Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
Dabei hätte sich das Schwurgericht vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung befassen müssen (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25; 1986, 264;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter, 4 und 9). - BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
Dabei hätte sich das Schwurgericht vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung befassen müssen (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25; 1986, 264;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter, 4 und 9). - BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
Dabei hätte sich das Schwurgericht vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung befassen müssen (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25; 1986, 264;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter, 4 und 9).
- BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, …
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
Dabei hätte sich das Schwurgericht vor allem mit den Vorstellungen des Angeklagten nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung befassen müssen (vgl. BGHSt 31, 170; 34, 53; BGH NStZ 1986, 25; 1986, 264;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, unbeendeter, 4 und 9). - BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche …
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
Der Umstand, daß der Zeuge T. den Angeklagten bewogen hat, die Gaststätte zu verlassen, steht einer freiwilligen Aufgabe der Tat nicht notwendigerweise entgegen (vgl. BGHSt 21, 319, 321; BGH Strafverteidiger 1982, 259;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3 und Versuch, beendeter 5). - BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87
Versuch - Rücktritt - Freiwilligkeit - Affekt
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
Der Umstand, daß der Zeuge T. den Angeklagten bewogen hat, die Gaststätte zu verlassen, steht einer freiwilligen Aufgabe der Tat nicht notwendigerweise entgegen (vgl. BGHSt 21, 319, 321; BGH Strafverteidiger 1982, 259; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3 und Versuch, beendeter 5). - BGH, 19.01.1982 - 5 StR 791/81
Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts des Angeklagten aufgrund des …
Auszug aus BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
Der Umstand, daß der Zeuge T. den Angeklagten bewogen hat, die Gaststätte zu verlassen, steht einer freiwilligen Aufgabe der Tat nicht notwendigerweise entgegen (vgl. BGHSt 21, 319, 321; BGH Strafverteidiger 1982, 259;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 3 und Versuch, beendeter 5).
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92). - BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99
Rückritt vom Versuch; Beendeter und unbeendeter Versuch
Das Schwurgericht hat nicht erkennbar geprüft, ob der Angeklagte vom Versuch des Totschlags mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist, obwohl nach den getroffenen Feststellungen dazu Anlaß bestand (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17, 24 und 31).Rn. 5 Die Feststellung des Landgerichts, daß das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage war, vom Tatort wegzulaufen, spricht eher gegen den Eindruck eines möglicherweise tödlich Getroffenen und damit gegen einen beendeten Versuch (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17 und 31;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 4 a).
- BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln …
In dem angefochtenen Urteil fehlen Ausführungen zu der für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts entscheidenden Frage, welche Vorstellungen sich der Angeklagte unmittelbar nach den Schüssen von den Verletzungen des Opfers gemacht hat, insbesondere, ob er zu diesem Zeitpunkt von deren tödlicher Wirkung ausgegangen ist ("Rücktrittshorizont" vgl. BGHSt 31, 170, 175; 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Versuch, unbeendeter 16, 17 und 31).
- BGH, 22.10.2015 - 2 StR 273/15
Rücktritt vom Versuch (Anforderungen an die Darstellungen im Urteil: …
Dass der Geschädigte nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage war, weiter zu laufen und die Straße zu überqueren, spricht eher gegen den Eindruck eines möglicherweise tödlich Getroffenen und damit gegen einen beendeten Versuch (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1988 - 2 StR 531/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17; BGH…, Beschluss vom 29. August 1995 - 4 StR 474/95, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31). - BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt
An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -). - BGH, 15.03.2000 - 2 StR 42/00
Rückritt vom versuchten Totschlag
Dabei hätte sich das Landgericht mit den Vorstellungen des Angeklagter nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung (sog. "Rücktrittshorizont" vgl. BGHSt 31, 170, 175; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17) befassen und darlegen müssen, ob ein unbeendeter oder beendeter Totschlagsversuch gegeben ist (…vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31). - BGH, 27.06.2000 - 4 StR 211/00
Abgrenzung beendeter - unbeendeter Tötungsversuch
Es bleibt daher offen, ob für den - während der Tatausführung hochgradig erregten - Angeklagten zu diesem Zeitpunkt eine lebensgefährliche Wirkung der Messerstiche erkennbar war (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17). - BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …
An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -). - BGH, 29.11.1996 - 2 StR 595/96
Aufhebung eines Urteils aufgrund der fehlenden Auseinandersetzung durch das …
Wegen der Beurteilung vergleichbarer Fälle wird auf BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11, 13, 14, 17, 19 und 27 hingewiesen. - BGH, 14.05.1997 - 2 StR 97/97
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Tötungsversuch
Wurde er nämlich nicht durch äußere Umstände oder unwiderstehliche innere Hemmungen daran gehindert, weiterzustechen, und ging er davon aus, daß seine Opfer die Stiche überleben würden, so wäre er in beiden Fällen freiwillig vom Tötungsversuch zurückgetreten und könnte nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11, 14, 17; Versuch, beendeter 10).
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