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| BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52
Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Grausam ist eine Tötung nur, wenn sie ganz besonders schwere Leiden oder Schmerzen hervorruft und aus einer gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung begangen wird (BGHSt 3, 181 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 243/52]; 3, 264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]. - BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52
Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher …
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Grausam ist eine Tötung nur, wenn sie ganz besonders schwere Leiden oder Schmerzen hervorruft und aus einer gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung begangen wird (BGHSt 3, 181 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 243/52]; 3, 264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]. - BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Die Soldaten hätten auch dann noch schuldhaft gehandelt, weil sie wissen mußten, daß die Rechtsordnung ihnen ein Recht zur Tötung nicht gewährte, und sie sich höchstens in einem vermeidbaren Verbotsirrtum befanden (BGHSt 3, 271).
- BGH, 16.10.1952 - 4 StR 247/52
Zulässige Auslegung - Unzulässige Analogie
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Grausam ist eine Tötung nur, wenn sie ganz besonders schwere Leiden oder Schmerzen hervorruft und aus einer gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung begangen wird (BGHSt 3, 181 [BGH 30.09.1952 - 1 StR 243/52]; 3, 264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52]. - BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51
Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen …
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Aufforderung zum Mord lag nur vor, wenn die Aufforderung zu einer Tat erfolgte, bei der die Haupttäter nach der Vorstellung des Angeklagten die Tatbestandsmerkmale des Mordes erfüllten (BGHSt 1, 368; 2, 251) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 168/51]. - BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Aufforderung zum Mord lag nur vor, wenn die Aufforderung zu einer Tat erfolgte, bei der die Haupttäter nach der Vorstellung des Angeklagten die Tatbestandsmerkmale des Mordes erfüllten (BGHSt 1, 368; 2, 251) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 168/51]. - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Damit ist der Gesamtvorsatz ausreichend festgestellt (BGHSt 1, 313/315). - BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Der im Urteil verwertete Begriff des "Fortsetzungsvorsatzes" (S 40) erweckt allerdings Bedenken, ob das Schwurgericht von dem richtigen Begriff des Gesamtvorsatzes ausgegangen ist (LGH NJW 1953, 1112). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Aufforderung zum Mord lag nur vor, wenn die Aufforderung zu einer Tat erfolgte, bei der die Haupttäter nach der Vorstellung des Angeklagten die Tatbestandsmerkmale des Mordes erfüllten (BGHSt 1, 368; 2, 251) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 168/51]. - BGH, 06.11.1952 - 4 StR 855/51
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 2 StR 295/55
Versuchte Anstiftung zum Mord lag nur vor, wenn die Soldaten nach der Vorstellung des Angeklagten im Falle der Vollendung einen Mord begangen hätten (BGHSt 3, 308 [BGH 06.11.1952 - 4 StR 855/51]). - RG, 09.05.1921 - 1643/20
Zur Auslegung des § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Bandendiebstahl durch fortgesetztes …
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