Rechtsprechung
| FG Berlin, 08.06.2001 - 3 K 3226/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Erstattung von einbehaltenen Zinsabschlägen und Solidaritätszuschlag, wenn nicht geklärt ist, ob der Steuerpflichtige im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Erstattung von einbehaltenen Zinsabschlägen und Solidaritätszuschlag, wenn nicht geklärt ist, ob der Steuerpflichtige im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83
Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den …
Auszug aus FG Berlin, 08.06.2001 - 3 K 3226/00
Für diese Auffassung spricht, dass Grundlage eines Erstattungsanspruchs regelmäßig ein Steuerbescheid ist (…Tipke / Kruse, AO , § 37 Rz. 89, 91) und dass der Bundesfinanzhof in vergleichbaren Fällen (…Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13. November 1985 I R 275/82, Bundessteuerblatt - BStBl - 1986, S. 193; BFH…, Urteil vom 20. Juni 1984 I R 283/81, BStBl 1984, S. 828; BFH, Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BStBl 1986, S. 702) die Erteilung eines positiven oder negativen Freistellungsbescheides im Festsetzungsverfahren vorausgesetzt hat. - BFH, 20.06.1984 - I R 283/81
Einkommensteuer - Konzertdirektion - Beschränkte Steuerpflicht - Ausland
Auszug aus FG Berlin, 08.06.2001 - 3 K 3226/00
Für diese Auffassung spricht, dass Grundlage eines Erstattungsanspruchs regelmäßig ein Steuerbescheid ist (…Tipke / Kruse, AO , § 37 Rz. 89, 91) und dass der Bundesfinanzhof in vergleichbaren Fällen (…Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13. November 1985 I R 275/82, Bundessteuerblatt - BStBl - 1986, S. 193; BFH, Urteil vom 20. Juni 1984 I R 283/81, BStBl 1984, S. 828; BFH…, Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BStBl 1986, S. 702) die Erteilung eines positiven oder negativen Freistellungsbescheides im Festsetzungsverfahren vorausgesetzt hat. - BFH, 13.11.1985 - I R 275/82
Kapitalertragsteuer - Erstattungsanspruch - Entscheidung - Positiver …
Auszug aus FG Berlin, 08.06.2001 - 3 K 3226/00
Für diese Auffassung spricht, dass Grundlage eines Erstattungsanspruchs regelmäßig ein Steuerbescheid ist (…Tipke / Kruse, AO , § 37 Rz. 89, 91) und dass der Bundesfinanzhof in vergleichbaren Fällen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13. November 1985 I R 275/82, Bundessteuerblatt - BStBl - 1986, S. 193; BFH…, Urteil vom 20. Juni 1984 I R 283/81, BStBl 1984, S. 828; BFH…, Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BStBl 1986, S. 702) die Erteilung eines positiven oder negativen Freistellungsbescheides im Festsetzungsverfahren vorausgesetzt hat.
- FG Berlin, 27.02.2004 - 3 K 3347/01 Der Beklagte lehnte die Erstattung mit Bescheid vom 21. August 2001 ab und bezog sich zur Begründung auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin zum Aktenzeichen 3 K 3226/00 vom 8. Juni 2001 .
Er bezieht sich auf seine Ausführungen in der Einspruchsentscheidung und auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 8. Juni 2001 zum Aktenzeichen 3 K 3226/00 und führt ergänzend an, dass der Kläger trotz Aufforderung bisher keine Beweismittel vorgelegt habe, die belegen würden, dass er sich wirklich dauernd im Ausland aufhalte.
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