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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4589
VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73 (https://dejure.org/2005,4589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2005 - 25 BV 03.73 (https://dejure.org/2005,4589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 25 BV 03.73 (https://dejure.org/2005,4589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 6; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1; ; TA Lärm; ; VDI-Richtlinie 2058; ; VDI-Richtlinie 3770

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO §§ 6, 15 Abs. 1 Satz 1; TA Lärm; VDI-Richtlinie 2058, 3770.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Freisitzfläche für Gaststätte, Biergarten, Mischgebiet, Blockrandbebauung, Gaststätte im Innenhof, Rücksichtnahme, Immissionen an Mietwohnung auf dem Betriebsgrundstück, Eigenart des Baugebiets

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erweiterung einer Gaststätte um eine Freisitzfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Freisitzfläche für eine Gaststätte im Innenhof eines Wohnblockes in einem Mischgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung einer Freisitzfläche im Hof einer Gaststätte; Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens in einem Mischgebiet; Zulässigkeit der Freisitzfläche bei Ausgehen von unzumutbaren Belästigungen oder Störungen von ihr; Heranziehung der vom ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 312
  • BauR 2005, 1886
  • BauR 2006, 150
  • ZfBR 2005, 801
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Wegen der dadurch neu aufgeworfenen Fragen des Immissionsschutzes entfällt die Genehmigungspflicht auch nicht nach Art. 63 Abs. 4 Nr. 1 BayBO, wonach die Nutzungsänderung von Gebäuden und Räumen, die nicht im Außenbereich liegen, keiner Genehmigung bedarf, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen (vgl. BayVGH vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; Lechner in Simmon/Busse, BayBO, RdNr. 921 zu Art. 63).

    Ob die Freisitzfläche daneben allein aufgrund der insoweit geänderten Zweckbestimmung des Hofgrundstücks eine fiktive bauliche Anlage im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BayBO darstellt, kann offen bleiben (vgl. dazu BayVGH vom 31.7.2003 a.a.O.; vom 6.11.1992 Az. 2 B 91.2334).

    Obwohl nach deren Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Freiluftgaststätten ausdrücklich von der Anwendung ausgenommen sein sollen, hält der Verwaltungsgerichtshof - insbesondere was die vorgesehenen Immissionsrichtwerte betrifft (Nr. 6 TA Lärm) - eine Heranziehung dieser Verwaltungsvorschrift als Anhaltspunkt für die Beurteilung dieser Art von Gaststättenlärm für sinnvoll (vgl. BayVGH vom 5.4.2005 Az. 25 ZB 00.1208; vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; vom 21.4.2004 Az. 20 B 02.2396).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Die Eigenart eines Mischgebiets wird dabei zunächst durch seine allgemeine Zweckbestimmung in § 6 Abs. 1 BauNVO gekennzeichnet, dass es sowohl dem Wohnen als auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dienen soll (BVerwG vom 4.5.1988 BVerwGE 79, 309/311;… Roeser a.a.O. RdNr. 12 zu § 15).

    Zur Eigenart eines konkreten Baugebiets gehören in diesem Sinne auch seine örtliche Situation und damit zusammenhängende, charakteristische Besonderheiten und Prägungen (…vgl. Roeser a.a.O. RdNr. 14; BVerwG vom 3.2.1984 BVerwGE 68, 369/376 f.; vom 4.5.1988 a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01

    Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Für die generelle Gebietsverträglichkeit des Vorhabens spricht neben seiner regelhaften Zulässigkeit nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (vgl. BVerwG vom 21.3.2002 NVwZ 2002, 118 f.) auch das über einen längeren Zeitraum gewachsene Vorhandensein von drei Gaststätten im Baugebiet.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht - …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Zur Eigenart eines konkreten Baugebiets gehören in diesem Sinne auch seine örtliche Situation und damit zusammenhängende, charakteristische Besonderheiten und Prägungen (…vgl. Roeser a.a.O. RdNr. 14; BVerwG vom 3.2.1984 BVerwGE 68, 369/376 f.;… vom 4.5.1988 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 21.04.2004 - 20 B 02.2396
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Obwohl nach deren Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Freiluftgaststätten ausdrücklich von der Anwendung ausgenommen sein sollen, hält der Verwaltungsgerichtshof - insbesondere was die vorgesehenen Immissionsrichtwerte betrifft (Nr. 6 TA Lärm) - eine Heranziehung dieser Verwaltungsvorschrift als Anhaltspunkt für die Beurteilung dieser Art von Gaststättenlärm für sinnvoll (vgl. BayVGH vom 5.4.2005 Az. 25 ZB 00.1208; vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; vom 21.4.2004 Az. 20 B 02.2396).
  • VGH Bayern, 05.04.2005 - 25 ZB 00.1208
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Obwohl nach deren Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Freiluftgaststätten ausdrücklich von der Anwendung ausgenommen sein sollen, hält der Verwaltungsgerichtshof - insbesondere was die vorgesehenen Immissionsrichtwerte betrifft (Nr. 6 TA Lärm) - eine Heranziehung dieser Verwaltungsvorschrift als Anhaltspunkt für die Beurteilung dieser Art von Gaststättenlärm für sinnvoll (vgl. BayVGH vom 5.4.2005 Az. 25 ZB 00.1208; vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282; vom 21.4.2004 Az. 20 B 02.2396).
  • VGH Bayern, 06.11.1992 - 2 B 91.2334
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    Ob die Freisitzfläche daneben allein aufgrund der insoweit geänderten Zweckbestimmung des Hofgrundstücks eine fiktive bauliche Anlage im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BayBO darstellt, kann offen bleiben (…vgl. dazu BayVGH vom 31.7.2003 a.a.O.; vom 6.11.1992 Az. 2 B 91.2334).
  • VGH Bayern, 10.10.2002 - 22 ZB 02.2451
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
    § 2 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999 (GVBl S. 142) mit dem erhöhten Richtwert von 65 dB (A) ist demgegenüber unanwendbar, weil die von dieser Verordnung vorausgesetzten Kennzeichen eines traditionellen Biergartens (vgl. dazu BayVGH vom 10.10.2002 Az. 22 ZB 02.2451; vom 7.8.1997 BayVBl 1998, 48/50 f.) nicht erfüllt sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …

    Zwar sind Grundstücke und die auf ihnen ausgeübte Art der Nutzung oder der überbauten Grundstücksflächen innerhalb eines durch ein Straßenviertel begrenzten Bebauungsblocks in der Regel in besonderer Weise aufeinander bezogen (vgl. BayVGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 25 BV 03.73 -, NVwZ-RR 2006, 312, juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 4 K 13.00231

    Zu den Voraussetzungen für behördliche Maßnahmen gegen Gaststätten nach §§ 5 Abs. …

    Dies gilt auch für den Lärm durch Freischankflächen (BayVGH, U. v. 27.7.2005 NVwZ-RR 2006, 312).
  • VG Augsburg, 24.05.2013 - Au 4 K 13.148

    Nachbarklage (erfolgreich); Freiluftgastronomie in Hinterhofbereich in der …

    Die Genehmigungspflicht der Nutzungsänderung ergibt sich, auch wegen der beantragten Freischankfläche (vgl. BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 12), aus Art. 55 Abs. 1, 4 BayBO.

    Insoweit decken sich die Anforderungen des Gebots der Rücksichtnahme im Baurecht mit den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 14).

    Gleichwohl ist es sinnvoll, die TA Lärm hinsichtlich der Immissionsrichtwerte als Anhaltspunkt für die Beurteilung dieser Art von Gaststättenlärm heranzuziehen (BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 14;… Fickert/Fieseler, a.a.O., § 6 Rn. 6.2).

    Rn. 37 Vorliegend wurden vom Beklagten keine konkreten Beurteilungspegel ermittelt (anders vgl. BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 15 - zu 15 Sitzplätzen gegenüber hier 22 Sitzplätzen im Außenbereich), sondern in der Stellungnahme des Technischen Immissionsschutzes vom 24. September 2012 nur pauschal eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes ausgeschlossen.

    Unabhängig davon, ob das Grundstück Flur-Nr. ... der Gemarkung ... selbständig bebaubar ist oder nicht, sind jedenfalls maßgebliche Wohn- und Ruheräume im Gebäude auf Flur-Nr. ... der Gemarkung ... auf den - bislang unbelasteten - Innenbereich weg von der Straße ausgerichtet (vgl. BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 17).

    Gerade hierdurch kommt es nicht nur zu einer - besonders zu betrachtenden - Schallquelle "von oben", sondern auch zu einem verstärkten Eindringen wechselnder Öffentlichkeit in einen bisher privaten Hinterhof- bzw. Gartenbereich, so dass es nicht ausschließlich auf die Einhaltung oder Überschreitung von Immissionsrichtwerten ankommt (BayVGH, U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 - BayVBl 2006, 668 - juris Rn. 17).

  • VG Ansbach, 03.04.2019 - AN 9 K 17.01949

    Verlängerung der Öffnungszeiten für eine Freischankfläche

    Es wurde insoweit darauf hingewiesen, dass eine Freischankfläche ungeachtet der Einhaltung der Immissionsrichtwerte in einem wie hier dem ruhigen Wohnen vorbehaltenen Innenhofbereich im Grundsatz der Eigenart des Gebiets widerspreche (unter Verweis auf BayVGH, U.v. 27.7.2005, 25 BV 03.73).

    Maßgeblich sei nicht die Unzumutbarkeit aufgrund zu hoher Lautstärke, sondern die Störung des sozialen Wohnfriedens durch das Eindringen wechselnder Öffentlichkeit in einen geschützten Innenhofbereich, der im deutlichen Gegensatz zu der bereits stark gewerblich und touristisch geprägten Straßenseite stehe (unter Verweis auf BayVGH, U.v. 27.7.2005, 25 BV 03.73 und VG München, U.v. 23.4.2015, M 11 K 14.228).

    Der zu entscheidende Fall sei mit der Entscheidung des BayVGH vom 27. Mai 2005, 25 BV 03.73 nicht vergleichbar, da in letzterem Fall die Immissionsrichtwerte überschritten worden seien.

    Es kann dabei offen bleiben, ob das Vorhaben bzw. die Verlängerung der Öffnungszeiten für das Vorhaben nach seiner Lage der Eigenart des Mischgebiets entgegen steht und daher nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO unzulässig ist (bejaht in der Entscheidung des BayVGH, U.v. 27.7.2005, 25 BV 03.73 für eine Freischankfläche in einem im wesentlichen unbelasteten Blockinnenhof in einem Mischgebiet, der dem Wohnen dient, während die nicht dem Wohnen dienenden Nutzungen zur Straßenseite hin orientiert sind; in der Begründung zur Einführung der Ausnahmevorschrift des § 2 Ziffer 1.2 vom 20.2.2004, Bl. 77 der diesbezüglichen Akte heißt es, damit sollen die sonst unzulässigen vorhandenen Freischankflächen künftig zugelassen werden können, sofern sie nicht in Blockinnenhöfen liegen).

  • VG München, 23.04.2015 - M 11 K 14.228

    Blockrandbebauung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (U.v. 27.07.2005 - 25 BV 03.73 -, VGHBY 58, 221 = BayVBl. 2006, 668 = KommJur 2006, 306 mit Anm. Dirnberger) ist bei einer am Gebäudebestand und den Nutzungen ablesbaren Eigenart des Baugebiets als Blockrandbebauung mit vorherrschender und schutzbedürftiger Wohnnutzung im Blockinnern sowie nach außen orientierter sonstiger Nutzung eine Freischankfläche an zentraler Stelle des Blockinnern nicht zu vereinbaren.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in der genannten Entscheidung aus (BayVGH, U.v. 27.07.2005 - 25 BV 03.73 -, juris Rn. 17):.

  • VG Schleswig, 28.09.2016 - 8 A 45/14

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

    Rn. 44 § 15 Abs. 1 S. 1 BauNVO geht über die Sicherung der generellen Gebietsverträglichkeit, die bei einer gastronomischen Außenfläche in einem Mischgebiet zu bejahen ist, hinaus und ermöglicht die Vermeidung gebietsunverträglicher Auswirkungen nach Anzahl, Lage, Umfang und Zweckbestimmung im Einzelfall (vgl. VGH München, Urteil vom 27.07.2005 - 25 BV 03.73 -, Rdnr. 17, juris).

    Die Situation stellt sich vorliegend daher gerade anders dar als in dem von den Klägern zitierten Urteil des VGH München vom 27.07.2005 - 25 BV 03.73 - (…Rdnr. 17, juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 1 ME 120/08

    Beurteilung der Immissionen eines "Stadtstrandes" nach der Technischen Anleitung …

    Letztlich wird mangels handhabbarer Alternativen auch für Freiluftgaststätten auf die TA Lärm zurückgegriffen (vgl. Ketteler, DVBl. 2008, 220, 223; Wehser, LKV 2008, 59, 61 f.; VGH München, Urt. v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73 -, NVwZ-RR 2006, 312).
  • VG Bremen, 29.01.2015 - 1 V 859/14

    Vorläufiger Baustopp eines Neubaus im Bremer Steintorviertel - Bunker; Einfügen; …

    So sind beispielsweise in einem Straßengeviert die Grundstücke und die hierauf ausgeübten Nutzungen in besonderer Weise aufeinander bezogen (vgl. BayVGH, Urteil vom 27.07.2005, Az. 25 BV 03.73 -, NVwZ-RR 2006, 312).
  • VG Ansbach, 12.09.2014 - AN 4 S 14.01456

    TA Lärm; Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit aus Anlass …

    Dies gilt auch für den Lärm durch Freischankflächen (BayVGH, U.v. 27.7.2005 NVwZ-RR 2006, 312).
  • VG Würzburg, 12.02.2008 - W 4 K 07.533

    Freischankfläche einer Gaststätte; Einhaltung der Immissionsrichtwerte: …

    Insbesondere sei der Fall nicht mit der von der Beigeladenenseite zitierten Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 2005 (Az. 25 BV 03.73) vergleichbar.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass unabhängig von der Einhaltung von Immissionsrichtwerten die Eigenart eines Mischgebietes nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO der Erweiterung einer Gaststätte um eine Freisitzfläche im Inneren einer Blockrandbebauung entgegenstehen kann (U.v. 27.07.2005, BayVBl. 2006, 668 = NVwZ-RR 2006, 312 = BRS 69, Nr. 90).

  • VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12

    Zulässigkeit der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Magdeburg, 27.03.2014 - 4 A 262/13

    Baugenehmigung für den Anbau in einem Blockinnenbereich; Festlegung der hinteren …

  • VG Cottbus, 20.09.2018 - 3 K 1273/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für gastronomische Außenbestuhlung (78 …

  • VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 15/04

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage - Rechtsänderungen nach …

  • VG München, 16.08.2011 - M 8 SN 11.2458

    Eilantrag eines Mieters gegen Baugenehmigung für Biergarten, der auf …

  • VG München, 27.04.2010 - M 16 K 10.778

    Widerruf Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Bußgeldverfahren; …

  • VG Düsseldorf, 18.07.2007 - 9 K 2160/07

    Einfügen eines Biergartens nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart …

  • VG Ansbach, 28.07.2009 - AN 4 K 08.01001

    Nachbarklage gegen Lärmbeeinträchtigungen durch Musikaufführungen in einem …

  • VG Halle, 01.09.2015 - 2 B 124/15

    Nutzungsuntersagung

  • VG Freiburg, 02.10.2007 - 4 K 1509/07

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Freisitzfläche ; …

  • VG Ansbach, 28.08.2008 - AN 18 K 07.02193

    Betriebszeitenerweiterung, Freischankfläche, keine prägende Wirkung i.S.d. § 4 …

  • VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 05.641
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