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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5991
BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89 (https://dejure.org/1989,5991)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1989 - 2 StR 84/89 (https://dejure.org/1989,5991)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1989 - 2 StR 84/89 (https://dejure.org/1989,5991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur Ablehnung einer Strafaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 341
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
    In einem solchen Fall, in dem der ausdrücklich angesprochene Beschwerdepunkt wegen des inneren Zusammenhangs mit einem anderen Teil der Entscheidung nur in Verbindung mit diesem sachgerecht beurteilt werden kann - nämlich unter Ausschluß der Gefahr, daß im aufrechterhaltenen Teil eine Begründung bestehen bleibt, die derjenigen der neu zu treffenden Entscheidung widerspricht - tritt eine Beschränkung des Rechtsmittels insoweit nicht ein (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 187 f [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 29, 359, 364 ff; BGH NStZ 1982, 285, 286;… Paulus in KMR 7. Aufl. StPO § 318 Rdn. 18;… Ruß in KK 2. Aufl. StPO § 318 Rdn. 1;… Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 344 Rdn. 6, 12).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
    In einem solchen Fall, in dem der ausdrücklich angesprochene Beschwerdepunkt wegen des inneren Zusammenhangs mit einem anderen Teil der Entscheidung nur in Verbindung mit diesem sachgerecht beurteilt werden kann - nämlich unter Ausschluß der Gefahr, daß im aufrechterhaltenen Teil eine Begründung bestehen bleibt, die derjenigen der neu zu treffenden Entscheidung widerspricht - tritt eine Beschränkung des Rechtsmittels insoweit nicht ein (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 187 f [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 29, 359, 364 ff; BGH NStZ 1982, 285, 286;… Paulus in KMR 7. Aufl. StPO § 318 Rdn. 18;… Ruß in KK 2. Aufl. StPO § 318 Rdn. 1;… Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 344 Rdn. 6, 12).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49 …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
    In einem solchen Fall, in dem der ausdrücklich angesprochene Beschwerdepunkt wegen des inneren Zusammenhangs mit einem anderen Teil der Entscheidung nur in Verbindung mit diesem sachgerecht beurteilt werden kann - nämlich unter Ausschluß der Gefahr, daß im aufrechterhaltenen Teil eine Begründung bestehen bleibt, die derjenigen der neu zu treffenden Entscheidung widerspricht - tritt eine Beschränkung des Rechtsmittels insoweit nicht ein (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 187 f [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 29, 359, 364 ff; BGH NStZ 1982, 285, 286;… Paulus in KMR 7. Aufl. StPO § 318 Rdn. 18;… Ruß in KK 2. Aufl. StPO § 318 Rdn. 1;… Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 344 Rdn. 6, 12).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
    In einem solchen Fall, in dem der ausdrücklich angesprochene Beschwerdepunkt wegen des inneren Zusammenhangs mit einem anderen Teil der Entscheidung nur in Verbindung mit diesem sachgerecht beurteilt werden kann - nämlich unter Ausschluß der Gefahr, daß im aufrechterhaltenen Teil eine Begründung bestehen bleibt, die derjenigen der neu zu treffenden Entscheidung widerspricht - tritt eine Beschränkung des Rechtsmittels insoweit nicht ein (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 187 f [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 29, 359, 364 ff; BGH NStZ 1982, 285, 286;… Paulus in KMR 7. Aufl. StPO § 318 Rdn. 18;… Ruß in KK 2. Aufl. StPO § 318 Rdn. 1;… Pikart in KK 2. Aufl. StPO § 344 Rdn. 6, 12).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur Ablehnung einer Strafaussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 126 f; BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 Generalprävention 2; BGH, Beschluß vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88).
  • BGH, 26.01.1989 - 1 StR 740/88

    Verstoß gegen das Berufsverbot während eines laufenden Beschwerdeverfahrens - …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur Ablehnung einer Strafaussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 126 f; BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 Generalprävention 2; BGH, Beschluß vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88).
  • BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur Ablehnung einer Strafaussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 126 f; BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 Generalprävention 2; BGH, Beschluß vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88).
  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84

    Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur Ablehnung einer Strafaussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 126 f; BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 Generalprävention 2; BGH, Beschluß vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88).
  • BGH, 20.08.1982 - 3 StR 283/82

    Entgegenkommen der Schutzbefohlenen und das Geben eines Anlasses zur Begründung …

    Auszug aus BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur Ablehnung einer Strafaussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 126 f; BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 Generalprävention 2; BGH, Beschluß vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88).
  • AG Zossen, 31.05.2017 - 10 Cs 171/17

    Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr: Beinaheunfall durch Blendung eines …

    Eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Ablehnung einer Strafaussetzung ist dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH, Beschluß vom 22. März 1989-2 StR 84/89 -, juris).
  • AG Zossen, 31.05.2017 - 10 Cs 17/17
    Eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Ablehnung einer Strafaussetzung ist dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH, Beschluß vom 22. März 1989-2 StR 84/89 -, juris).
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