Rechtsprechung
| AG Heilbronn, 17.11.2006 - 3 K 114/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,49973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 17.11.2006 - 3 K 114/01
- AG Heilbronn, 17.11.2006 - 2 K 114/01
- LG Heilbronn, 04.05.2007 - 1 T 496/06
- BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07
Wird zitiert von ... (3)
- VG Münster, 15.01.2004 - 3 K 115/01
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung von türkischen Staatsangehörigen …
Rn. 10 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Asylakte des Bundesamtes, ferner der Gerichts- und Verwaltungsakten des Ehemannes I. L. (Beiakten Hefte 3 bis 14 zu 3 K 114/01.A) sowie auf die in das Verfahren eingeführten Gutachten, Auskünfte, Stellungnahmen und Presseberichte Bezug genommen.Denn der Ehemann der Klägerin zu 1., zugleich Vater der Kläger zu 2., Herr I. L. ist ausweislich der ihn betreffenden Verfahrensakten (Beiakten Hefte 3 bis 14 zu 3 K 114/01.A) auf seine Asylanträge vom 4. Januar 1994 sowie die Folgeanträge vom 27. September 1994 und 17. Dezember 1996 nicht als Asylberechtigter anerkannt worden.
- LG Heilbronn, 04.05.2007 - 1 T 496/06 Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner wird der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 17.11.2006 - 3 K 114/01 - abgeändert.
- AG Heilbronn, 18.04.2008 - 3 L 8/07
Art und Umfang der Pflichten eines Zwangsverwalters bzgl. der Ergreifung der …
Nach dem von der Sachverständigen xxx erstellten Gutachten im Zwangsversteigerungsverfahren 3 K 114/01 handelt es sich vorliegend um ein typisches Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss.
dejure.org
Übersicht AG Heilbronn
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.