 -). - OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2021 - 14 MB 3/20
Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung: Außerdienstlich begangene …
Insbesondere greift das gesetzliche Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs seit Vollendung des Dienstvergehens gemäß § 15 Abs. 1 bis 3 LDG bei der Höchstmaßnahme nicht (…Urteil des Senats vom 27. November 2018 - 14 LB 2/17 -, juris Rn. 51; zum inhaltsgleichen § 15 Abs. 1 bis 3 BDG: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 2 DW 1.03 -, juris Rn. 6).
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