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| LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08
Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hatte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können ( BGH NJW 1994, 1281 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ), an der es fehlt. - BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Haftung für Warentest
Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08
Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen ( BGH NJW 1976, 620, 621 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …
Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08
Zwar kann der Kläger es der Beklagten nicht von vornherein verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit den von ihm bezogenen Fleischwaren auseinander zu setzen Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - m der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1) Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst) Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, dürfen bei der Auslegung der die Äußerungsfreiheit beschrankenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden ( BVerfG NJW 1982, 2655 [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 426/80] ).
- BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte
Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08
Zwar kann der Kläger es der Beklagten nicht von vornherein verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit den von ihm bezogenen Fleischwaren auseinander zu setzen Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - m der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1) Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst) Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, dürfen bei der Auslegung der die Äußerungsfreiheit beschrankenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden ( BVerfG NJW 1982, 2655 [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 426/80] ). - BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64
Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die …
Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08
Zwar kann der Kläger es der Beklagten nicht von vornherein verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit den von ihm bezogenen Fleischwaren auseinander zu setzen Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - m der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1) Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst) Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, dürfen bei der Auslegung der die Äußerungsfreiheit beschrankenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden ( BVerfG NJW 1982, 2655 [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 426/80] ). - BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65
Leberwurst
Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08
Zwar kann der Kläger es der Beklagten nicht von vornherein verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit den von ihm bezogenen Fleischwaren auseinander zu setzen Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - m der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1) Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst) Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, dürfen bei der Auslegung der die Äußerungsfreiheit beschrankenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden ( BVerfG NJW 1982, 2655 [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 426/80] ).
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