Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Mobilfunkmast; Mobilfunkkonzept; Standort; Eigentumsrecht; Wertminderung; körperliche Unversehrtheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Auch insoweit reicht es aus, dass die Antragsteller Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Behandlung ihrer Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (…vgl. BVerwG, B.v. 17.12.2012 a.a.O.; U.v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).Die bloße Bezeichnung eigener Belange und die Behauptung, es liege eine Rechtsverletzung vor, reichen für die Antragsbefugnis aber nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 a.a.O.).
Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass ein Belang der Antragsteller bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309; U.v. 24.9.1998 a.a.O.; B.v. 13.11.2006 - 4 BN 18/06 - NVwZ 2007, 229).
- BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12
Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass die Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt werden (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.2012 - 4 BN 19/12 - juris; U.v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 - juris).Auch insoweit reicht es aus, dass die Antragsteller Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Behandlung ihrer Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.2012 a.a.O.; U.v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass ein Belang der Antragsteller bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309;… U.v. 24.9.1998 a.a.O.; B.v. 13.11.2006 - 4 BN 18/06 - NVwZ 2007, 229).
- BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06
Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass ein Belang der Antragsteller bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309;… U.v. 24.9.1998 a.a.O.; B.v. 13.11.2006 - 4 BN 18/06 - NVwZ 2007, 229). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Ein Abwägungsmangel liegt dann vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht vorgenommen worden ist oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der die objektive Gewichtung eines dieser Belange verfehlt (vgl. bereits BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309). - BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08
Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Es kann auch angenommen werden, dass die Abweichung noch im Bereich dessen liegt, was die Antragsgegnerin gewollt hätte, wenn sie die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 4.8.2009 - 4 CN 4.08 - juris). - BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727). - BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Eine Standortplanung für Anlagen des Mobilfunks ist den Gemeinden nicht grundsätzlich verwehrt, wenn hierfür ein rechtfertigender städtebaulicher Anlass besteht (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.2012 - 4 C 1/11 - juris). - BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Nicht abwägungserheblich sind vor allem rechtlich nicht geschützte Interessen (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1999 - 4 CN 6/98 - NVwZ 2000, 197). - BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260
Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass die Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt werden (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.2012 - 4 BN 19/12 - juris; U.v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 - juris). - BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01
Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; …
- BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausreise; freiwillige Ausreise; …
- BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, …
- BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04
Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …
- BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
- VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332
Baueinstellungsverfügung bezügl. Mobilfunkanlage wegen nachträglicher …
- VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292
Errichtung einer verfahrensfreien Mobilfunkantenne - Inkrafttreten einer …
- VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 05.2105
Bauplanungsrecht: Mobilfunkanlage in Wohngebiet // Bauleitplanung zur Umsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 10 A 2599/07
Zulassung einer Mobilfunkanlage als nicht störende gewerbliche Nutzung; …
- VGH Bayern, 17.05.2021 - 15 N 20.2904
Unstatthafter Normenkontrollantrag gegen Flächennutzungsplan
Aus der Begründung des Normenkontrollantrags ergibt sich mit Blick auf die Befassung mit der Thematik im Planungsverfahren und im Umweltbericht des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht, dass der Antragsgegnerin bei der Abwägung dieser Belange ein Fehler unterlaufen sein könnte (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2013 - 2 N 12.260 - juris Rn. 39). - VGH Bayern, 08.02.2017 - 15 NE 16.2226
Fehlende Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan bei …
Rn. 24 d) Soweit sich der Antragsteller schließlich darauf beruft, dass der Bebauungsplan eine Wertminderung seines Grundstücks bewirken würde, kann auch dies seine Antragsbefugnis nicht begründen, weil mittelbar durch eine Planung bewirkte Verkehrswertminderungen bei umliegenden Grundstücken in der Abwägung nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9.2.1995 - 4 NB 17.94 - BauR 1995, 499 = juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 16.5.2013 - 2 N 12.260 - juris Rn. 44). - VG München, 10.03.2022 - M 11 SN 22.1059
Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast: …
Speziell zu den aus der Nähe zu einer Mobilfunkanlage resultierenden wirtschaftlichen Nachteilen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 16.5.2013 - 2 N 12.260 - juris Rn. 44) bereits klargestellt, dass sich Mobilfunkanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zwar grundsätzlich verkaufshemmend auswirken mögen, Wertminderungen als Folge der Nutzung eines anderen Grundstücks für sich genommen jedoch keinen Maßstab für die Zulässigkeit eines Vorhabens bilden.
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