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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7817
LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02 (https://dejure.org/2010,7817)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.2010 - 2 O 234/02 (https://dejure.org/2010,7817)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - 2 O 234/02 (https://dejure.org/2010,7817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verjährung beim Bauvertrag: Beweislast für arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Pflicht zur Vorlage eines Qualitätssicherungssystems 20 Jahre nach Bauerrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessführungsbefugnis des Zweiterwerbers aufgrund stillschweigender Ermächtigung zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Ersterwerber; Gewährleistungsansprüche für Mängel wegen arglistigen Verschweigens trotz wesentlicher Bekanntheit der jetzt ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglist und Organisationsverschulden bleiben die Ausnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglist und Organisationsverschulden bleiben die Ausnahme! (IBR 2010, 206)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Es liegt in seinem eigenen Interesse, seinen Betrieb so zu organisieren, dass er sich nicht dem Vorwurf aussetzt, er habe durch Arbeitsteilung von vornherein verhindert, arglistig zu werden Die Rechtsprechung zur Gleichstellung einer Organisation, die Arglist verhindert, mit arglistigem Verhalten schafft keinen neuen vertraglichen Haftungsgrund mit dreißigjähriger Verjährung, sondern schließt Lücken im Bereich der Verjährung bei Arglist (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 99/06BGHZ 174, 32; Urteil vom 27.11.2008, VII ZR 206/06 BGHZ 179, 55-71).

    Gleiches gilt, wenn er zwar ein entsprechendes Wissen nicht hat, er aber die Augen vor dieser Erkenntnis verschließt (BGHZ 174, 32; 179, 55-71).

    Nach BGHZ 179, 55-71 bedarf es zur Annahme eines solchen Anscheins jedoch mehr als des Vorliegens eines Baumangels, der bei ordnungsgemäßer Bauüberwachung festgestellt worden wäre.

  • BGH, 12.10.2006 - VII ZR 272/05

    Zurechnung des Verschuldens von Mitarbeitern des Subunternehmers bei der Prüfung …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Dieses Bewusstsein fehlt, wenn ein Mangel nicht als solcher wahrgenommen wird (BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, BauR 2001, 1431, 1432; Urteil vom 12. Oktober 2006 - VII ZR 72/05, BauR 2007, 114, 115 ).

    Allein die Kenntnis dieses kompetenten Personals versetzt die Beklagte in die Lage, ihrer Offenbarungspflicht bei der Abnahme des Werks zu genügen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - VII ZR 272/05, BGHZ 169, 255, 260 m.w.N.).

    Daneben muss er sich die Arglist des Nachunternehmers nach den von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1976 - VII ZR 96/74, BGHZ 66, 43, 45; Urteil vom 12. Oktober 2006 - VII ZR 272/05, BGHZ 169, 255).

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Rn. 89 aa) Auszugehen ist von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.3.1992 (VII ZR 5/91 - BGHZ 117, 318).

    Ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken kann ebenso den Schluss auf eine mangelhafte Organisation von Überwachung und Überprüfung zulassen wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen (BGHZ 117, 318, 322).

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

    Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Gleiches gilt, wenn er zwar ein entsprechendes Wissen nicht hat, er aber die Augen vor dieser Erkenntnis verschließt (BGHZ 174, 32; 179, 55-71).

    Die ordnungsgemäße Organisation des Herstellungsprozesses beim Nachunternehmer ist regelmäßig allein dessen Angelegenheit und wird nicht im Fremdinteresse durchgeführt (BGH Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 99/06 - NJW 2008, 145-146 ).

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 345/03

    Arglistiges Verschweigen unterlassener Bauüberwachung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Deren Kenntnis von einer mangelhaften Bauüberwachung, die den Vorwurf der Arglist begründen würde (vgl. BGH Beschluss vom 17. Juni 2004 - VII ZR 345/03, BauR 2004, 1476), hätte sich die Beklagte nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen müssen.
  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 96/74

    Haftung des Hauptunternehmers für arglistiges Verschweigen eines Mangels durch …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Daneben muss er sich die Arglist des Nachunternehmers nach den von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1976 - VII ZR 96/74, BGHZ 66, 43, 45; Urteil vom 12. Oktober 2006 - VII ZR 272/05, BGHZ 169, 255).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Dieses Bewusstsein fehlt, wenn ein Mangel nicht als solcher wahrgenommen wird (BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, BauR 2001, 1431, 1432; Urteil vom 12. Oktober 2006 - VII ZR 72/05, BauR 2007, 114, 115 ).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03

    Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Dies gilt auch dann, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Gewährleistungsansprüche selbst beim Weiterverkauf abgetreten wurden (vgl. hierzu BGH ZIP 2004, 955).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Verwalter Gewährleistungsrechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum - einschließlich etwaiger hiermit untrennbar verbundener Mängel am Sondereigentum (BGH BauR 1987, 439, 440; 1991, 606) aufgrund eines Gemeinschaftsbeschlusses als gewillkürter Prozessstandschafter geltend machen kann (BGHZ 74, 258, 81, 35, BauR 1986, 447).
  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
    Auch soweit es sich um Zweiterwerber handelte, sind diese wie im Regelfall von den Ersterwerbern stillschweigend zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ermächtigt worden (BGH BauR 1997, 488).
  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 43/03

    Anforderungen an die Organisation des Werkunternehmers bei arbeitsteiliger …

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei …

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 81/85

    Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Verwalter einer …

  • OLG Celle, 07.12.2006 - 13 U 145/06

    Arglistiges Verschweigen eines Werkmangels durch den Unternehmer

  • LG Waldshut-Tiengen, 13.05.2005 - 2 O 32/04
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