Rechtsprechung
| LG Duisburg, 29.01.2020 - 22 O 53/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 29.01.2020 - 22 O 53/19
- OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 20 U 149/20
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.01.2025 - I ZR 53/24
Vorlagefrage an EuGH zur Angabe von Energieeffizienzklassen bei …
Rn. 25 Entgegen der Ansicht der Revision dürfte sich auch dem Umstand, dass Art. 2 Nr. 16 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1369 einen "Kunden" als "natürliche oder juristische Person, die ein Produkt für den Eigengebrauch kauft, mietet oder erhält, …" definiert (vgl. dazu LG Duisburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 22 O 53/19, juris Rn. 44), nichts Gegenteiliges entnehmen lassen. - LG Essen, 28.05.2020 - 43 O 35/19
Werbung, Unterlassung
Die Variante des Erhaltens verlangt aber in Abgrenzung zu den anderen Alternativen dieser Begriffsbestimmung, nämlich des Kaufens und Mietens, gerade keine Entgeltlichkeit und korrespondiert damit mit der Definition des Händlers, der ebenfalls unentgeltlich Produkte anbieten kann (LG Duisburg, Urteil vom 29.01.2020, Umdruck S. 9 - 22 O 53/19). - OLG Düsseldorf, 18.02.2021 - 20 U 149/20
Wettbewerbswidrigkeit der Auslobung einer Haushaltswaschmaschine als Gewinn eines …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 29. Januar 2020 - 22 O 53/19 - wird zurückgewiesen.
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