Rechtsprechung
| LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs - 430 Js 1415/13 - 1/15, 27 KLs 1/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestechlichkeit in Mittäterschaft als Amtsträger; Durchführung von sog. strahlenschutztechnischen Freimessungen unter Inanspruchnahme universitärer Mittel und ohne Anzeige derartiger Arbeiten als Nebentätigkeit zu eigenen Gunsten; Veranlassung der Auftragsvergabe an sich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BGH, 11.06.2015 - 2 StR 186/15
Betrug (Vermögensschaden: individueller Schadenseinschlag)
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Danach ist ein Schaden entweder anstelle einer Vermögensminderung nach Gesamtsaldierung oder in Fällen eines zunächst ausgeglichenen Gesamtsaldos in einer sodann zulässigen weiteren Erwägung (vgl. hierzu Schmidt NJW 2015, 284 ff.) - unabhängig davon, welchen objektiven Wert eine dem Opfer zugeflossene Gegenleistung hat - auch dann begründet, wenn der Erwerber die angebotene Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise verwenden kann, namentlich diese ohne besondere Schwierigkeiten weiter zu veräußern vermag (st. Rspr. BGHSt 16, 321, 331; 23, 300, 301; BGH Beschl. v. 11.06.2015 - 2 StR 186/15, Rn. 3).Gleiches kommt in Betracht, wenn man durch die eingegangene Verpflichtung zu vermögensschädigenden Maßnahmen genötigt wird (BGH Beschl. v. 11.06.2015 - 2 StR 186/15, a.a.O.;… Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 263 Rn. 147;… Münchener-Kommentar-Hefendehl, StGB, 2. Aufl. 2014, § 263 Rn. 697, 705 ff. m.w.N.) oder / und wenn man infolge der Verpflichtung nicht mehr über die Mittel verfügen kann, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Verbindlichkeiten oder sonst für eine den persönlichen Lebensverhältnissen angemessene Wirtschafts- und Lebensführung unerlässlich sind (BGH Beschl. v. 11.06.2015 - 2 StR 186/15, a.a.O.;… Fischer, a.a.O.;… Münchener-Kommentar-Hefendehl, a.a.O., jew. m.w.N.).
Darüber hinaus oder ergänzend kann ein Fall des schadensbegründenden persönlichen Schadenseinschlags auch dann gegeben sein, wenn das Opfer die ihm aufgezwungene Verpflichtung nicht verwenden will (…Schönke/Schröder-Eser/Bosch, StGB, 29. Aufl. 2014, § 253 Rn. 9), jedenfalls dann, wenn festzustellen ist, dass der Geschädigte den Gegenstand ursprünglich nicht kaufen wollte - insoweit zu einer nicht gewünschten Handlung genötigt wurde - und nach dem aufgezwungenen Erwerb auch nicht im Rahmen seine Geschäftsbetriebs verwenden oder anderweitig veräußern will und kann (vgl. BGH Beschl. v. 11.06.2015 - 2 StR 186/15, Rn. 4).
- BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03
Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes …
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Ungeachtet der Beantwortung der Frage, ob für einen derartigen Vorteil eine Mindestsumme anzuerkennen und wie diese zu bemessen ist (…10.000 EUR: Fischer, a.a.O., Rn. 6;… 25.000 EUR: Schönke/Schröder-Heine, StGB, 29. Aufl. 2014, § 335 Rn. 3; Münchener Kommentar-Korte, StGB, 2. Aufl. 2014, § 335 Rn. 9: 50.000 EUR in Analogie zum Vermögensverlust großen Ausmaßes beim Betrug vgl. BGHSt 48, 360), bedarf es in jedem Fall der Beurteilung der Umstände des Einzelfalles (…vgl. Fischer, a.a.O., § 300 Rn. 3), die hier in jedem der beiden Fälle dazu führt, kein derartiges Regelbeispiel als erfüllt anzusehen.Rn. 314 Ein besonders schwerer Fall liegt vor dem Hintergrund der Herbeiführung eines Vermögensverlusts großen Ausmaßes gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB vor, dessen Grenze regelmäßig bei etwa 50.000 EUR anzusetzen ist (BGHSt 48, 360;… Fischer, a.a.O., § 263 Rn. 215), die hier angesichts eines Schadens von 124.950 EUR deutlich überschritten ist.
- BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
Melkmaschine
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Danach ist ein Schaden entweder anstelle einer Vermögensminderung nach Gesamtsaldierung oder in Fällen eines zunächst ausgeglichenen Gesamtsaldos in einer sodann zulässigen weiteren Erwägung (vgl. hierzu Schmidt NJW 2015, 284 ff.) - unabhängig davon, welchen objektiven Wert eine dem Opfer zugeflossene Gegenleistung hat - auch dann begründet, wenn der Erwerber die angebotene Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise verwenden kann, namentlich diese ohne besondere Schwierigkeiten weiter zu veräußern vermag (st. Rspr. BGHSt 16, 321, 331; 23, 300, 301;… BGH Beschl. v. 11.06.2015 - 2 StR 186/15, Rn. 3).
- BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Bei der Ermessensentscheidung im Rahmen der Empfehlung einer Vergabe zugunsten der T7 GmbH spielte jedenfalls auch der der Umstand eine Rolle, dass hierdurch selbst Einnahmen - bzw. die vorgeschaltete Beauftragung zu eigenen Gunsten - in Höhe von jeweils 17.450 EUR erzielt werden können, was bereits für sich genommen die Diensthandlung unabhängig davon, ob sich die spätere Leistung zugunsten der Universität als werthaltig und sachgerecht erweist, pflichtwidrig erscheinen lässt (vgl. BGHSt 48, 44 ff.). - BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
Bestimmtheitsgebot (Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot; …
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Rn. 282 Ein Schaden in der genannten Höhe ist jedoch vor dem Hintergrund der Grundsätze des subjektiven oder individuellen Schadenseinschlages begründet (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit im Allgemeinen BVerfG NJW 2013, 365). - BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69
Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung, …
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Danach ist ein Schaden entweder anstelle einer Vermögensminderung nach Gesamtsaldierung oder in Fällen eines zunächst ausgeglichenen Gesamtsaldos in einer sodann zulässigen weiteren Erwägung (vgl. hierzu Schmidt NJW 2015, 284 ff.) - unabhängig davon, welchen objektiven Wert eine dem Opfer zugeflossene Gegenleistung hat - auch dann begründet, wenn der Erwerber die angebotene Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise verwenden kann, namentlich diese ohne besondere Schwierigkeiten weiter zu veräußern vermag (st. Rspr. BGHSt 16, 321, 331; 23, 300, 301;… BGH Beschl. v. 11.06.2015 - 2 StR 186/15, Rn. 3). - BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09
Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Im Übrigen kommt es bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts gerade nicht darauf an, ob deren Handeln konkret als verlängerter Arm des Staates erscheint (BGHSt 54, 202, 212); auch der erwerbswirtschaftlich-fiskalische Bereich kann erfasst werden, die Gewinnerzielungsabsicht steht einer Kategorisierung der konkret wahrgenommenen Aufgabe als öffentlich-rechtlich nicht entgegen (BGH NJW 2001, 3062, 3064; NJW 2004, 693). - BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03
Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH …
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Im Übrigen kommt es bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts gerade nicht darauf an, ob deren Handeln konkret als verlängerter Arm des Staates erscheint (BGHSt 54, 202, 212); auch der erwerbswirtschaftlich-fiskalische Bereich kann erfasst werden, die Gewinnerzielungsabsicht steht einer Kategorisierung der konkret wahrgenommenen Aufgabe als öffentlich-rechtlich nicht entgegen (BGH NJW 2001, 3062, 3064; NJW 2004, 693). - BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12
Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und …
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Denn sofern die Täuschung über unterschiedliche Personen vermittelt wird, ist allein maßgeblich, ob der bei dem Verfügenden verursachte oder fortbestehende Irrtum dem Täuschenden zuzurechnen ist (BGH NJW 2013, 1545, 1546; NStZ 2012, 699). - BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …
Auszug aus LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Im Übrigen kommt es bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts gerade nicht darauf an, ob deren Handeln konkret als verlängerter Arm des Staates erscheint (BGHSt 54, 202, 212); auch der erwerbswirtschaftlich-fiskalische Bereich kann erfasst werden, die Gewinnerzielungsabsicht steht einer Kategorisierung der konkret wahrgenommenen Aufgabe als öffentlich-rechtlich nicht entgegen (BGH NJW 2001, 3062, 3064; NJW 2004, 693). - BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51
Rechtsmittel
- BGH, 27.03.2012 - 3 StR 472/11
Betrugsrelevanter Irrtum innerhalb von Personenmehrheiten (erforderliche …
- BGH, 05.03.2008 - 5 StR 36/08
Erforderliche Feststellungen zum Beleg eines Irrtums beim Betrug (Begrenzung …
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