Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 12.11.2003 - 3 O 22/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2024 - 2 K 106/22
Wirksamkeit eines Bebauungsplans zur Erhaltung eines Schlosses; Abwägung von …
Die gemeindliche Planungshoheit wird eingeschränkt, wenn die übergeordnete Landesplanung die Siedlungsentwicklung der Gemeinde außerhalb des vorhandenen Siedlungsbereichs durch zahlenmäßig fixierte Siedlungsbeschränkungen unmöglich macht; sofern diese Raumordnungsplanung den Gemeinden keine eigenen Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann, muss dies im Rahmen der Abwägungsentscheidung zumindest ausreichend begründet werden (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 12. November 2003 - 3 O 22/00 - juris [Ls.]).
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