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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33238
VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070 (https://dejure.org/2012,33238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070 (https://dejure.org/2012,33238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - 21 ZB 12.1070 (https://dejure.org/2012,33238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sprengstoffrecht; keine Zulassungsgründe

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 28 ff AEUV, Richtlinie 2007/23/EG, Richtlinie 98/34/EG, §§ 8, 27 Sprengstoffgesetz, §§ 4, 6, 20 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
    Sprengstoffrecht: Erwerb von bestimmten Feuerwerkskörpern nur mit Nachweis der Fachkunde möglich | Sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Pyrotechnische Gegenstände; Feuerwerkskörper; Kategorien; Fachkunde; Warenverkehrsfreiheit

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 28 ff AEUV, Richtlinie 2007/23/EG, Richtlinie 98/34/EG, §§ 8, 27 Sprengstoffgesetz, §§ 4, 6, 20 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
    Sprengstoffrecht: Erwerb von bestimmten Feuerwerkskörpern nur mit Nachweis der Fachkunde möglich | Sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Pyrotechnische Gegenstände; Feuerwerkskörper; Kategorien; Fachkunde; Warenverkehrsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefährlichere Feuerwerkskörper gehören in die Hände von Fachleuten - Deutsches Sprengstoffrecht schreibt Fachkundennachweis für Umgang mit und Erwerb von gefährlicheren Feuerwerkskörpern vor

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d. h., wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschl. vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03, DVBl. 2004, 838;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 124 RdNr. 6 ff).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d. h., wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschl. vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03, DVBl. 2004, 838;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 124 RdNr. 6 ff).
  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt, dass der Kläger in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (vgl. HessVGH, Beschl. vom 28.06.2006 - 7 Uz 2930/05, NVwZ-RR 2006, 767).
  • VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11

    Widerruf der Approbation

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070
    Rn. 20 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn sie eine fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und damit klärungsbedürftig ist und die im Interesse der Rechtssicherheit, der Einheit der Rechtssprechung oder ihrer Fortentwicklung einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (vgl. u.a. HessVGH, Beschl. vom 24.11.2011 - 7 A 37/11.Z RdNr. 36).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2012 - 21 ZB 12.1070
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt, dass der Kläger in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (vgl. HessVGH, Beschl. vom 28.06.2006 - 7 Uz 2930/05, NVwZ-RR 2006, 767).
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