Rechtsprechung
| VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 BBauG, § 8 Abs 2 BBauG, § 34 BBauG, § 155b Abs 1 S 1 Nr 8 BBauG, § 183f Abs 2 BBauG
Heilung der Abweichung von der Grundkonzeption eines Flächennutzungsplans - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 5, 8 Abs. 2, 34, 155 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 183 f. Abs. 2 BBauG; § 11 Abs. 3 BauNVO; §§ 92, 101 Abs. 1 HBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bauleitplanung: Verletzung der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans durch den bebauungsplan
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung der Grundkonzeption eines Flächennutzungsplans trotz Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Einzelfall des rechtmäßigen Widerrufs eines die Nutzung einer gewerblichen Halle als Verbrauchermarkt gestattenden Vorbescheides
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72
Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen; …
Auszug aus VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Daß aus zwingenden Gründen ein Bebauungsplan vor der Aufstellung eines Flächennutzungsplans aufgestellt werden kann, rechtfertigt nicht die Aufstellung eines Bebauungsplans im Widerspruch zu den Darstellungen eines vorhandenen Flächennutzungsplans, auch wenn diese Darstellung in Richtung der Festsetzungen des Bebauungsplans änderungsbedürftig sind (vgl. BVerwG, U. v. 28. Februar 1975 - IV C 74.72 -- BRS 29 Nr. 8) .Wenn durch ein Abweichen im Bebauungsplan das Gewicht verschoben wird, das einer Baufläche und dem Flächennutzungsplan zu anderen Bauflächen oder zu den von der Bebauung freizuhaltenden Flächen nach Qualität und Quantität zukommt, dann wird regelmäßig zwischen Flächennutzungeplan und Bebauungsplan ein derartiger Widerspruch vorliegen, daß von einem "Entwickeln" nicht mehr gesprochen werden kann (BVerwG, U. v. 28. Februar 1975, a.a.O.).
- VGH Hessen, 08.09.1986 - 3 OE 57/83
Bauleitplanung: Festsetzung eines Gebiets als Weinbaufläche im …
Auszug aus VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Zwar ist mit dem Begriff des Entwickelns eine gewisse Gestaltungsfreiheit der Gemeinde verbunden, die es ihr sogar ermöglicht, über ein Ausfüllen des Vorgeplanten hinaus in dessen Rahmen eigenständig zu planen, ja sogar in einem gewissen Maß von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abzu weichen (…BVerwG, U. v. 28.Februar 1975 a.a.O.; U. des Senats vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -).Der Spielraum der Gemeinde bei der Ausgestaltung des Bebauungsplans findet jedoch dort seine Schranken, wo die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans angetastet wird.Für die Beantwortung der Frage, wann die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans verletzt, gleichwohl die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt ist, muß darauf abgestellt werden, ob der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans tangiert sind (U. des Senats vom 8. September 1986, a.a.O.; OVG Bremen, U. v. 10. März 1981 OVG 1 T 8/80 - VRspr.
- VGH Hessen, 18.07.1969 - IV N 5/68
Auszug aus VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Je konkreter der Flächennutzungsplan ist, desto weniger Spielraum bleibt der Gemeinde bei der Bebauungsplanung (Hess VGH., B. v. 18. Juli 1969 - IV N 5/68 -, BRS 22 Nr. 23).
- VGH Hessen, 10.07.1964 - OS IV 30/62
Auszug aus VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 10. Juli 1964 - OS IV 30/62 - HessVGRspr. - BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79
Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar
Auszug aus VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Führt die Überprüfung eines Vorhabens nach § 34 Abs. 3 BBauG zu einem negativen Ergebnis, so ist das Vorhaben unzulässig, und es entfällt die weitere Prüfung, ob es sich in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG einfügt (BVerwG, U. v. 25. November 1983 - 4 C 64.79 -, BRS 40 Nr. 45;… Ernst-Zinkahn-Bielenberg, a.a.O., 34. Rdnr. 33). - VGH Baden-Württemberg, 14.05.1981 - 5 S 527/80
Normenkontrolle; Nachteil; Bebauungsplan; ungehinderte Aussicht; privater Belang
Auszug aus VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Zutreffend hat das OVG Koblenz ausgeführt, § 155 b Abs. 1 Satz 1 BBauG könne vernünftigerweise nur so verstanden werden, daß ein Bebauungsplan nicht deshalb unwirksam sein solle, weil für einzelne Baugebiete die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans aufgegeben werde, in dem eine andere Art oder ein unterschiedliches Maß der baulichen Nutzung als ursprünglich vorgesehen verbindlich festgesetzt werde, solange die Auswirkungen dieses Abweichens vom Flächennutzungsplan die benachbarten Gebiete nicht beeinträchtigen und die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes in seiner Gesamtheit nicht gefährden könne (OVG Koblenz, U. v. 17. März 1981 - 10 C 29/79 - , S. 10, DÖV 1982, 294 ).Die Anwendung des § 155 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BBauG darf jedoch nicht dazu führen, daß die Funktion des Flächennutzungsplans als grundlegendes Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung (…BT-Drucks. 8/2885, S. 45) unterlaufen wird. - OVG Bremen, 10.03.1981 - 1 T 8/80
Auszug aus VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Für die Beantwortung der Frage, wann die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans verletzt, gleichwohl die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt ist, muß darauf abgestellt werden, ob der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans tangiert sind (U. des Senats vom 8. September 1986, a.a.O.; OVG Bremen, U. v. 10. März 1981 OVG 1 T 8/80 - VRspr. - VGH Hessen, 12.07.1968 - IV OE 68/67
Auszug aus VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Zwar ist dem § 101 HBO ein Nachbarschutzcharakter insofern und insoweit immanent, als die Bauaufsichtsbehörde nach ihrem Ermessen entscheiden kann, ob nach Erteilung einer Baugenehmigung Vorschriften verletzt worden sind, für die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes zu sorgen ist, mit der Folge, daß der betroffene Nachbar einen Anspruch auf sachgerechte Überprüfung der Frage des Widerrufs der Baugenehmigung durch die Behörde hat (vgl. HessVGH, U. v. 12. Juli 1968 - IV OE 68/67 -); hiervon bleibt jedoch die Befugnis und gegebenenfalls die Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörde unberührt, das Vorbringen eines Nachbarn oder sonstigen Betroffenen zum Anlaß zu nehmen oder völlig unabhängig davon, die Voraussetzungen des Widerrufs einer Baugenehmigung zu überprüfen und - sofern sie gegeben sind - den Widerruf auszusprechen. - OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1981 - 10 C 29/79
Auszug aus VGH Hessen, 04.06.1987 - 3 OE 36/83
Zutreffend hat das OVG Koblenz ausgeführt, § 155 b Abs. 1 Satz 1 BBauG könne vernünftigerweise nur so verstanden werden, daß ein Bebauungsplan nicht deshalb unwirksam sein solle, weil für einzelne Baugebiete die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans aufgegeben werde, in dem eine andere Art oder ein unterschiedliches Maß der baulichen Nutzung als ursprünglich vorgesehen verbindlich festgesetzt werde, solange die Auswirkungen dieses Abweichens vom Flächennutzungsplan die benachbarten Gebiete nicht beeinträchtigen und die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes in seiner Gesamtheit nicht gefährden könne (OVG Koblenz, U. v. 17. März 1981 - 10 C 29/79 - , S. 10, DÖV 1982, 294 ).Die Anwendung des § 155 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BBauG darf jedoch nicht dazu führen, daß die Funktion des Flächennutzungsplans als grundlegendes Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung (…BT-Drucks. 8/2885, S. 45) unterlaufen wird.
- VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15
Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A …
Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im Großen und Ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, UPR 1999, 271 = DÖV 1999, 733; Hessischer VGH, Urteile vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -, NVwZ 1988, 541 [VGH Hessen 08.09.1986 - 3 OE 57/83] und vom 4. Juni 1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Beschluss vom 24. Januar 1989 - IV N 8/82 -, UPR 1989, 394; Urteile vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, HSGZ 2001, 441, und 22. April 2010 - 4 C 306/09.N -, juris). - VGH Hessen, 02.12.2002 - 9 N 3208/98
Abwägungsfehlerhafte Ausgleichsmaßnahmen wegen fehlender Realisierungsmöglichkeit
Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 CN 6.98 -, UPR 1999, 271 = DÖV 1999, 733; Hess. VGH, Urteil vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -, NVwZ 1988, 541; Urteil vom 4. Juni 1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Beschluss vom 24. Januar 1989 - IV N 8/82 -, UPR 1989, 394, Urteil vom 6 November 2000 - 2265/99 -, HSGZ 2001, 441). - VGH Hessen, 06.04.2017 - 4 C 969/16
Zwei Bebauungspläne für Verlagerung eines Lebensmittelmarkts innerhalb des …
Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung im Wesentlichen behalten oder verloren hat (BVerwG…, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, juris Rdnr. 21; Hessischer VGH zu § 155b BBauG: Urteil vom 4. Juni 1982 - 3 OE 36/83 -, BRS 47, 62; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 2 A 15.09 -, juris Rdnr. 42;… Krautzberger in Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 13a Rdnr. 74).
- VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03
Bebauungsplan - Rechtsschutzinteresse wegen Festsetzung nicht bebaubarer Flächen; …
Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, UPR 1999, 271 = DÖV 1999, 733; Hess. VGH, Urteil vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -, NVwZ 1988, 541; Urteil vom 4. Juni 1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Beschluss vom 24. Januar 1989 - IV N 8/82 -, UPR 1989, 394 ). - VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99
Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens; …
Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, UPR 1999, 271 = DÖV 1999, 733; Hess. VGH, Urteil vom 8. September 1986 - 3 OE 57/83 -, NVwZ 1988, 541; Urteil vom 4. Juni 1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20; Beschluss vom 24. Januar 1989 - IV N 8/82 -, UPR 1989, 394 ). - VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Darlegung eines Verfahrensfehlers; Heilung …
Hiervon ist auszugehen, wenn der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht tangiert werden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 4.6.1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20;… Lemmel in: BK, a.a.O., § 214 RdNr. 33). - VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes; …
Davon ist hier auszugehen, weil der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht tangiert werden (…vgl. VGH Bad.-Württ, Normenkontrollurteil v. 20.5.1998, a.a.O.; Hess. VGH, Urt. v. 4.6.1987 - 3 OE 36/83 -, BRS 47 Nr. 20;… Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, § 214 RdNr. 33). - VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82
Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot …
Für die Beantwortung der Frage, wann die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende Grundkonzeption durch den Bebauungsplan zwar verletzt, jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht verletzt ist, ist mit der bisher dazu ergangenen Rechtsprechung darauf abzustellen, ob der über den Bereich des Bebauungsplans hinausgehende Raum und die übergeordneten Darstellungen des Flächennutzungsplans beeinträchtigt sind (Hess. VGH, U. v. 08.09.1986 -- 3 OE 57/83 --, U. v. 04.06.1987 -- 3 OE 36/83 --, OVG Bremen, U. v. 10.03.1981 -- a.a.O.). - VGH Hessen, 20.06.1990 - 3 TG 1292/90
Bebauungsplan: Widersprüchliche Festsetzung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb - …
Sie ist der Auffassung, das Verwaltungsgericht habe es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 04.06.1987 -- 3 OE 36/83 -- nicht dahinstehen lassen dürfen, ob die hier streitige Baugenehmigung rechtswidrig sei oder nicht, weil dies für den Antragsgegner von Ausschlag für seine Entscheidung nach § 101 HBO sei.
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