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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51676
OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11 (https://dejure.org/2012,51676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2012 - 23 U 51/11 (https://dejure.org/2012,51676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2012 - 23 U 51/11 (https://dejure.org/2012,51676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (45)

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Eine nähere Prüfung des Verschuldens ist nur dann geboten, wenn Umstände vorgetragen werden, die das Verschulden ausschließen können (BGH BB 2008, 575ff).

    Dementsprechend ist eine Unterrichtung über die Aussetzung der Ausschüttungen in einem Newsletter als nicht ausreichend anzusehen (BGH, II ZR 21/06, Urteil vom 3.12.2007, bei Juris).

    Im Übrigen müssen die durch Rundschreiben oder Rechenschaftsberichte verbreiteten Kenntnisse negativer Entwicklungen und der gerügte Prospektmangel in einer logisch nachvollziehbaren Relation stehen, um von Bedeutung zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 3.12.2007, II ZR 21/06, bei Juris).

    Dies gilt unabhängig von etwaigen späteren gesetzlichen Änderungen (BGH BKR 2008, 163ff).

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1994, 2192ff, WM 2003, 1086ff, OLG Hamm, Urteil vom 25.2.2009, 8 U 51/07, bei Juris) gehören zu den offenbarungspflichtigen Tatsachen in einem Emissionsprospekt (um die Möglichkeit der Interessenkollision aufzuzeigen) wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen den Gesellschaftern und den Unternehmen, in deren Hand die nach dem Prospekt durchzuführenden Vorhaben wesentlich liegen.

    Es spielt keine Rolle, ob eine Vergütung der jeweiligen Leistung des verbundenen Unternehmens üblich ist, sich in angemessenen Rahmen hält und ob die Zahlung von der Objektgesellschaft oder einem in das Anlagemodell einbezogenen Unternehmen erfolgt (vgl. BGH WM 1994, 2192ff, WM 2010, 1017ff, Rz. 25).

    Zumindest die Kosten einer Mietausfallgarantie werden üblicherweise nicht zu den Baukosten gerechnet (BGH NJW 1995, 130ff.).

    Dabei kommt es für die Willensbildung des Anlegers nicht nur auf die einzelne Zuwendung an, deren Empfänger nicht genannt wurde, sondern auch auf die Summe der verbundenen Unternehmen zugedachten Leistungen (BGH WM 1994, 2192ff), zumal die Möglichkeit besteht, dass der Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft aus Sicht der Gründungsgesellschafter in Anbetracht von mit Hilfe von verbundenen Unternehmen in der Gründungsphase zu Lasten der Anleger erzielten Gewinnen gar nicht mehr entscheidende Bedeutung zukommt (BGH WM 2003, 1086ff).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Eigenkapital bleibt im Allgemeinen von einer gewissen Höhe ab nicht ungenutzt liegen (BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10, bei Juris, Rn. 64).

    Damit ist auch das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben (vgl. BGH NJW 1991, 2707ff, und Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10, Umdruck S. 30f).

    Im Übrigen sind zu diesem Themenkomplex kürzlich die auf diese Problematik eingehenden, bereits erwähnten Urteile des BGH vom 24.4.2012, XI ZR 360/11, und 8.5.2012, XI ZR 262/10, ergangen.

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Die Gründungsgesellschafter ragen aus der anonymen Masse der Kapitalanleger heraus und übernehmen die Garantie für eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des gesellschaftlichen Vorhabens (OLG München OLGR München 2003, 227f.) Eine Beschränkung der Haftung auf Prospektherausgeber wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).

    Rn. 55 Es spricht nichts dafür, in einem solchen Fall den Gründungsgesellschafter von seinen Pflichten zu entbinden (vgl. BGH WM 2003, 1818ff).

    Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2003, 1818ff, WM 2006, 668 ff, OLG Hamm, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.

  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Es geht insoweit nicht um das Außenverhältnis (dazu: BGH WM 2008, 2359, WM 2009, 593ff), sondern um das Innenverhältnis.

    Da sich der Beitritt des Klägers in der Weise vollzog, dass er einen Treuhandvertrag abschloss und die Treuhänderin bevollmächtigt wurde, seinen Beitritt als Treugeber zu bewirken, besteht nach der Rechtsprechung eine eigene Pflicht der Treuhandkommanditistin, unrichtige Prospektangaben von sich aus richtig zu stellen, zumal ohne Mitwirkung der Treuhänderin die Beteiligung gar nicht hätte vollzogen werden können (BGH WM 2009, 593ff).

    Diese Haftung des Treuhandkommanditisten setzt keinen persönlichen Kontakt zum Anleger voraus (BGH WM 2009, 593ff).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Die Wahrscheinlichkeit der Gewinnerzielung kann aber nur anhand eines Tatsachenvortrags beurteilt werden, aus dem sich ergibt, für welche konkrete Form der Kapitalanlage der Kläger sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (BGH, Urteil vom 24.4.2012, XI ZR 360/11, bei Juris, Rn. 13ff).

    Im Übrigen sind zu diesem Themenkomplex kürzlich die auf diese Problematik eingehenden, bereits erwähnten Urteile des BGH vom 24.4.2012, XI ZR 360/11, und 8.5.2012, XI ZR 262/10, ergangen.

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Eine Berücksichtigung von Steuervorteilen setzt jedoch voraus, dass die Geschädigte nicht aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruches steuerliche Nachteile hat, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts oder durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung (BGH WM 2006, 174 ff, NJW-RR 2011, 986ff).

    In der Regel müssen keine Feststellungen dazu getroffen werden, in welcher genauen Höhe sich die Versteuerung der Schadensersatzleistung auswirkt, es sei denn, der Geschädigten würden auch nach der Anrechnung der aus der Ersatzleistung resultierenden Steuerlast außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH NJW-RR 2011, 986ff).

  • KG, 25.09.2006 - 23 U 107/05

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung des Gründungsgesellschafters für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Ein solcher Verweis auf die Möglichkeit einer Eigeninitiative verkennt die Aufklärungspflichten bei der Werbung von Anlegern durch Prospekte (KG KGR 2007, 185ff).

    Rn. 76 Das Verschulden wird indiziert (KG KGR Berlin 2007, 185 ff), höhere Sorgfaltsanforderungen sind angemessen (…Keunecke, Prospekte im Kapitalmarkt, 2. Aufl. 2009, Rn. 798).

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Die Aufklärungspflicht bezieht sich auf die Punkte, die für die Anlageentscheidung der künftigen Treugeber von Bedeutung sind (BGH WM 2008, 1205ff).

    Im Bereich des Gesellschaftsrechts (einschließlich der Publikumsgesellschaften) hält eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche auf weniger als fünf Jahre der Inhaltskontrolle nicht stand (BGH WM 2008, 1205ff).

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1994, 2192ff, WM 2003, 1086ff, OLG Hamm, Urteil vom 25.2.2009, 8 U 51/07, bei Juris) gehören zu den offenbarungspflichtigen Tatsachen in einem Emissionsprospekt (um die Möglichkeit der Interessenkollision aufzuzeigen) wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen den Gesellschaftern und den Unternehmen, in deren Hand die nach dem Prospekt durchzuführenden Vorhaben wesentlich liegen.

    Dabei kommt es für die Willensbildung des Anlegers nicht nur auf die einzelne Zuwendung an, deren Empfänger nicht genannt wurde, sondern auch auf die Summe der verbundenen Unternehmen zugedachten Leistungen (BGH WM 1994, 2192ff), zumal die Möglichkeit besteht, dass der Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft aus Sicht der Gründungsgesellschafter in Anbetracht von mit Hilfe von verbundenen Unternehmen in der Gründungsphase zu Lasten der Anleger erzielten Gewinnen gar nicht mehr entscheidende Bedeutung zukommt (BGH WM 2003, 1086ff).

  • OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07

    Haftung des Gründungsgesellschafters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht - …

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu …

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern; …

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges …

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine …

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen wegen …

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die …

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben - …

  • OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10

    Schadensrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen …

  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 9 U 164/07

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung …

  • KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05

    Kreditfinanzierter Wohnungskauf: Haftung einer finanzierenden Bausparkasse und …

  • OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Schadensersatzpflicht bei …

  • OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich der Höhe von Rückvergütungen für den …

  • KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00

    Prospekthaftung: Einbeziehung einer selbständigen Vertriebsgesellschaft - …

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2010 - 9 O 1481/10

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers und Verjährungsbeginn: …

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts …

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei …

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen …

  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 318/08

    Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von …

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als …

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des …

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 119/08

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Kapitalanlageprojekts wegen Verletzung …

  • OLG Hamm, 28.08.2006 - 8 U 55/05

    Haftung auc c.i.c. wegen fehlender Aufklärung zu Risiken eines geschlossenen …

  • OLG Hamm, 09.05.2007 - 8 U 61/05

    Prospekthaftung der Gründungsgesellschafter einer Publikums-KG

  • OLG Hamm, 25.02.2009 - 8 U 51/07

    Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter von Publikumsgesellschaften

  • OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01

    Aufklärungs- und Informationspflichten beim geschlossenen Immobilienfonds

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