Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4506
OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 (https://dejure.org/2006,4506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 (https://dejure.org/2006,4506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 3 Ss OWi 435/06 (https://dejure.org/2006,4506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei der automatischen Rotlichtüberwachung bedarf es seitens des Tatrichters der Mitteilung der Entfernung der Induktionsschleife von der Haltelinie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an ein hinreichend erstelltes, im Rechtsmittelverfahren überprüfbares Urteil in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren; Voraussetzungen für die Verfolgbarkeit eines Rotlichtverstoßes

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei einem Rotlichtverstoß (Traffiphot III)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erfolgte die Messung der Rotlichtdauer mit einer ordnungsgemäß geeichten Rotlichtüberwachungsanlage der Marke Traffiphot III. Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; Hanseatisches OLG Bremen, DAR 2002, 225, 226, OLG Hamm NZV 2000, 426, OLG Stuttgart VRs 99, 286) dar.
  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99

    Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Erst wenn er - die Feststellungen des Urteils geben insoweit nichts her - in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt, tritt der vorgenannte Verstoß hinter dem Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S.67, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO zurück (BGH NStZ 1999, 512, BayObLGSt 1994, 13, OLG Stuttgart VRS 94, 141).
  • OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erfolgte die Messung der Rotlichtdauer mit einer ordnungsgemäß geeichten Rotlichtüberwachungsanlage der Marke Traffiphot III. Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; Hanseatisches OLG Bremen, DAR 2002, 225, 226, OLG Hamm NZV 2000, 426, OLG Stuttgart VRs 99, 286) dar.
  • OLG Hamm, 04.07.2000 - 3 Ss OWi 179/00

    Sicherheitsabschlag bei der Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erfolgte die Messung der Rotlichtdauer mit einer ordnungsgemäß geeichten Rotlichtüberwachungsanlage der Marke Traffiphot III. Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; Hanseatisches OLG Bremen, DAR 2002, 225, 226, OLG Hamm NZV 2000, 426, OLG Stuttgart VRs 99, 286) dar.
  • BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93

    Wechsellichtzeichen; Bußgeldkatalog; Rotlichtzeit; Haltlinie

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Erst wenn er - die Feststellungen des Urteils geben insoweit nichts her - in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt, tritt der vorgenannte Verstoß hinter dem Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S.67, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO zurück (BGH NStZ 1999, 512, BayObLGSt 1994, 13, OLG Stuttgart VRS 94, 141).
  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Der Tatrichter ist zur weiteren Darlegungen hinsichtlich des Messverfahrens und -ablaufes in den Urteilsgründen nicht verpflichtet (BayObLG NJW 2003, 1752).
  • OLG Stuttgart, 17.06.1997 - 1 Ss 262/97
    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Erst wenn er - die Feststellungen des Urteils geben insoweit nichts her - in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich einfährt, tritt der vorgenannte Verstoß hinter dem Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S.67, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO zurück (BGH NStZ 1999, 512, BayObLGSt 1994, 13, OLG Stuttgart VRS 94, 141).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Grundlage dieser revisionsgerichtlichen Beweiswürdigung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 184).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2000 - 2 Ss 295/00

    Feststellung der Fahrunsicherheit durch Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06
    Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erfolgte die Messung der Rotlichtdauer mit einer ordnungsgemäß geeichten Rotlichtüberwachungsanlage der Marke Traffiphot III. Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtssprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; Hanseatisches OLG Bremen, DAR 2002, 225, 226, OLG Hamm NZV 2000, 426, OLG Stuttgart VRs 99, 286) dar.
  • OLG Hamm, 21.02.2007 - 3 Ss OWi 79/07

    Rotlichtverstoß; qualifizierter; Feststellungen; Umfang; Anforderungen

    Dabei wird die mittlere Geschwindigkeit aus der Zeitdifferenz zwischen Messimpuls aus erster und zweiter Induktionsschleife errechnet, wofür die Angabe des Abstandes der beiden Messschleifen erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006 - 3 SsOWi 435/06 -).

    Diese Angaben sind nicht aufgrund des standardisierten Messverfahrens überflüssig, sondern dienen gerade der Berechnung der tatsächlichen Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006, a.a.O.).

    Dabei wird die mittlere Geschwindigkeit aus der Zeitdifferenz zwischen Messimpuls aus erster und zweiter Induktionsschleife errechnet, wofür die Angabe des Abstandes der beiden Messschleifen erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006 - 3 SsOWi 435/06 -).

    Diese Angaben sind nicht aufgrund des standardisierten Messverfahrens überflüssig, sondern dienen gerade der Berechnung der tatsächlichen Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006, a.a.O.).

    Dabei wird die mittlere Geschwindigkeit aus der Zeitdifferenz zwischen Messimpuls aus erster und zweiter Induktionsschleife errechnet, wofür die Angabe des Abstandes der beiden Messschleifen erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006 - 3 SsOWi 435/06 -).

    Diese Angaben sind nicht aufgrund des standardisierten Messverfahrens überflüssig, sondern dienen gerade der Berechnung der tatsächlichen Rotlichtdauer beim Überfahren der Haltelinie (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 17.07.2006, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 1 Rb 34 Ss 9/22

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Urteilsfeststellungen

    Dies erfordert jedenfalls die Angabe der Entfernung der ersten und zweiten Induktionsschleife von der Haltelinie sowie der an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer (OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 = SVR 2007, 270; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2017 - lV-1 RBs 264/16 - juris = DAR 2017, 594;… Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 9, Rn. 46; vgl. auch OLG Karlsruhe, NZV 2009, 201).
  • OLG Köln, 29.11.2024 - 1 ORBs 280/24

    Beweiswürdigung zum qualifizierten Rotlichtverstoß

    Rn. 14 In einem solchen Fall kann sich das Urteil im Grundsatz, wie allgemein beim Einsatz standardisierter Messverfahren, auf die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses sowie etwaig zu beachtender Toleranzwerte beschränken (vgl. OLG Hamm BeckRS 2006, 15059; OLG Braunschweig NJW 2007, 391; OLG Bremen NZV 2010, 42; OLG Schleswig ZfS 2014, 413; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 127656; OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 8920; OLG Karlsruhe BeckRS 2024, 11920).

    Rn. 15 Das Amtsgericht benennt in den Urteilsgründen auch wesentliche Anknüpfungstatsachen, indem die Dauer des Gelblichts, das Vorhandensein einer Haltelinie und zweier Induktionsschleifen, der Abstand zwischen der Haltelinie und der ersten Induktionsschleife, der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Induktionsschleife und die gestoppten Rotlichtzeiten mitgeteilt werden (vgl. zum Erfordernis der Mitteilung von Anknüpfungstatsachen: OLG Hamm BeckRS 2006, 15059; OLG Karlsruhe NZV 2009, 201; OLG Schleswig ZfS 2014, 413; OLG Dresden, BeckRS 2017, 157846; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 127656; OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 8920; OLG Karlsruhe BeckRS 2024, 11920;… vgl. auch Hentschel/König/Dauer, StVO, 47. Aufl., § 37 Rdn. 49).

    Durch eine solche Weg-Zeit-Berechnung kann - auf der Grundlage einer rekonstruierten Geschwindigkeit - ausgerechnet werden, wann die Haltelinie passiert wurde (vgl. OLG Hamm BeckRS 2006, 15059; OLG Braunschweig, NJW 2007, 391; OLG Dresden, BeckRS 2017, 157846; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 127656; OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 8920; zur Rückrechnung näher Löhle/Beck, DAR 2000, 1 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16

    Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III

    Das erfordert jedenfalls die Angabe der Entfernung der ersten und zweiten Induktionsschleife von der Haltelinie sowie der an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer (OLGe Dresden und Braunschweig, jeweils a.a.O.:, OLG Hamm 3 Ss OWi 435/06 v. 17.07.2006 ).
  • OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06

    Lichtbild; Verkehrsverstoß; Rechtsbeschwerde; Rüge; Rotlichtverstoß; …

    Allerdings bedarf es bei der automatischen Rotlichtüberwachung darüber hinaus seitens des Tatrichters der Mitteilung der Entfernung der Induktionsschleife von der Haltelinie, ggf. - soweit vorhanden - sogar der Mitteilung der Entfernung einer zweiten Induktionsschleife von der ersten und der jeweils auf den zwei Messfotos eingeblendeten Messzeiten (vgl. Senatsbeschluss vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 OLG Hamm m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht