Rechtsprechung
| AG Wuppertal, 14.07.2017 - 33 C 281/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Wuppertal spricht mit überzeugender Begründung die von der Kfz-Haftpflichtversicherung gekürzten Verbringungskosten und UPE-Zuschläge mit Urteil vom 14.7.2017 - 33 C 281/16 - zu.
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07
Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach …
Auszug aus AG Wuppertal, 14.07.2017 - 33 C 281/16
Dies gilt auch und insbesondere für die Verbringungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, I-1 U 246/07). - BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11
Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung …
Auszug aus AG Wuppertal, 14.07.2017 - 33 C 281/16
Dabei sind die Aufwendungen zu ersetzen, die ein verständlicher, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH, Urteil vom 18.10.2011, VI ZR 17/11).
dejure.org
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