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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16939
OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07 (https://dejure.org/2008,16939)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.09.2008 - 3 O 215/07 (https://dejure.org/2008,16939)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. September 2008 - 3 O 215/07 (https://dejure.org/2008,16939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    SGB VIII § 90 Abs. 3 Satz 1; ; SGB VIII § 90 Abs. 4 Satz 1; ; SGB XII § 82 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme des Elternbeitrages; PKH-Beschwerde: Absetzungsbetrag; Antragstellung; Einkommensberechnung; Elternbeitrag; Kindertageseinrichtung; Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Übernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Übernahme des Elternbeitrages; PKH-Beschwerde

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Übernahme des Elternbeitrages; PKH-Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragstellung und Einkommensberechnung bei der Übernahme eines Elternbeitrages durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 90 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07
    Prozesskostenhilfe ist bereits dann zu gewähren, wenn nur "hinreichende" Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 [357]), wobei aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten insbesondere bei den von Fachgerichten zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen sind (…BVerfG, Beschl. v. 7.4.2000 - 1 BvR 81/00 - NJW 2000, S. 1936 f.;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., Rdnr. 8 zu § 166).

    Schwierige Tatsachen oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990, a. a. O.; Bayr. VGH, Beschl. v. 22.06.2004 - 10 C 04.1496 -).

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07
    Das Sächsische OVG hat seinen Rechtsstandpunkt damit begründet, dass der Jugendhilfeträger hier - im Gegensatz zu sonstigen Jugendhilfeleistungen - nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 28.09.2000 - 5 C 29.99 - juris) als Leistungsträger in die Hilfesuche eingebunden sei, sondern sich seine Aufgabe auf die einer Kostenträgerschaft reduziere.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07
    Prozesskostenhilfe ist bereits dann zu gewähren, wenn nur "hinreichende" Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 [357]), wobei aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten insbesondere bei den von Fachgerichten zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen sind (BVerfG, Beschl. v. 7.4.2000 - 1 BvR 81/00 - NJW 2000, S. 1936 f.;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., Rdnr. 8 zu § 166).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07
    Da das Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren eine Prüfung der Sach- und Rechtslage auch nur vorläufig vorzunehmen hat (…Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, Kommentar zur ZPO, § 114 Rdnr. 80) und die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen soll, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vor zu verlagern, ist es nicht erforderlich, dass der Prozesserfolg schon gewiss ist; es genügt vielmehr bereits eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs (BVerwG, Beschl. v. 08.03.1999, NVwZ-RR 1999, S. 587).
  • OVG Sachsen, 21.12.2006 - 5 B 904/04

    Kindergartenbeitrag; Übernahme; Antrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07
    Unabhängig davon, erscheint das Verfahren im Bezug auf die Frage der Antragsstellung auch deshalb (zu Gunsten der Klägerin) ergebnisoffen, weil das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Dezember 2006 (- 5 B 904/04 - juris) die Rechtsauffassung vertreten hat, dass die Übernahme von Teilnahmebeiträgen für den Besuch eines Kindergartens durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht voraussetze, dass der Antrag zeitlich vor dem Beginn des Übernahmezeitraumes gestellt wird, wenn ein Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens besteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03

    Elternbeitrag für Kindertageseinrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07
    Soweit der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Beschl. v. 19.12.2001 - 9 B 90.1 -) die Erhebung von Elternbeiträgen dem Abgabenrecht und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe zurechnet, für welches § 188 Satz 2 VwGO Kostenfreiheit gewährt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 22.03.2006 - 3 L 258/03 -), besteht keine Veranlassung diesen Rechtsgedanken auch auf Fälle der Übernahme des Elternbeitrages durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII - wie hier - anzuwenden.
  • VGH Bayern, 22.06.2004 - 10 C 04.1496
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - 3 O 215/07
    Schwierige Tatsachen oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (…BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990, a. a. O.; Bayr. VGH, Beschl. v. 22.06.2004 - 10 C 04.1496 -).
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