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| VGH Bayern, 23.02.2005 - 20 N 03.1243, 20 N 03.1165, 20 N 03.2228 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2005 - 20 N 03.1243, 20 N 03.1165, 20 N 03.2228 (https://dejure.org/2005,26388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 20 N 03.1243, 20 N 03.1165, 20 N 03.2228 (https://dejure.org/2005,26388)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Normenkontrollantrag durch Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung)
Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Memmingerberg- Normenkontrollanträge von Gemeinden gegen Landesentwicklungsprogramm unzulässig
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.02.2005 - 20 N 03.1243, 20 N 03.1165, 20 N 03.2228
- BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2005 - 20 N 03.1243
Spätestens seit der Entlassung des Flugplatzes aus der militärischen Trägerschaft am 20. Juli 2004 ist der Vorbehalt zu Gunsten von Fachplanungen gemäß § 38 Satz 1 BauGB, der sich auch auf Altanlagen erstreckt, die - wie hier - nicht durch einen förmlichen Planfeststellungsbeschluss gewidmet worden sind (BVerwGE 81, 111 ff./113), und die daraus resultierende Beschränkung der gemeindlichen Planungshoheit entfallen. - BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88
Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2005 - 20 N 03.1243
Auch wenn danach die Antragsbefugnis nicht davon abhängig ist, dass die zu beachtende Rechtsvorschrift die Gemeinde in ihrem Recht auf Selbstverwaltung konkret beeinträchtigt, so ist auch eine Behörde nur dann antragsbefugt, wenn ihr ein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite steht (BVerwGE 81, 307 ff./310). - BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2005 - 20 N 03.1243
Dies ist im Falle der Antragstellerinnen vorliegend zu verneinen, denn die angegriffene Regelung weist nicht die Qualität einer Rechtsnorm im materiellen Sinn auf und ist damit nicht geeignet, normative Bindungen im Hinblick auf die kommunale Planungshoheit der Antragstellerinnen zu erzeugen (vgl. BVerwG vom 7.3.2002, NVwZ 2002, 869/870).
- VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 A 20.40019
Gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsverfahrens
Damit entfalten die Grundsätze der Raumordnung anders als die Ziele der Raumordnung keine Rechtswirkungen bzw. normative Bindungen (…BVerwG, U.v. 1.7.2005 - 4 BN 26.05 - ZfBR 2005, 807 = juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 23.2.2005 - 20 N 03.1243 - ÖffBauR 2005, 78 = juris Rn. 13;… Sanden in Koch/Hofmann/Reese, Umweltrecht, 5. Aufl. 2018, § 13 Rn. 45).
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