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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23190
FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01 (https://dejure.org/2002,23190)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.04.2002 - 3 K 344/01 (https://dejure.org/2002,23190)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. April 2002 - 3 K 344/01 (https://dejure.org/2002,23190)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für ein Erststudium sind nur begrenzt im Rahmen der Sonderausgaben [Ausbildungskosten] abzugsfähig; Einkommensteuer 1999

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 152
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94

    Kosten eines Erststudiums stets Berufsausbildungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Urteile des BFH vom 28. September 1984, VI R 44/83, BStBl II 1985, 94; vom 26. April 1989, VI R 95/85, BStBl II II 1989, 616; vom 17. April 1996, VI R 94/94, BStBl II II 1996, 450 …und Beschluß vom 16. Januar 1998, VI R 92/96, BFH/NV 1998, 844 ; jeweils mit weiteren Nachweisen) sind Aufwendungen für ein Erststudium keine als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten, denn der erfolgreiche Abschluss eines Studiums eröffnet dem Steuerpflichtigen ungeachtet seiner bisherigen Berufsausbildung eine andere berufliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung (…ebenso die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz , 19. Auflage 2000, § 10 Rdnr. 140 "Studium" mit weiteren Nachweisen).

    Dies gilt auch für ein berufsbegleitendes Erststudium, wie es der Kläger absolviert hat, ungeachtet dessen, daß die in dem Studium vermittelten Inhalte für den Kläger auch in seinem bereits ausgeübten Beruf nützlich gewesen sein mögen (vgl. zum berufsbegleitenden Studium Urteil des BFH vom 17. April 1996, VI R 94/94 a.a.O.;… Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Februar 1999, 13 K 3108/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 950 ebenso die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz , 19. Auflage 2000, § 10 Rdnr. 140 "Studium" mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 44/83

    Aufwendungen für "berufsintegrierendes" Erststudium an Fachhochschule mit …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Urteile des BFH vom 28. September 1984, VI R 44/83, BStBl II 1985, 94; vom 26. April 1989, VI R 95/85, BStBl II II 1989, 616; vom 17. April 1996, VI R 94/94, BStBl II II 1996, 450 …und Beschluß vom 16. Januar 1998, VI R 92/96, BFH/NV 1998, 844 ; jeweils mit weiteren Nachweisen) sind Aufwendungen für ein Erststudium keine als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten, denn der erfolgreiche Abschluss eines Studiums eröffnet dem Steuerpflichtigen ungeachtet seiner bisherigen Berufsausbildung eine andere berufliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung (…ebenso die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz , 19. Auflage 2000, § 10 Rdnr. 140 "Studium" mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.04.1989 - VI R 95/85

    Ausbildungskosten - Berufsoffizier - Hochschulstudium - …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Urteile des BFH vom 28. September 1984, VI R 44/83, BStBl II 1985, 94; vom 26. April 1989, VI R 95/85, BStBl II II 1989, 616; vom 17. April 1996, VI R 94/94, BStBl II II 1996, 450 …und Beschluß vom 16. Januar 1998, VI R 92/96, BFH/NV 1998, 844 ; jeweils mit weiteren Nachweisen) sind Aufwendungen für ein Erststudium keine als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten, denn der erfolgreiche Abschluss eines Studiums eröffnet dem Steuerpflichtigen ungeachtet seiner bisherigen Berufsausbildung eine andere berufliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung (…ebenso die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz , 19. Auflage 2000, § 10 Rdnr. 140 "Studium" mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.03.1967 - IV R 266/66

    Abzugsfähigkeit von Promotionskosten als Betriebsausgaben im …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01
    Die ohnehin schwierige Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten darf nämlich nicht zu offenbaren Ungerechtigkeiten führen (vgl. dazu auch Urteil des BFH vom 16. März 1967, IV R 266/66, BStBl III 1967, 723).
  • BFH, 16.01.1998 - VI R 92/96

    Aufwendungen für ein Vollstudium an einer Hochschule als Werbungskosten abziehbar

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Urteile des BFH vom 28. September 1984, VI R 44/83, BStBl II 1985, 94; vom 26. April 1989, VI R 95/85, BStBl II II 1989, 616; vom 17. April 1996, VI R 94/94, BStBl II II 1996, 450 und Beschluß vom 16. Januar 1998, VI R 92/96, BFH/NV 1998, 844 ; jeweils mit weiteren Nachweisen) sind Aufwendungen für ein Erststudium keine als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten, denn der erfolgreiche Abschluss eines Studiums eröffnet dem Steuerpflichtigen ungeachtet seiner bisherigen Berufsausbildung eine andere berufliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung (…ebenso die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz , 19. Auflage 2000, § 10 Rdnr. 140 "Studium" mit weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 06.08.1997 - XIII 252/93

    Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder eine Weiterbildung in einem nicht …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01
    Zwar wird in Teilen der Rechtsprechung (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. August 1997, XIII 252/93, EFG 1998, 640) und der Literatur (Drenseck in Steuer und Wirtschaft 1999, 3) Kritik an dieser typisierenden Betrachtungsweise geübt, weil dem Einzelfall nicht genügend Rechnung getragen werde.
  • FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98

    Kosten eines Studiums auch neben der Berufstätigkeit als Berufsausbildungskosten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01
    Dies gilt auch für ein berufsbegleitendes Erststudium, wie es der Kläger absolviert hat, ungeachtet dessen, daß die in dem Studium vermittelten Inhalte für den Kläger auch in seinem bereits ausgeübten Beruf nützlich gewesen sein mögen (…vgl. zum berufsbegleitenden Studium Urteil des BFH vom 17. April 1996, VI R 94/94 a.a.O.; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Februar 1999, 13 K 3108/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 950 ebenso die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz , 19. Auflage 2000, § 10 Rdnr. 140 "Studium" mit weiteren Nachweisen).
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